Aufsaugende Inkontinenzhosen im Hilfsmittelverzeichnis (15.25.31)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 15.25.31Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Kurze Antwort
Aufsaugende Inkontinenzhosen ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Es ist nicht Teil der 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Die Kennung 15.25.31 steht für Aufsaugende Inkontinenzhosen. Diese Seite beschreibt, was in dieser Position zusammengefasst ist und was nicht.
Die Systematik dahinter
Die Nummer 15.25.31 liest sich von links nach rechts: 15 ist die Produktgruppe, 25 der Anwendungsort, 31 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 15 Inkontinenzhilfen. Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband. Seine Aufgabe ist die eindeutige Zuordnung von Produkten, damit alle Beteiligten dasselbe meinen.
Produktarten in dieser Position
| 15.25.31.0 | Inkontinenzhosen, normale Saugleistung, Umfang maximal 80 Zentimeter |
|---|---|
| 15.25.31.1 | Inkontinenzhosen, normale Saugleistung, Umfang maximal 110 Zentimeter |
| 15.25.31.2 | Inkontinenzhosen, normale Saugleistung, Umfang mindestens 110 Zentimeter |
| 15.25.31.3 | Inkontinenzhosen, erhöhte Saugleistung, Umfang maximal 80 Zentimeter |
| 15.25.31.4 | Inkontinenzhosen, erhöhte Saugleistung, Umfang maximal 110 Zentimeter |
| 15.25.31.5 | Inkontinenzhosen, erhöhte Saugleistung, Umfang mindestens 110 Zentimeter |
| 15.25.31.6 | Inkontinenzhosen, hohe Saugleistung, Umfang maximal 80 Zentimeter |
| 15.25.31.7 | Inkontinenzhosen, hohe Saugleistung, Umfang maximal 110 Zentimeter |
| 15.25.31.8 | Inkontinenzhosen, hohe Saugleistung, Umfang mindestens 110 Zentimeter |
Was neben Aufsaugende Inkontinenzhosen im Verzeichnis steht
Die Nachbarschaft im Verzeichnis zeigt, wie eng oder weit eine Position gefasst ist. Hier stehen daneben:
15.25.16 Katheterverschlüsse. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
15.25.17 Analtampons. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
15.25.18 Geräte zum Kontinenztraining für Kinder. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
15.25.19 Hilfsmittel zum Training der Beckenbodenmuskulatur. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
15.25.21 Intravaginale Kontinenztherapiesysteme. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
15.25.22 Spezielle Katheter zur Therapie. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
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- Katheterverschlüsse (15.25.16)
- Analtampons (15.25.17)
- Geräte zum Kontinenztraining für Kinder (15.25.18)
- Hilfsmittel zum Training der Beckenbodenmuskulatur (15.25.19)
- Intravaginale Kontinenztherapiesysteme (15.25.21)
- Spezielle Katheter zur Therapie (15.25.22)
Wo die Grenze verläuft
Die Trennung verläuft nicht entlang des Produkts, sondern entlang des Zwecks. Dient es der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, ist die Krankenkasse zuständig.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDie Formulierung des Gesetzes ist präziser, als sie auf den ersten Blick wirkt. Es steht dort nicht, dass Versicherten 42 Euro zustehen, sondern dass die Aufwendungen der Pflegekassen diesen Betrag nicht übersteigen dürfen. Das ist der Grund, warum sich der Betrag nicht auszahlen lässt und warum die Kostenerstattung an Belege gebunden ist.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Wenn mehrere Personen pflegen, lohnt eine gemeinsame Ablage mit festen Plätzen. Verbrauchsmaterial, das jede Woche woanders liegt, wird doppelt gekauft und trotzdem nicht gefunden. Eine Kiste am Pflegeort mit den drei meistgenutzten Artikeln löst dieses Problem zuverläßiger als jede Optimierung der Bestellmenge.
Die Abrechnung zwischen Anbieter und Kasse läuft über das Institutionskennzeichen. Für Versicherte ist das unsichtbar, erklärt aber, warum nicht jeder Händler direkt abrechnen kann. Wer im Supermarkt kauft, hat deshalb nur den Weg über die Kostenerstattung, selbst wenn das Produkt erstattungsfähig wäre.
Auch Sozialdienste in Krankenhäusern sind eine gute Anlaufstelle, besonders beim Uebergang von der Klinik nach Hause. Sie kennen die Abläufe und können den Antrag oft direkt anstossen, bevor die Situation zu Hause unübersichtlich wird. Dieser Zeitpunkt wird häufig verpasst.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.
Wer erst spät auf den Anspruch stößt, stellt oft die Frage nach einer rückwirkenden Zahlung. Die gibt es nicht. Die Leistung beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung. Das ist bitter, aber es ändert nichts daran, dass jeder weitere Monat ohne Antrag genauso verloren geht wie die vergangenen.
Auffällig ist, wie unterschiedlich über dasselbe Vorhaben berichtet wird. Die einen sprechen von Streichung, die anderen von Bündelung. Beides beschreibt denselben Entwurfsstand aus verschiedenen Blickwinkeln. Wer sich eine eigene Meinung bilden will, liest am besten den Entwurfstext statt der Zusammenfassungen.
Wer zwischen zwei Packungsgrößen schwankt, nimmt im Zweifel die größere. Angebrochen wird ohnehin alles, Verbrauchsmaterial verdirbt nicht im Monatsrhythmus, und die Obergrenze beginnt am Monatsersten ohnehin wieder von vorn. Ein Vorrat im Schrank ist in der häuslichen Pflege eher ein Vorteil als ein Problem.
Die wichtigste Unterscheidung in diesem Bereich verläuft zwischen Krankenkasse und Pflegekasse. Beide sitzen unter einem Dach, entscheiden aber über verschiedene Dinge. Hilfsmittel wie Rollatoren, Hörgeräte oder Inkontinenzmaterial laufen über die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Pflegehilfsmittel laufen über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI. Ein Antrag an die falsche Stelle verzögert das Verfahren unnötig.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Aus der Praxis
Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.