Pflegesachleistung: Beträge je Pflegegrad und was daneben besteht

Pflegesachleistung finanziert die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Beträge stehen in § 36 SGB XI und haben mit den 42 Euro für Pflegehilfsmittel nichts zu tun.

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Pflegesachleistung finanziert die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Beträge stehen in § 36 SGB XI und haben mit den 42 Euro für Pflegehilfsmittel nichts zu tun.

Die Beträge aus dem Gesetz

§ 36 Abs. 3 SGB XI nennt je Kalendermonat Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.

Bei Pflegegrad 1 ist keine Pflegesachleistung vorgesehen.

Abgerechnet wird zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Die pflegebedürftige Person sieht davon in der Regel nur die Leistungsnachweise.

Sachleistung, Pflegegeld oder beides

Wer die Pflege vollständig selbst sicherstellt, wählt Pflegegeld. Wer sie vollständig an einen Dienst gibt, wählt Sachleistung.

Der Regelfall im Alltag ist die Kombinationsleistung: Der Dienst übernimmt einen Teil, den Rest die Angehörigen, und das Pflegegeld wird anteilig gezahlt.

Die Entscheidung lässt sich ändern. Wie oft und mit welcher Frist, sagt die Pflegekasse.

Warum die Pflegebox davon unberührt bleibt

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind in § 40 SGB XI geregelt und damit eine eigene Leistungsart. Sie werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.

Auch wer einen Pflegedienst hat, behält den Anspruch auf 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial. Es lohnt sich, die Zusammenstellung mit dem Dienst abzustimmen, weil er den Verbrauch am besten kennt.

Ein Pflegedienst ist umgekehrt keine Voraussetzung. Der Anspruch besteht auch dann, wenn ausschließlich Angehörige pflegen.

Einordnung und Abgrenzung

Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.

Häufig gefragt wird nach Feuchttüchern, Waschlappen und Hautcreme. Diese Produkte erleichtern die Pflege spürbar, sind aber keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können einer Lieferung beiliegen, werden dann aber privat gezahlt. Wer das vorher weiß, erlebt bei der Abrechnung keine Ueberraschung.

Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.

Sollte es zu einer Neuordnung kommen, würden die Pflegekassen die Betroffenen darüber informieren. Das ist Teil ihrer Aufgaben. Wer eine laufende Bewilligung hat, muss also nicht selbst regelmäßig prüfen, ob sich etwas geändert hat.

Wichtig ist der Zeitbezug der Belege. Die Obergrenze gilt je Kalendermonat, und ein Beleg wird dem Monat zugeordnet, in dem gekauft wurde. Wer drei Monate sammelt und dann alles gemeinsam einreicht, bekommt deshalb nicht das Dreifache erstattet, sondern jeweils bis zur Monatsgrenze. Das ist die häufigste Enttäuschung bei der Kostenerstattung und lässt sich vermeiden, indem monatlich eingereicht wird.

Die Bearbeitung läuft bei den meisten Kassen ohne Rückfrage, wenn der Antrag vollständig ist. Kommt doch eine Nachfrage, betrifft sie fast immer den Pflegeort oder die Pflegeperson. Wer diese beiden Angaben von vornherein eindeutig formuliert, erspart sich die Schleife.

Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.

Gut zu wissen

Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.

Pflegebox zusammenstellen

Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Häufige Fragen

Bekomme ich Sachleistung bei Pflegegrad 1?
Nein, Pflegesachleistung ist ab Pflegegrad 2 vorgesehen.
Verliere ich Pflegegeld, wenn ich Sachleistung nutze?
Bei teilweiser Nutzung wird das Pflegegeld anteilig gezahlt. Das ist die Kombinationsleistung.
Zahlt der Pflegedienst die Handschuhe?
Verbrauchsmaterial für die häusliche Pflege läuft über den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI, nicht über die Sachleistung.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.