Pflegegeld 2026: Beträge, Voraussetzungen und was daneben noch zusteht

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird. Die Beträge stehen in § 37 SGB XI. Daneben besteht ab Pflegegrad 1 ein eigener Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

In einem Satz

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird. Die Beträge stehen in § 37 SGB XI. Daneben besteht ab Pflegegrad 1 ein eigener Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Die Beträge aus dem Gesetz

§ 37 SGB XI nennt die Beträge je Kalendermonat: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.

Bei Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld vorgesehen. Das ist der Grund, warum bei Pflegegrad 1 oft angenommen wird, es stehe gar nichts zu. Das stimmt so nicht: Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beginnt bereits bei Pflegegrad 1.

Besteht der Anspruch nicht für den vollen Kalendermonat, wird der Betrag anteilig gekürzt; der Monat wird dabei mit 30 Tagen gerechnet.

Wer Pflegegeld bekommt

Pflegegeld setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellt, in der Regel durch Angehörige oder andere Pflegepersonen.

Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht an die Pflegeperson. Wie es weitergegeben wird, entscheidet der Haushalt selbst.

Wer stattdessen einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, erhält Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.

Was neben dem Pflegegeld besteht

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI: bis zu 42 Euro monatlich, ab Pflegegrad 1, bei häuslicher Pflege. Dieser Betrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag, ebenfalls eigenständig.

Technische Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden gesondert beantragt und haben mit dem Pflegegeld nichts zu tun.

Diese Trennung ist wichtig, weil viele Haushalte nur eine Leistung abrufen und die anderen ungenutzt lassen.

Einordnung und Abgrenzung

Verwirrend ist, dass beide Bereiche im Haushalt nebeneinander auftreten. Am selben Bett stehen ein Pflegebett aus der einen Welt, Inkontinenzmaterial aus der anderen und Bettschutzeinlagen aus der dritten. Für die Pflege ist das eine Einheit, für die Abrechnung sind es drei getrennte Vorgänge mit drei verschiedenen Rechtsgrundlagen.

Ausdrücklich nicht erfasst sind Leistungen für die Pflegeperson selbst, etwa Kurse oder Entlastungsangebote. Dafür gibt es eigene Regelungen im Elften Buch. Sie bestehen neben diesem Anspruch und werden nicht auf die Monatsobergrenze angerechnet.

Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.

Sollte es zu einer Neuordnung kommen, würden die Pflegekassen die Betroffenen darüber informieren. Das ist Teil ihrer Aufgaben. Wer eine laufende Bewilligung hat, muss also nicht selbst regelmäßig prüfen, ob sich etwas geändert hat.

Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten fällt hier nicht an. Das ist ein Unterschied zu vielen Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, bei denen ein Eigenanteil üblich ist. Wer also eine Rechnung erhält, obwohl die Obergrenze eingehalten wurde, sollte nachfragen, wofür sie ausgestellt wurde. In der Regel betrifft sie dann Produkte, die keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet sind.

Zwischen Antrag und erster Lieferung liegen zwei Entscheidungen, die oft vermischt werden. Zuerst entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch dem Grunde nach. Erst danach geht es um die konkrete Zusammenstellung, und die ist keine Frage des Bescheids, sondern des tatsächlichen Bedarfs. Wer diese beiden Schritte auseinanderhält, versteht auch, warum sich die Produktauswahl später jederzeit ändern lässt, ohne dass ein neuer Antrag nötig wäre.

Wer mit der Kasse telefoniert, sollte sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Gesprächspartnerin notieren. Das klingt nach Bürokratie, ist aber bei Rückfragen Gold wert. Mündliche Auskünfte sind nicht bindend, aber eine dokumentierte Auskunft ändert den Ton eines Gesprächs erheblich.

Gut zu wissen

Aendert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

Pflegebox zusammenstellen

Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.

Häufige Fragen

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegeld ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es dagegen schon ab Pflegegrad 1.
Wird das Pflegegeld versteuert?
Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person gezahlt wird, ist eine Sozialleistung. Zu steuerlichen Fragen im Einzelfall beraten Finanzamt oder Steuerberatung.
Mindert die Pflegebox mein Pflegegeld?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigenständige Leistung und werden nicht angerechnet.

Weitere Ratgeber

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.