Taster/Tasten zur Funktionsauslösung im Hilfsmittelverzeichnis (02.99.01)

Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.

Kurze Antwort

Diese Kategorie gehört zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Anträge zu Taster/Tasten zur Funktionsauslösung richten sich an die Krankenkasse; die Pflegebox nach § 40 SGB XI ist ein anderer Anspruch.

Unter der Nummer 02.99.01 führt der GKV-Spitzenverband Taster/Tasten zur Funktionsauslösung. Was das für Versicherte praktisch bedeutet, steht in den folgenden Abschnitten.

Die Systematik dahinter

Die Nummer 02.99.01 liest sich von links nach rechts: 02 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort, 01 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.

Die Produktgruppe lautet 02 Adaptionshilfen. Das Verzeichnis ist kein Bestellkatalog, sondern ein Ordnungssystem nach § 139 SGB V. Aus der Position ergibt sich die Einordnung, nicht der Anbieter.

Produktarten in dieser Position

Produktarten unter 02.99.01
02.99.01.0Elektromechanische Tasten/Tastengruppe (drahtgebunden)
02.99.01.1Elektromechanische Tasten/Tastengruppe (drahtlos)
02.99.01.2Elektromechanische Tasten/Tastengruppen mit Zusatzfunktion (drahtlos oder drahtgebunden)

Was neben Taster/Tasten zur Funktionsauslösung im Verzeichnis steht

Wer im Verzeichnis blättert, trifft rund um diese Position auf folgende Einträge derselben Ebene:

02.99.02 Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.

02.99.03 Sensoren zur Auslösung über Bewegungen, Licht, Druck und Geräusche. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.

02.99.04 Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen). Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.

02.99.05 Zubehör zur drahtlosen Ansteuerung. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.

02.99.06 Zubehör zur Erzeugung von Schaltfunktionen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.

02.99.99 Abrechnungspositionen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.

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Wichtige Abgrenzung

Wer den Antrag an die falsche Stelle richtet, verliert Zeit, aber nicht den Anspruch. Die Kasse leitet in der Regel weiter; schneller ist es, gleich richtig zu adressieren.

Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.

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Wichtig ist, dass es sich um einen individuellen Rechtsanspruch handelt und nicht um eine Ermessensleistung. Die Pflegekasse kann also nicht frei entscheiden, ob sie leisten möchte. Sie prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und wenn sie vorliegen, besteht der Anspruch. Das ist der Grund, warum ein begründeter Widerspruch in diesem Bereich häufig Erfolg hat.

Nicht erfasst ist außerdem alles, was der Person dauerhaft verbleibt und nicht verbraucht wird. Eine waschbare Schutzschürze ist hier ein Grenzfall, der im Verzeichnis geklärt ist. Bei anderen Produkten gilt: Was nach Gebrauch noch da ist, gehört in der Regel nicht in die monatliche Zusammenstellung.

Wer Angehörige mit Demenz pflegt, hat einen anderen Verbrauch als jemand, der nach einer Operation unterstützt. Im ersten Fall fällt mehr Schutzausrüstung und Bettschutz an, im zweiten eher Desinfektion. Eine Standardbox trifft beide Situationen nur zufällig, eine eigene Zusammenstellung trifft sie fast immer besser.

Belege sollten so aufbewahrt werden, dass sie zuordenbar bleiben. Ein Kassenbon verblasst, ein Foto davon nicht. Wer den Weg über die Kostenerstattung wählt, legt sich am besten einen Ordner oder einen Ordner im Telefon an und fotografiert jeden Beleg am Tag des Kaufs. Das klingt übertrieben, erspart aber die Diskussion darüber, ob ein unleserlicher Bon noch anerkannt wird.

Angehörige unterschätzen häufig, wie viel eine gute Dokumentation bewirkt. Wer über zwei Wochen notiert, wobei tatsächlich Hilfe nötig war und wie lange sie gedauert hat, hat bei jeder Begutachtung und bei jeder Rückfrage etwas Konkretes in der Hand. Das ersetzt keine Beratung, macht aber jedes Gespräch mit Kasse oder Gutachterdienst präziser und kürzer.

Wer den Antrag über einen Anbieter stellt, sollte sich die unterschriebene Erklärung aushändigen lassen. Sie zeigt, was genau beantragt wurde und wem gegenüber. Das ist keine Misstrauensfrage, sondern schlicht Aktenführung: Bei späteren Rückfragen ist dieses Dokument der Ausgangspunkt.

Schließlich unterschätzen viele die Summe. Einzeln betrachtet klingen 42 Euro nach wenig, gerade neben den übrigen Kosten einer Pflegesituation. Ueber zwölf Monate sind es mehrere hundert Euro, und zwar genau für die Dinge, die im Haushalt ohnehin jeden Tag verbraucht werden und die sonst still aus der eigenen Kasse bezahlt werden.

Bis dahin bleibt die Lage eindeutig: Der Anspruch besteht, er beträgt bis zu 42 Euro im Monat, er beginnt bei Pflegegrad 1 und er setzt häusliche Pflege voraus. Alles Weitere ist Zukunftsmusik und gehört nicht in eine Entscheidung, die heute getroffen wird.

Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.

Die Zuordnung folgt keiner Preislogik. Ein günstiges Produkt kann über die Krankenkasse laufen und ein teures über die Pflegekasse. Entscheidend ist der Zweck: Dient der Gegenstand der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, greift das Fünfte Buch. Erleichtert er die Pflege oder wird er dabei verbraucht, greift das Elfte.

Ausdrücklich nicht erfasst sind Leistungen für die Pflegeperson selbst, etwa Kurse oder Entlastungsangebote. Dafür gibt es eigene Regelungen im Elften Buch. Sie bestehen neben diesem Anspruch und werden nicht auf die Monatsobergrenze angerechnet.

Bevor du loslegst

Vor einem Kassenwechsel lohnt der Blick auf die laufende Bewilligung: Sie endet mit dem Wechsel und ist bei der neuen Pflegekasse neu zu beantragen.

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Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.