Gesäß im Hilfsmittelverzeichnis (11.39)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 11.39Hilfsmittelnummer
- Ebene 2Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Das Wichtigste zuerst
Gesäß ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Es ist nicht Teil der 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Unter der Nummer 11.39 führt der GKV-Spitzenverband Gesäß. Was das für Versicherte praktisch bedeutet, steht in den folgenden Abschnitten.
Die Systematik dahinter
Die Nummer 11.39 liest sich von links nach rechts: 11 ist die Produktgruppe, 39 der Anwendungsort. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus. Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Aerzten und Leistungserbringern. Es sagt, was ein Produkt ist, nicht wer es liefert.
Eine Ebene tiefer
- Weichlagerungssitzkissen (11.39.01)
- Sitzkissen aus/mit Fluid-/Gelkomponenten (11.39.02)
- Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten (11.39.03)
- Struktursitzkissen (11.39.04)
- Sitzkissen mit verschiebbaren Weichlagerungselemente (11.39.05)
Was neben Gesäß im Verzeichnis steht
Die Nachbarschaft im Verzeichnis zeigt, wie eng oder weit eine Position gefasst ist. Hier stehen daneben:
11.03 Fuß. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
11.08 Ellenbogen. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
11.11 Leib/Rumpf. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
11.29 Ganzkörper. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
11.41 Rücken. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
11.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
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- Fuß (11.03)
- Ellenbogen (11.08)
- Leib/Rumpf (11.11)
- Ganzkörper (11.29)
- Rücken (11.41)
- Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze (11.99)
Wichtige Abgrenzung
Die Trennung verläuft nicht entlang des Produkts, sondern entlang des Zwecks. Dient es der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, ist die Krankenkasse zuständig.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDie Leistung ist als Sachleistung ausgestaltet. Das heißt, die Kasse beschafft sie und rechnet mit dem Leistungserbringer ab, statt Geld an Versicherte auszuzahlen. Dieses Prinzip zieht sich durch die gesamte Sozialversicherung und ist kein Sonderfall dieser Vorschrift.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Wenn mehrere Personen pflegen, lohnt eine gemeinsame Ablage mit festen Plätzen. Verbrauchsmaterial, das jede Woche woanders liegt, wird doppelt gekauft und trotzdem nicht gefunden. Eine Kiste am Pflegeort mit den drei meistgenutzten Artikeln löst dieses Problem zuverläßiger als jede Optimierung der Bestellmenge.
Die Abrechnung zwischen Anbieter und Kasse läuft über das Institutionskennzeichen. Für Versicherte ist das unsichtbar, erklärt aber, warum nicht jeder Händler direkt abrechnen kann. Wer im Supermarkt kauft, hat deshalb nur den Weg über die Kostenerstattung, selbst wenn das Produkt erstattungsfähig wäre.
Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger sind eine unterschätzte Quelle. Dort sitzen Menschen, die dieselben Verfahren bereits durchlaufen haben und wissen, wo es hakt. Diese Erfahrung ersetzt keine Rechtsberatung, spart aber oft Wochen an Suche und Ausprobieren.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.
Wer erst spät auf den Anspruch stößt, stellt oft die Frage nach einer rückwirkenden Zahlung. Die gibt es nicht. Die Leistung beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung. Das ist bitter, aber es ändert nichts daran, dass jeder weitere Monat ohne Antrag genauso verloren geht wie die vergangenen.
Für laufende Fälle gilt in der Sozialversicherung üblicherweise eine Uebergangsregelung, wenn sich Ansprüchen ändern. Wie sie aussähe, lässt sich vor einer Verabschiedung nicht sagen. Deshalb ist es sinnvoller, den bestehenden Anspruch zu nutzen, als auf eine künftige Regelung zu warten, deren Inhalt niemand kennt.
Wer zwischen zwei Packungsgrößen schwankt, nimmt im Zweifel die größere. Angebrochen wird ohnehin alles, Verbrauchsmaterial verdirbt nicht im Monatsrhythmus, und die Obergrenze beginnt am Monatsersten ohnehin wieder von vorn. Ein Vorrat im Schrank ist in der häuslichen Pflege eher ein Vorteil als ein Problem.
Die wichtigste Unterscheidung in diesem Bereich verläuft zwischen Krankenkasse und Pflegekasse. Beide sitzen unter einem Dach, entscheiden aber über verschiedene Dinge. Hilfsmittel wie Rollatoren, Hörgeräte oder Inkontinenzmaterial laufen über die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Pflegehilfsmittel laufen über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI. Ein Antrag an die falsche Stelle verzögert das Verfahren unnötig.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Häufig übersehen
Vor einem Kassenwechsel lohnt der Blick auf die laufende Bewilligung: Sie endet mit dem Wechsel und ist bei der neuen Pflegekasse neu zu beantragen.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.