Abrechnungspositionen im Hilfsmittelverzeichnis (02.99.99)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 02.99.99Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Direkt beantwortet
Abrechnungspositionen wird von der Krankenkasse getragen und nicht von der Pflegekasse. Es zählt nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und wird auf die 42 Euro nicht angerechnet.
Das Hilfsmittelverzeichnis ordnet Abrechnungspositionen der Nummer 02.99.99 zu. Die Nummer ist kein Detail: Sie entscheidet mit, welcher Kostenträger zuständig ist.
Einordnung im Verzeichnis
Die Nummer 02.99.99 liest sich von links nach rechts: 02 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort, 99 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 02 Adaptionshilfen. Das Verzeichnis ist kein Bestellkatalog, sondern ein Ordnungssystem nach § 139 SGB V. Aus der Position ergibt sich die Einordnung, nicht der Anbieter.
Produktarten in dieser Position
| 02.99.99.0 | Abrechnungsposition für Zusätze |
|---|---|
| 02.99.99.3 | Abrechnungspositionen für Reparaturen |
| 02.99.99.5 | Abrechnungspositionen für Wartungen |
| 02.99.99.6 | Abrechnungspositionen für Einweisungen |
Was neben Abrechnungspositionen im Verzeichnis steht
Das Verzeichnis ordnet nach Zweck, nicht nach Preis oder Hersteller. Direkt neben Abrechnungspositionen finden sich deshalb:
02.99.01 Taster/Tasten zur Funktionsauslösung. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
02.99.02 Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
02.99.03 Sensoren zur Auslösung über Bewegungen, Licht, Druck und Geräusche. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
02.99.04 Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen). Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
02.99.05 Zubehör zur drahtlosen Ansteuerung. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
02.99.06 Zubehör zur Erzeugung von Schaltfunktionen. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
Direkt nachschlagen
- Taster/Tasten zur Funktionsauslösung (02.99.01)
- Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung (02.99.02)
- Sensoren zur Auslösung über Bewegungen, Licht, Druck und Geräusche (02.99.03)
- Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen) (02.99.04)
- Zubehör zur drahtlosen Ansteuerung (02.99.05)
- Zubehör zur Erzeugung von Schaltfunktionen (02.99.06)
Wo die Grenze verläuft
Dass beide Bereiche gemeinsam geführt werden, sorgt regelmäßig für Verwechslungen. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Verzeichnis, sondern aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckAenderungen des Betrags erfolgen durch Gesetzesänderung, nicht durch Verwaltungsentscheidung. Deshalb gilt der jeweils aktuelle Betrag bundesweit ab einem festen Stichtag für alle Kassen gleichzeitig. Es gibt keine Uebergangsfristen zwischen einzelnen Kassen und keine regionalen Unterschiede.
Nicht dazu gehört Verbandmaterial für die Wundversorgung. Das fällt in die Behandlungspflege und läuft über die ärztliche Verordnung und die Krankenkasse. Wer nach einer Operation beides braucht, hat also zwei getrennte Wege, die parallel laufen und sich nicht ersetzen.
Im Haushalt zeigt sich schnell, dass der Verbrauch anders aussieht als die Erwartung. Handschuhe werden überschätzt, Flächendesinfektion unterschätzt. Wer zwei Wochen lang notiert, was tatsächlich leer wird, trifft die Auswahl im dritten Monat deutlich genauer als im ersten und holt aus derselben Obergrenze spürbar mehr heraus.
Wichtig ist der Zeitbezug der Belege. Die Obergrenze gilt je Kalendermonat, und ein Beleg wird dem Monat zugeordnet, in dem gekauft wurde. Wer drei Monate sammelt und dann alles gemeinsam einreicht, bekommt deshalb nicht das Dreifache erstattet, sondern jeweils bis zur Monatsgrenze. Das ist die häufigste Enttäuschung bei der Kostenerstattung und lässt sich vermeiden, indem monatlich eingereicht wird.
Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.
Ein Antrag kann auch gestellt werden, während die Pflegegradbegutachtung noch läuft. Er wird dann zusammen mit dem Pflegegrad entschieden. Das spart Zeit, weil nicht erst der eine Bescheid abgewartet werden muss, bevor das nächste Verfahren beginnt.
Manche schrecken vor dem Begriff Antrag zurück, weil sie an die Pflegegradbegutachtung denken. Dieser Vergleich hinkt. Bei der Begutachtung wird bewertet, hier wird nur festgestellt, ob zwei Bedingungen vorliegen. Es kommt niemand ins Haus, es gibt keinen Termin und keine Einschätzung der Person, sondern eine Prüfung anhand vorhandener Daten.
Die Debatte dreht sich weniger um den Betrag als um die Struktur. Der Gedanke hinter einem Entlastungsbudget ist, mehrere Einzelansprüchen zu bündeln und flexibler nutzbar zu machen. Ob Verbrauchsmaterial darin eigenständig bleibt, ist offen.
Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.
Sprachlich liegen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nah beieinander, rechtlich trennen sie zwei Sozialgesetzbücher. Das merkt man spätestens, wenn ein Antrag zurückkommt mit dem Hinweis, die Stelle sei nicht zuständig. Aergerlich ist daran vor allem der Zeitverlust, denn inhaltlich ändert sich nichts: Der Anspruch besteht, nur eben gegenüber einer anderen Stelle.
Auch Dienstleistungen gehören nicht dazu. Betreuungsstunden, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht über die Obergrenze für Verbrauchsmaterial. Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander, lassen sich aber nicht gegeneinander verrechnen.
Bevor du loslegst
Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt. Werden zwei Personen zu Hause gepflegt, besteht der Anspruch zweimal.
Amtliche Quelle
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Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.