Behinderungsgerechte Sitzelemente im Hilfsmittelverzeichnis (18.99.07)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 18.99.07Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Behinderungsgerechte Sitzelemente wird von der Krankenkasse getragen und nicht von der Pflegekasse. Es zählt nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und wird auf die 42 Euro nicht angerechnet.
Die Kennung 18.99.07 steht für Behinderungsgerechte Sitzelemente. Diese Seite beschreibt, was in dieser Position zusammengefasst ist und was nicht.
Wo diese Position steht
Die Nummer 18.99.07 liest sich von links nach rechts: 18 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort, 07 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge. Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Aerzten und Leistungserbringern. Es sagt, was ein Produkt ist, nicht wer es liefert.
Produktarten in dieser Position
| 18.99.07.0 | Rückenlehnen |
|---|---|
| 18.99.07.1 | Sitze |
| 18.99.07.2 | Seitenstützen |
| 18.99.07.3 | Spreizkeile |
| 18.99.07.4 | Kopfstützen |
| 18.99.07.5 | Fußkästen-/platten |
Was neben Behinderungsgerechte Sitzelemente im Verzeichnis steht
Das Verzeichnis ordnet nach Zweck, nicht nach Preis oder Hersteller. Direkt neben Behinderungsgerechte Sitzelemente finden sich deshalb:
18.99.06 Rollstühle mit Hub-/Hebevorrichtung. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
18.99.08 Restkraftunterstützende Greifreifenantriebe. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
18.99.09 NN- Rollstuhlräder. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
18.99.10 Rollstuhlmobile. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
18.99.11 Rollstuhlzug-/Rollstuhlschiebehilfen, dauerhaft montiert. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
18.99.12 elektromotorische Rollstuhlzusatzantriebe. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
Direkt nachschlagen
- Rollstühle mit Hub-/Hebevorrichtung (18.99.06)
- Restkraftunterstützende Greifreifenantriebe (18.99.08)
- NN- Rollstuhlräder (18.99.09)
- Rollstuhlmobile (18.99.10)
- Rollstuhlzug-/Rollstuhlschiebehilfen, dauerhaft montiert (18.99.11)
- elektromotorische Rollstuhlzusatzantriebe (18.99.12)
Wichtige Abgrenzung
Dass beide Bereiche gemeinsam geführt werden, sorgt regelmäßig für Verwechslungen. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Verzeichnis, sondern aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckNeben dem Anspruch selbst regelt das Gesetz den Vorrang der leihweisen Ueberlassung für technische Pflegehilfsmittel. Für Verbrauchsmaterial ergibt das naturgemäß keinen Sinn, weshalb dieser Teil der Vorschrift hier keine Rolle spielt. Wer beide Absätze nebeneinander liest, versteht schnell, warum die Verfahren so unterschiedlich ablaufen.
Keine Rolle spielt, wer pflegt. Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder ein ambulanter Dienst sind gleichermaßen möglich, und der Anspruch ändert sich dadurch nicht. Entscheidend ist allein, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet und ein Pflegegrad anerkannt ist.
Wenn mehrere Personen pflegen, lohnt eine gemeinsame Ablage mit festen Plätzen. Verbrauchsmaterial, das jede Woche woanders liegt, wird doppelt gekauft und trotzdem nicht gefunden. Eine Kiste am Pflegeort mit den drei meistgenutzten Artikeln löst dieses Problem zuverläßiger als jede Optimierung der Bestellmenge.
Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten fällt hier nicht an. Das ist ein Unterschied zu vielen Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, bei denen ein Eigenanteil üblich ist. Wer also eine Rechnung erhält, obwohl die Obergrenze eingehalten wurde, sollte nachfragen, wofür sie ausgestellt wurde. In der Regel betrifft sie dann Produkte, die keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet sind.
Wer mit der Kasse telefoniert, sollte sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Gesprächspartnerin notieren. Das klingt nach Bürokratie, ist aber bei Rückfragen Gold wert. Mündliche Auskünfte sind nicht bindend, aber eine dokumentierte Auskunft ändert den Ton eines Gesprächs erheblich.
Nach der Bewilligung passiert aus Sicht des Haushalts wenig Sichtbares. Es kommt ein Bescheid, und danach läuft die Versorgung. Genau diese Unauffälligkeit führt dazu, dass manche Haushalte Monate später nicht mehr wissen, ob sie den Antrag jemals gestellt haben. Der Bescheid gehört deshalb zu den Unterlagen, die man griffbereit aufbewahrt, zusammen mit dem Pflegegradbescheid und dem Gutachten.
Ein struktureller Grund liegt darin, dass niemand für diesen Anspruch zuständig ist, ihn bekannt zu machen. Aerzte beraten zur Behandlung, Pflegedienste zu ihren Leistungen, Kassen antworten auf Fragen, die gestellt werden. Ein Hinweis von selbst kommt selten, und so bleibt ein gesetzlicher Anspruch unbemerkt, der eigentlich zu den unkompliziertesten im gesamten System gehört.
Die Diskussion ist kein Grund, mit einem Antrag zu warten. Selbst wenn sich etwas ändert, bleibt der bis dahin bestehende Anspruch bestehen und wird nicht rückwirkend entwertet. Umgekehrt sind die Monate ohne Antrag in jedem Szenario verloren.
Wer zwischen zwei Packungsgrößen schwankt, nimmt im Zweifel die größere. Angebrochen wird ohnehin alles, Verbrauchsmaterial verdirbt nicht im Monatsrhythmus, und die Obergrenze beginnt am Monatsersten ohnehin wieder von vorn. Ein Vorrat im Schrank ist in der häuslichen Pflege eher ein Vorteil als ein Problem.
Innerhalb der Pflegehilfsmittel gibt es eine zweite Grenze: die zwischen technischen Hilfen und Verbrauchsmaterial. Ein Pflegebett oder ein Hausnotruf wird einmal bewilligt und soll nach dem Gesetz vorrangig leihweise überlassen werden. Verbrauchsmaterial wird benutzt und ist weg, deshalb gibt es dafür eine monatlich wiederkehrende Obergrenze statt einer einmaligen Entscheidung.
Nicht Teil des Anspruchs sind Transport- oder Versandkosten als eigene Position. Sie sind in der Regel in der Leistung enthalten. Wer eine gesonderte Rechnung für Versand erhält, sollte nachfragen, worauf sie beruht, denn innerhalb der Obergrenze soll kein Eigenanteil entstehen.
Bevor du loslegst
Wer einen ambulanten Pflegedienst hat, sollte die Zusammenstellung mit ihm abstimmen. Der Dienst weiß am besten, was tatsächlich weggeht.
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.