Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung im Hilfsmittelverzeichnis (02.99.02)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 02.99.02Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Diese Kategorie gehört zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Anträge zu Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung richten sich an die Krankenkasse; die Pflegebox nach § 40 SGB XI ist ein anderer Anspruch.
Im amtlichen Hilfsmittelverzeichnis findet sich Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung an Position 02.99.02. Diese Seite macht daraus eine Antwort in Alltagssprache.
Wo diese Position steht
Die Nummer 02.99.02 liest sich von links nach rechts: 02 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort, 02 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 02 Adaptionshilfen. Hinter der Nummerierung steht das Ziel, jedes Produkt eindeutig auffindbar zu machen. Welche Firma es herstellt oder liefert, spielt für die Einordnung keine Rolle.
Produktarten in dieser Position
| 02.99.02.0 | Blas-Taster zur Auslösung einer Einzelfunktion (kontaktlos, einstellbar) |
|---|---|
| 02.99.02.1 | Blas-und Saug-Taster zur Auslösung zweier Einzelfunktionen (einstellbar) |
Was neben Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung im Verzeichnis steht
Eine Position des Hilfsmittelverzeichnisses versteht man am schnellsten über ihre Nachbarn. Auf derselben Ebene stehen hier:
02.99.01 Taster/Tasten zur Funktionsauslösung. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
02.99.03 Sensoren zur Auslösung über Bewegungen, Licht, Druck und Geräusche. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
02.99.04 Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen). Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
02.99.05 Zubehör zur drahtlosen Ansteuerung. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
02.99.06 Zubehör zur Erzeugung von Schaltfunktionen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
02.99.99 Abrechnungspositionen. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
Direkt nachschlagen
- Taster/Tasten zur Funktionsauslösung (02.99.01)
- Sensoren zur Auslösung über Bewegungen, Licht, Druck und Geräusche (02.99.03)
- Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen) (02.99.04)
- Zubehör zur drahtlosen Ansteuerung (02.99.05)
- Zubehör zur Erzeugung von Schaltfunktionen (02.99.06)
- Abrechnungspositionen (02.99.99)
Wo die Grenze verläuft
Ein Verzeichnis, zwei Kostenträger: Was unter § 33 SGB V fällt, zahlt die Krankenkasse, was unter § 40 SGB XI fällt, die Pflegekasse. An der Produktgruppennummer lässt sich das ablesen.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDer Betrag ist als Obergrenze formuliert, nicht als Regelbetrag. Wer weniger braucht, bekommt weniger, und niemand muss die Grenze ausschöpfen. Umgekehrt gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung der Differenz, wenn weniger verbraucht wird. Diese Konstruktion erklärt zugleich, warum sich der Betrag nicht ansparen lässt.
Keine Rolle spielt, wer pflegt. Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder ein ambulanter Dienst sind gleichermaßen möglich, und der Anspruch ändert sich dadurch nicht. Entscheidend ist allein, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet und ein Pflegegrad anerkannt ist.
In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.
Bei der Kostenerstattung kann die Kasse Nachweise über die Art des Produkts verlangen, nicht nur über den Preis. Ein Bon mit der Angabe Drogerieartikel genügt dann nicht. Hilfreich ist ein Beleg, auf dem die Produktbezeichnung steht, oder ergänzend ein Foto der Verpackung.
Angehörige unterschätzen häufig, wie viel eine gute Dokumentation bewirkt. Wer über zwei Wochen notiert, wobei tatsächlich Hilfe nötig war und wie lange sie gedauert hat, hat bei jeder Begutachtung und bei jeder Rückfrage etwas Konkretes in der Hand. Das ersetzt keine Beratung, macht aber jedes Gespräch mit Kasse oder Gutachterdienst präziser und kürzer.
Der häufigste vermeidbare Fehler im Antrag ist die Vermischung mehrerer Leistungen. Wer im selben Schreiben Inkontinenzmaterial, einen Badewannenlift und Verbrauchsmaterial beantragt, sorgt dafür, dass drei verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zuständig sind. Getrennte Anträge sind hier schneller, auch wenn es zunächst nach mehr Aufwand aussieht. Jeder Antrag geht dann direkt an die Stelle, die ihn auch entscheiden kann.
Auffällig ist, wie oft der Anspruch bei Pflegegrad 1 übersehen wird. Dort gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, und daraus schließen viele Haushalte, es stehe ihnen überhaupt nichts zu. Das ist der teuerste Fehlschluss in diesem Bereich, denn ausgerechnet der Anspruch auf Verbrauchsmaterial ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.
Wer Ueberschriften liest, nach denen die 42 Euro gestrichen würden, sollte zwischen Gesetzentwurf und geltendem Recht unterscheiden. Ein Entwurf beschreibt eine Absicht, kein Ergebnis. Wir nennen zu Entwürfen bewusst keine Beträge und keine Termine, solange beides nicht feststeht.
Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.
Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.
Nicht Teil des Anspruchs sind Transport- oder Versandkosten als eigene Position. Sie sind in der Regel in der Leistung enthalten. Wer eine gesonderte Rechnung für Versand erhält, sollte nachfragen, worauf sie beruht, denn innerhalb der Obergrenze soll kein Eigenanteil entstehen.
Gut zu wissen
Vor einem Kassenwechsel lohnt der Blick auf die laufende Bewilligung: Sie endet mit dem Wechsel und ist bei der neuen Pflegekasse neu zu beantragen.
Verbindliche Stelle
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.