Elektrorollstühle für den Innenraum im Hilfsmittelverzeichnis (18.46.05)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 18.46.05Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Kurze Antwort
Zuständig ist hier die Krankenversicherung. Elektrorollstühle für den Innenraum fällt unter § 33 SGB V und damit in einen anderen Leistungsbereich als die monatliche Pflegebox.
Die Kennung 18.46.05 steht für Elektrorollstühle für den Innenraum. Diese Seite beschreibt, was in dieser Position zusammengefasst ist und was nicht.
Einordnung im Verzeichnis
Die Nummer 18.46.05 liest sich von links nach rechts: 18 ist die Produktgruppe, 46 der Anwendungsort, 05 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge. Die Systematik nach § 139 SGB V beschreibt Zweck und Anwendungsbereich. Wer eine Nummer kennt, kann damit bei jeder Kasse dieselbe Position benennen.
Produktarten in dieser Position
| 18.46.05.0 | Standard–Elektrorollstühle für den Innenraum |
|---|---|
| 18.46.05.1 | Elektrorollstühle für den Innenraum mit verstellbarer Rückenlehne/multifunktionaler Sitzeinheit |
| 18.46.05.2 | Elektrorollstühle für den Innenraum, verstärkte Ausführung |
Was neben Elektrorollstühle für den Innenraum im Verzeichnis steht
Auf derselben Gliederungsebene wie Elektrorollstühle für den Innenraum führt das Verzeichnis unter anderem:
18.46.01 Dusch-/Toilettenrollstühle. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
18.46.02 Toilettenrollstühle. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
18.46.03 Duschrollstühle. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
18.46.04 Rollstühle mit Einarmantrieb. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
18.46.06 Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
18.46.07 Elektrisch betriebene Behindertenfahrzeuge. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
Direkt nachschlagen
- Dusch-/Toilettenrollstühle (18.46.01)
- Toilettenrollstühle (18.46.02)
- Duschrollstühle (18.46.03)
- Rollstühle mit Einarmantrieb (18.46.04)
- Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum (18.46.06)
- Elektrisch betriebene Behindertenfahrzeuge (18.46.07)
Wo die Grenze verläuft
Ein Verzeichnis, zwei Kostenträger: Was unter § 33 SGB V fällt, zahlt die Krankenkasse, was unter § 40 SGB XI fällt, die Pflegekasse. An der Produktgruppennummer lässt sich das ablesen.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDie Zuständigkeit der Pflegekasse ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ein eigener Beitritt zur Pflegekasse ist nicht nötig und auch nicht möglich. Das erklärt, warum bei einem Kassenwechsel automatisch auch die Pflegekasse wechselt und eine bestehende Bewilligung nicht mitwandert.
Häufig gefragt wird nach Feuchttüchern, Waschlappen und Hautcreme. Diese Produkte erleichtern die Pflege spürbar, sind aber keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können einer Lieferung beiliegen, werden dann aber privat gezahlt. Wer das vorher weiß, erlebt bei der Abrechnung keine Ueberraschung.
Wer Angehörige mit Demenz pflegt, hat einen anderen Verbrauch als jemand, der nach einer Operation unterstützt. Im ersten Fall fällt mehr Schutzausrüstung und Bettschutz an, im zweiten eher Desinfektion. Eine Standardbox trifft beide Situationen nur zufällig, eine eigene Zusammenstellung trifft sie fast immer besser.
Bei der Kostenerstattung kann die Kasse Nachweise über die Art des Produkts verlangen, nicht nur über den Preis. Ein Bon mit der Angabe Drogerieartikel genügt dann nicht. Hilfreich ist ein Beleg, auf dem die Produktbezeichnung steht, oder ergänzend ein Foto der Verpackung.
Bei einem ablehnenden Bescheid hilft es, zuerst die Begründung zu lesen und danach zu entscheiden. Sehr oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine Angabe fehlt oder wurde missverstanden. In diesem Fall genügt eine Ergänzung, und es braucht keinen Streit. Erst wenn die Kasse den Anspruch dem Grunde nach ablehnt, wird der Widerspruch zum eigentlichen Mittel, und dann sollte er begründet werden.
Der häufigste vermeidbare Fehler im Antrag ist die Vermischung mehrerer Leistungen. Wer im selben Schreiben Inkontinenzmaterial, einen Badewannenlift und Verbrauchsmaterial beantragt, sorgt dafür, dass drei verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zuständig sind. Getrennte Anträge sind hier schneller, auch wenn es zunächst nach mehr Aufwand aussieht. Jeder Antrag geht dann direkt an die Stelle, die ihn auch entscheiden kann.
Auffällig ist, wie oft der Anspruch bei Pflegegrad 1 übersehen wird. Dort gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, und daraus schließen viele Haushalte, es stehe ihnen überhaupt nichts zu. Das ist der teuerste Fehlschluss in diesem Bereich, denn ausgerechnet der Anspruch auf Verbrauchsmaterial ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.
Eine laufende Bewilligung endet nicht automatisch, wenn sich die Rechtslage ändert. Wie eine Umstellung im Einzelfall aussähe, liesse sich erst nach einer Verabschiedung beantworten. Die Pflegekasse ist die Stelle, die dazu im Zweifel verbindlich Auskunft gibt.
Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.
Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
Ein Hinweis vorab
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.