Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die VIACTIV Krankenkasse
Schutzbekleidung für die häusliche Pflege bei Versicherten der VIACTIV Krankenkasse.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- SchutzausrüstungThema
- 54.99.01Hilfsmittelnummer
Direkt beantwortet
Ja. Wer bei der VIACTIV Krankenkasse pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.
Für Versicherte der VIACTIV Krankenkasse gilt derselbe gesetzliche Anspruch wie bundesweit. Unterschiede entstehen nicht beim Betrag, sondern beim Weg dorthin. Diese Seite trennt beides sauber.
Was enthalten ist
- Zur Schutzbekleidung nach 54.99.01 zählen unter anderem medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen und Schutzservietten zum Einmalgebrauch.
- Die Auswahl richtet sich nach der Pflegesituation, nicht nach dem Pflegegrad.
- Wiederverwendbare Schutzschürzen sind möglich, verbrauchen aber anders als Einmalartikel nur einmalig Budget.
- Schutzausrüstung ist kein Ersatz für Hygieneberatung. Wer unsicher ist, fragt den Pflegedienst oder die Pflegeberatung.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Der Weg zum Antrag
Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.
- bestehende Bewilligung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.
Box nach eigenem Bedarf
Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet dich nichts.
Pflegebox zusammenstellenAbgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Der Betrag und seine Grenzen
Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Zusatzbeitrag | 4,19 % |
| Geöffnet in | bundesweit |
Was hier nicht dazugehört
Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Viele Haushalte bestellen im ersten Monat zu viel und im zweiten zu wenig. Das ist normal und kein Grund zur Sorge, weil sich die Zusammenstellung anpassen lässt. Nach drei Monaten pendelt sich der Bedarf meist ein, und danach läuft die Lieferung ohne weitere Aufmerksamkeit. Genau dieser eingeschwungene Zustand ist das Ziel.
In der Praxis scheitert es selten am Willen und fast immer an der Information. Angehörige, die gerade in die Pflege hineingeraten, haben eine lange Liste an Dingen, die dringender wirken: Pflegegrad, Medikamente, Termine, Arbeitszeit. Ein Anspruch über 42 Euro im Monat rutscht dabei nach hinten, obwohl er im Jahr mehrere hundert Euro ausmacht und mit einem einzigen Antrag dauerhaft gesichert ist.
Der Antragsweg selbst ist kürzer, als sein Ruf vermuten lässt. Die Pflegekasse kennt den Pflegegrad bereits, weil sie ihn selbst festgestellt hat. Neu sind für sie nur drei Informationen: wer pflegt, wo gepflegt wird und dass Verbrauchsmaterial benötigt wird. Alles Weitere ergibt sich aus der Akte. Deshalb ist ein Antrag, der diese drei Punkte klar benennt, in der Regel vollständig, und Rückfragen entstehen meist nur dort, wo eine dieser Angaben fehlt oder missverständlich formuliert ist.
Wird die Obergrenze überschritten, ist der überschießende Teil privat zu zahlen. Die Kasse lehnt nicht die gesamte Lieferung ab, sondern trägt bis zur Grenze. Seriose Anbieter zeigen deshalb während der Zusammenstellung an, wie viel des Monatsbetrags bereits belegt ist. Wer diese Anzeige im Blick behält, hat am Monatsende keine Ueberraschung und muss nichts zurückschicken.
Die Zuständigkeit der Pflegekasse ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ein eigener Beitritt zur Pflegekasse ist nicht nötig und auch nicht möglich. Das erklärt, warum bei einem Kassenwechsel automatisch auch die Pflegekasse wechselt und eine bestehende Bewilligung nicht mitwandert.
Wer mit der Kasse telefoniert, sollte sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Gesprächspartnerin notieren. Das klingt nach Bürokratie, ist aber bei Rückfragen Gold wert. Mündliche Auskünfte sind nicht bindend, aber eine dokumentierte Auskunft ändert den Ton eines Gesprächs erheblich.
Ein Hinweis vorab
Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der VIACTIV Krankenkasse?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Ist die VIACTIV Krankenkasse für mich überhaupt zuständig?
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Verbindliche Stelle
Weiter zur Kasse
Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.
Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.