Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen) im Hilfsmittelverzeichnis (02.99.04)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 02.99.04Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Für Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen) ist die Krankenkasse zuständig. Die Position fällt unter § 33 SGB V und gehört damit ausdrücklich nicht zur monatlichen Pflegebox.
Wer Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen) sucht, landet im Hilfsmittelverzeichnis bei 02.99.04. Diese Seite ordnet die Position in der amtlichen Systematik ein.
Wo diese Position steht
Die Nummer 02.99.04 liest sich von links nach rechts: 02 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort, 04 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 02 Adaptionshilfen. Das Verzeichnis ist kein Bestellkatalog, sondern ein Ordnungssystem nach § 139 SGB V. Aus der Position ergibt sich die Einordnung, nicht der Anbieter.
Produktarten in dieser Position
| 02.99.04.0 | Adaptierbare Fernbedienung, einfach |
|---|---|
| 02.99.04.1 | Adaptierbare Fernbedienung, komplex |
| 02.99.04.2 | Adaptierbare Fernbedienung, komplex mit Sprachbedienung |
Was neben Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen) im Verzeichnis steht
Wer im Verzeichnis blättert, trifft rund um diese Position auf folgende Einträge derselben Ebene:
02.99.01 Taster/Tasten zur Funktionsauslösung. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
02.99.02 Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
02.99.03 Sensoren zur Auslösung über Bewegungen, Licht, Druck und Geräusche. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
02.99.05 Zubehör zur drahtlosen Ansteuerung. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
02.99.06 Zubehör zur Erzeugung von Schaltfunktionen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
02.99.99 Abrechnungspositionen. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
Direkt nachschlagen
- Taster/Tasten zur Funktionsauslösung (02.99.01)
- Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung (02.99.02)
- Sensoren zur Auslösung über Bewegungen, Licht, Druck und Geräusche (02.99.03)
- Zubehör zur drahtlosen Ansteuerung (02.99.05)
- Zubehör zur Erzeugung von Schaltfunktionen (02.99.06)
- Abrechnungspositionen (02.99.99)
Wichtige Abgrenzung
Wer den Antrag an die falsche Stelle richtet, verliert Zeit, aber nicht den Anspruch. Die Kasse leitet in der Regel weiter; schneller ist es, gleich richtig zu adressieren.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDer Betrag ist als Obergrenze formuliert, nicht als Regelbetrag. Wer weniger braucht, bekommt weniger, und niemand muss die Grenze ausschöpfen. Umgekehrt gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung der Differenz, wenn weniger verbraucht wird. Diese Konstruktion erklärt zugleich, warum sich der Betrag nicht ansparen lässt.
Häufig gefragt wird nach Feuchttüchern, Waschlappen und Hautcreme. Diese Produkte erleichtern die Pflege spürbar, sind aber keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können einer Lieferung beiliegen, werden dann aber privat gezahlt. Wer das vorher weiß, erlebt bei der Abrechnung keine Ueberraschung.
Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.
Belege sollten so aufbewahrt werden, dass sie zuordenbar bleiben. Ein Kassenbon verblasst, ein Foto davon nicht. Wer den Weg über die Kostenerstattung wählt, legt sich am besten einen Ordner oder einen Ordner im Telefon an und fotografiert jeden Beleg am Tag des Kaufs. Das klingt übertrieben, erspart aber die Diskussion darüber, ob ein unleserlicher Bon noch anerkannt wird.
Bei einem ablehnenden Bescheid hilft es, zuerst die Begründung zu lesen und danach zu entscheiden. Sehr oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine Angabe fehlt oder wurde missverstanden. In diesem Fall genügt eine Ergänzung, und es braucht keinen Streit. Erst wenn die Kasse den Anspruch dem Grunde nach ablehnt, wird der Widerspruch zum eigentlichen Mittel, und dann sollte er begründet werden.
Wer den Antrag über einen Anbieter stellt, sollte sich die unterschriebene Erklärung aushändigen lassen. Sie zeigt, was genau beantragt wurde und wem gegenüber. Das ist keine Misstrauensfrage, sondern schlicht Aktenführung: Bei späteren Rückfragen ist dieses Dokument der Ausgangspunkt.
Schließlich unterschätzen viele die Summe. Einzeln betrachtet klingen 42 Euro nach wenig, gerade neben den übrigen Kosten einer Pflegesituation. Ueber zwölf Monate sind es mehrere hundert Euro, und zwar genau für die Dinge, die im Haushalt ohnehin jeden Tag verbraucht werden und die sonst still aus der eigenen Kasse bezahlt werden.
Bis auf Weiteres gilt schlicht der heutige Rechtsstand. Wir aktualisieren diese Seiten, sobald sich daran etwas ändert, und weisen das Stand-Datum auf jeder Seite aus. Aeltere Angaben in anderen Quellen erkennt man in der Regel daran, dass sie einen anderen Betrag nennen.
Bei Desinfektionsmitteln lohnt der Blick auf die Einwirkzeit. Ein Mittel, das lange braucht, wird im Alltag häufig zu früh abgewischt und wirkt dann nicht wie vorgesehen. Kürzere Einwirkzeiten sind im Haushalt praktikabler, auch wenn die Flasche dasselbe kostet. Das steht auf der Packung und lässt sich vor der Auswahl prüfen.
Die Zuordnung folgt keiner Preislogik. Ein günstiges Produkt kann über die Krankenkasse laufen und ein teures über die Pflegekasse. Entscheidend ist der Zweck: Dient der Gegenstand der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, greift das Fünfte Buch. Erleichtert er die Pflege oder wird er dabei verbraucht, greift das Elfte.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
Bevor du loslegst
Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt. Werden zwei Personen zu Hause gepflegt, besteht der Anspruch zweimal.
Offizielle Quelle
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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.