Toilettenrollstühle im Hilfsmittelverzeichnis (18.46.02)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 18.46.02Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Direkt beantwortet
Zuständig ist hier die Krankenversicherung. Toilettenrollstühle fällt unter § 33 SGB V und damit in einen anderen Leistungsbereich als die monatliche Pflegebox.
Im amtlichen Hilfsmittelverzeichnis findet sich Toilettenrollstühle an Position 18.46.02. Diese Seite macht daraus eine Antwort in Alltagssprache.
Die Systematik dahinter
Die Nummer 18.46.02 liest sich von links nach rechts: 18 ist die Produktgruppe, 46 der Anwendungsort, 02 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge. Hinter der Nummerierung steht das Ziel, jedes Produkt eindeutig auffindbar zu machen. Welche Firma es herstellt oder liefert, spielt für die Einordnung keine Rolle.
Produktarten in dieser Position
| 18.46.02.0 | Toilettenrollstühle |
|---|---|
| 18.46.02.1 | Toilettenrollstühle, verstärkte Ausführung |
| 18.46.02.2 | Toilettenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit |
| 18.46.02.3 | Toilettenrollstühle für Kinder und Jugendliche |
| 18.46.02.4 | Toilettenrollstühle für Kinder und Jugendliche mit multifunktionaler Sitzeinheit |
Was neben Toilettenrollstühle im Verzeichnis steht
Eine Position des Hilfsmittelverzeichnisses versteht man am schnellsten über ihre Nachbarn. Auf derselben Ebene stehen hier:
18.46.01 Dusch-/Toilettenrollstühle. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
18.46.03 Duschrollstühle. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
18.46.04 Rollstühle mit Einarmantrieb. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
18.46.05 Elektrorollstühle für den Innenraum. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
18.46.06 Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
18.46.07 Elektrisch betriebene Behindertenfahrzeuge. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
Direkt nachschlagen
- Dusch-/Toilettenrollstühle (18.46.01)
- Duschrollstühle (18.46.03)
- Rollstühle mit Einarmantrieb (18.46.04)
- Elektrorollstühle für den Innenraum (18.46.05)
- Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum (18.46.06)
- Elektrisch betriebene Behindertenfahrzeuge (18.46.07)
Wichtige Abgrenzung
Ein Verzeichnis, zwei Kostenträger: Was unter § 33 SGB V fällt, zahlt die Krankenkasse, was unter § 40 SGB XI fällt, die Pflegekasse. An der Produktgruppennummer lässt sich das ablesen.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckVerfahrensrechtlich ist der Antrag ein Verwaltungsverfahren wie jedes andere. Es endet mit einem Bescheid, gegen den der Widerspruch offensteht, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids und sollte dort nachgelesen werden.
Häufig gefragt wird nach Feuchttüchern, Waschlappen und Hautcreme. Diese Produkte erleichtern die Pflege spürbar, sind aber keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können einer Lieferung beiliegen, werden dann aber privat gezahlt. Wer das vorher weiß, erlebt bei der Abrechnung keine Ueberraschung.
Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.
Belege sollten so aufbewahrt werden, dass sie zuordenbar bleiben. Ein Kassenbon verblasst, ein Foto davon nicht. Wer den Weg über die Kostenerstattung wählt, legt sich am besten einen Ordner oder einen Ordner im Telefon an und fotografiert jeden Beleg am Tag des Kaufs. Das klingt übertrieben, erspart aber die Diskussion darüber, ob ein unleserlicher Bon noch anerkannt wird.
Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger sind eine unterschätzte Quelle. Dort sitzen Menschen, die dieselben Verfahren bereits durchlaufen haben und wissen, wo es hakt. Diese Erfahrung ersetzt keine Rechtsberatung, spart aber oft Wochen an Suche und Ausprobieren.
Wer den Antrag über einen Anbieter stellt, sollte sich die unterschriebene Erklärung aushändigen lassen. Sie zeigt, was genau beantragt wurde und wem gegenüber. Das ist keine Misstrauensfrage, sondern schlicht Aktenführung: Bei späteren Rückfragen ist dieses Dokument der Ausgangspunkt.
Schließlich unterschätzen viele die Summe. Einzeln betrachtet klingen 42 Euro nach wenig, gerade neben den übrigen Kosten einer Pflegesituation. Ueber zwölf Monate sind es mehrere hundert Euro, und zwar genau für die Dinge, die im Haushalt ohnehin jeden Tag verbraucht werden und die sonst still aus der eigenen Kasse bezahlt werden.
Eine laufende Bewilligung endet nicht automatisch, wenn sich die Rechtslage ändert. Wie eine Umstellung im Einzelfall aussähe, liesse sich erst nach einer Verabschiedung beantworten. Die Pflegekasse ist die Stelle, die dazu im Zweifel verbindlich Auskunft gibt.
In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.
Die Zuordnung folgt keiner Preislogik. Ein günstiges Produkt kann über die Krankenkasse laufen und ein teures über die Pflegekasse. Entscheidend ist der Zweck: Dient der Gegenstand der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, greift das Fünfte Buch. Erleichtert er die Pflege oder wird er dabei verbraucht, greift das Elfte.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
Aus der Praxis
Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.