Rollstuhl-Aufsteck-/Radnabenantriebe im Hilfsmittelverzeichnis (18.99.05)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- Stand: 09/2026
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 5 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
Das Wichtigste zuerst
Diese Kategorie gehört zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Anträge zu Rollstuhl-Aufsteck-/Radnabenantriebe richten sich an die Krankenkasse; die Pflegebox nach § 40 SGB XI ist ein anderer Anspruch.
Position im Hilfsmittelverzeichnis
- Bezeichnung
- Rollstuhl-Aufsteck-/Radnabenantriebe
- Produktgruppe
- 18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
- Kostenträger
- Krankenkasse (§ 33 SGB V)
- Teil der 42 Euro
- nein
Die Kennung 18.99.05 steht für Rollstuhl-Aufsteck-/Radnabenantriebe. Diese Seite beschreibt, was in dieser Position zusammengefasst ist und was nicht.
Inhalt dieser Seite6 Abschnitte
Die Systematik dahinter
Die Nummer 18.99.05 liest sich von links nach rechts: 18 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort, 05 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge. Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband. Seine Aufgabe ist die eindeutige Zuordnung von Produkten, damit alle Beteiligten dasselbe meinen.
Produktarten in dieser Position
| 18.99.05.0 | Rollstuhl-Aufsteckantriebe |
|---|---|
| 18.99.05.1 | Rollstuhl-Radnabenantriebe |
| 18.99.05.2 | Rollstuhl-Aufsteckantriebe/-Radnabenantriebe mit restkraftunterstützenden Fahrprofilen |
Was neben Rollstuhl-Aufsteck-/Radnabenantriebe im Verzeichnis steht
Wer im Verzeichnis blättert, trifft rund um diese Position auf folgende Einträge derselben Ebene:
18.99.03 Rollstühle mit Stehvorrichtung. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
18.99.04 Rollstuhl-Zuggeräte/-Schubgeräte, abnehmbar. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
18.99.06 Rollstühle mit Hub-/Hebevorrichtung. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
18.99.07 Behinderungsgerechte Sitzelemente. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
18.99.08 Restkraftunterstützende Greifreifenantriebe. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
18.99.09 NN- Rollstuhlräder. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
Direkt nachschlagen
- Rollstühle mit Stehvorrichtung (18.99.03)
- Rollstuhl-Zuggeräte/-Schubgeräte, abnehmbar (18.99.04)
- Rollstühle mit Hub-/Hebevorrichtung (18.99.06)
- Behinderungsgerechte Sitzelemente (18.99.07)
- Restkraftunterstützende Greifreifenantriebe (18.99.08)
- NN- Rollstuhlräder (18.99.09)
Wichtige Abgrenzung
Dass beide Bereiche gemeinsam geführt werden, sorgt regelmäßig für Verwechslungen. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Verzeichnis, sondern aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDer Gesetzgeber hat die Vorschrift bewusst schlank gehalten. Es gibt keine Liste zuläßiger Produkte im Gesetzestext, sondern nur den Verweis auf die Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses. Dadurch kann der GKV-Spitzenverband neue Produktarten aufnehmen, ohne dass jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste. Für Versicherte bedeutet das, dass die aktuelle Liste immer im Verzeichnis steht, nicht im Gesetzbuch.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.
Ein Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich, weil der Anspruch der versicherten Person gehört. Auf vertragliche Kündigungsfristen ist trotzdem zu achten, wenn ein Liefervertrag besteht. Die Bewilligung der Pflegekasse bleibt vom Wechsel unberührt und muss nicht neu beantragt werden.
Auch Sozialdienste in Krankenhäusern sind eine gute Anlaufstelle, besonders beim Übergang von der Klinik nach Hause. Sie kennen die Abläufe und können den Antrag oft direkt anstoßen, bevor die Situation zu Hause unübersichtlich wird. Dieser Zeitpunkt wird häufig verpasst.
Zwischen Antrag und erster Lieferung liegen zwei Entscheidungen, die oft vermischt werden. Zuerst entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch dem Grunde nach. Erst danach geht es um die konkrete Zusammenstellung, und die ist keine Frage des Bescheids, sondern des tatsächlichen Bedarfs. Wer diese beiden Schritte auseinanderhält, versteht auch, warum sich die Produktauswahl später jederzeit ändern lässt, ohne dass ein neuer Antrag nötig wäre.
Häufig wird der Anspruch erst entdeckt, wenn die Pflegesituation sich verschärft und jemand von außen dazukommt. Dann heißt es oft, das hätte man doch früher wissen müssen. Rückwirkend lässt sich daran nichts ändern, aber ab dem Monat der Antragstellung läuft die Versorgung, und der laufende Aufwand im Haushalt sinkt spürbar.
Geltendes Recht 2026 ist § 40 Abs. 2 SGB XI: bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, der diesen Absatz ab 2027 streichen würde. Bundestag und Bundesrat haben darüber noch nicht entschieden (Stand 9. Oktober 2026).
Wer Angehörige mit Demenz pflegt, hat einen anderen Verbrauch als jemand, der nach einer Operation unterstützt. Im ersten Fall fällt mehr Schutzausrüstung und Bettschutz an, im zweiten eher Desinfektion. Eine Standardbox trifft beide Situationen nur zufällig, eine eigene Zusammenstellung trifft sie fast immer besser.
Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.
Häufig gefragt wird nach Feuchttüchern, Waschlappen und Hautcreme. Diese Produkte erleichtern die Pflege spürbar, sind aber keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können einer Lieferung beiliegen, werden dann aber privat gezahlt. Wer das vorher weiß, erlebt bei der Abrechnung keine Überraschung.
Verbindliche Stelle
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Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien