Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich im Hilfsmittelverzeichnis (18.50.04)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 18.50.04Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Es ist nicht Teil der 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich trägt im Hilfsmittelverzeichnis die Nummer 18.50.04. Diese Seite erklärt, was hinter der Systematik steckt und wer die Kosten trägt.
Wo diese Position steht
Die Nummer 18.50.04 liest sich von links nach rechts: 18 ist die Produktgruppe, 50 der Anwendungsort, 04 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge. Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Aerzten und Leistungserbringern. Es sagt, was ein Produkt ist, nicht wer es liefert.
Produktarten in dieser Position
| 18.50.04.0 | Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit indirekter Lenkung |
|---|---|
| 18.50.04.1 | Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit direkter, elektromechanischer Lenkung |
| 18.50.04.2 | Nicht besetzt |
| 18.50.04.3 | Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit indirekter Lenkung, verstärkte Ausführung |
| 18.50.04.4 | Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit direkter Lenkung, verstärkte Ausführung |
| 18.50.04.5 | Schwerlast-Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit indirekter Lenkung |
Was neben Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich im Verzeichnis steht
Das Verzeichnis ordnet nach Zweck, nicht nach Preis oder Hersteller. Direkt neben Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich finden sich deshalb:
18.50.02 Rollstühle mit Greifreifenantrieb. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
18.50.03 Adaptivrollstühle. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
18.50.05 Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
18.50.06 Rollstühle mit festmontiertem, restkraftunterstützendem Antrieb. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
18.50.07 Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
18.50.08 Rollstühle mit selbstbalancierendem Fahrprinzip. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
Direkt nachschlagen
- Rollstühle mit Greifreifenantrieb (18.50.02)
- Adaptivrollstühle (18.50.03)
- Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche (18.50.05)
- Rollstühle mit festmontiertem, restkraftunterstützendem Antrieb (18.50.06)
- Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr (18.50.07)
- Rollstühle mit selbstbalancierendem Fahrprinzip (18.50.08)
Wo die Grenze verläuft
Dass beide Bereiche gemeinsam geführt werden, sorgt regelmäßig für Verwechslungen. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Verzeichnis, sondern aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckVerfahrensrechtlich ist der Antrag ein Verwaltungsverfahren wie jedes andere. Es endet mit einem Bescheid, gegen den der Widerspruch offensteht, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids und sollte dort nachgelesen werden.
Keine Rolle spielt der Preis eines einzelnen Produkts. Es gibt keine Obergrenze je Artikel, sondern nur die Monatsgrenze insgesamt. Wer ein teureres Produkt bevorzugt, kann es wählen, hat dann aber entsprechend weniger Spielraum für die übrigen Positionen im selben Monat.
Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.
Wichtig ist der Zeitbezug der Belege. Die Obergrenze gilt je Kalendermonat, und ein Beleg wird dem Monat zugeordnet, in dem gekauft wurde. Wer drei Monate sammelt und dann alles gemeinsam einreicht, bekommt deshalb nicht das Dreifache erstattet, sondern jeweils bis zur Monatsgrenze. Das ist die häufigste Enttäuschung bei der Kostenerstattung und lässt sich vermeiden, indem monatlich eingereicht wird.
Bei einem ablehnenden Bescheid hilft es, zuerst die Begründung zu lesen und danach zu entscheiden. Sehr oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine Angabe fehlt oder wurde missverstanden. In diesem Fall genügt eine Ergänzung, und es braucht keinen Streit. Erst wenn die Kasse den Anspruch dem Grunde nach ablehnt, wird der Widerspruch zum eigentlichen Mittel, und dann sollte er begründet werden.
Ein Antrag kann auch gestellt werden, während die Pflegegradbegutachtung noch läuft. Er wird dann zusammen mit dem Pflegegrad entschieden. Das spart Zeit, weil nicht erst der eine Bescheid abgewartet werden muss, bevor das nächste Verfahren beginnt.
Manche schrecken vor dem Begriff Antrag zurück, weil sie an die Pflegegradbegutachtung denken. Dieser Vergleich hinkt. Bei der Begutachtung wird bewertet, hier wird nur festgestellt, ob zwei Bedingungen vorliegen. Es kommt niemand ins Haus, es gibt keinen Termin und keine Einschätzung der Person, sondern eine Prüfung anhand vorhandener Daten.
Die Debatte dreht sich weniger um den Betrag als um die Struktur. Der Gedanke hinter einem Entlastungsbudget ist, mehrere Einzelansprüchen zu bündeln und flexibler nutzbar zu machen. Ob Verbrauchsmaterial darin eigenständig bleibt, ist offen.
Wer Angehörige mit Demenz pflegt, hat einen anderen Verbrauch als jemand, der nach einer Operation unterstützt. Im ersten Fall fällt mehr Schutzausrüstung und Bettschutz an, im zweiten eher Desinfektion. Eine Standardbox trifft beide Situationen nur zufällig, eine eigene Zusammenstellung trifft sie fast immer besser.
Sprachlich liegen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nah beieinander, rechtlich trennen sie zwei Sozialgesetzbücher. Das merkt man spätestens, wenn ein Antrag zurückkommt mit dem Hinweis, die Stelle sei nicht zuständig. Aergerlich ist daran vor allem der Zeitverlust, denn inhaltlich ändert sich nichts: Der Anspruch besteht, nur eben gegenüber einer anderen Stelle.
Auch Einweg-Bettwäsche und Einmalwaschlappen sind nicht automatisch erfasst. Ob ein solches Produkt einer Produktart der Gruppe 54 zugeordnet ist, lässt sich nur am Verzeichnis prüfen. Die Bezeichnung des Herstellers sagt darüber nichts aus, weil sie frei gewählt werden kann.
Gut zu wissen
Vor einem Kassenwechsel lohnt der Blick auf die laufende Bewilligung: Sie endet mit dem Wechsel und ist bei der neuen Pflegekasse neu zu beantragen.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.