Motorschiene und Bewegungstrainer: Krankenkasse, Voraussetzungen und Zuzahlung
Gruppe 32 des Hilfsmittelverzeichnisses umfasst motorbetriebene Bewegungsschienen (CPM) für Knie und Schulter, Arm-, Bein- und Kombinationstrainer, Therapieknete und Rollbretter für Kinder. Hier steht, wann die Krankenkasse sie bezahlt, wie der Weg zum Gerät aussieht und was Sie zuzahlen.
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- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
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Position im Hilfsmittelverzeichnis
- Bezeichnung
- Therapeutische Bewegungsgeräte
- Produktgruppe
- 32 Therapeutische Bewegungsgeräte
- Kostenträger
- Krankenkasse (§ 33 SGB V)
- Teil der 42 Euro
- nein
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig ist die Krankenkasse nach § 33 SGB V, nicht die Pflegekasse. Die Geräte gehören nicht zu den 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Motorschienen (CPM) für Knie und Schulter kommen bei wesentlicher Funktionseinschränkung eines Gelenks infrage, wenn Krankengymnastik und Eigenübungen allein nicht reichen. Arm- und Beintrainer sind für erheblich bis voll ausgeprägte Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Nervenwurzeln oder Muskeln gedacht.
- Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung im Rahmen eines Behandlungskonzepts. Die Bewegungsparameter legt die Ärztin oder der Arzt fest; ein Gerät aus dem Fitnesshandel ist keine Kassenleistung.
- Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als der Preis.
Inhalt dieser Seite11 Abschnitte
- Was in Gruppe 32 steht: sechs Gerätearten
- Wann die Krankenkasse eine Motorschiene zahlt
- Bewegungstrainer für Arme und Beine: wer sie bekommt
- Der Weg zum Gerät: Verordnung, Genehmigung, Einweisung
- Zuzahlung, Leihe und Pflegekasse
- Die Systematik dahinter
- Eine Ebene tiefer
- Was hier nicht dazugehört
- Häufige Fragen
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Was in Gruppe 32 steht: sechs Gerätearten
Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt die Gruppe 32 als Geräte, die therapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der neuromuskulären Funktionen und der Beweglichkeit ergänzen. Der Einsatz erfolgt im Rahmen eines ärztlich durchgeführten oder verordneten Behandlungskonzepts. Ziel ist, die Bewegungsfunktionen der betroffenen Arme oder Beine wiederherzustellen oder zu verbessern.
„Motorschiene“ ist der Alltagsname für die CPM-Schiene (continuous passive motion): Ein Motor bewegt das Gelenk innerhalb eingestellter Grenzen hin und her, ohne dass Sie Kraft aufwenden müssen. Die Trainer bewegen dagegen Arme oder Beine über Kurbeln. Beide Gerätearten sind „fremdkraftbetrieben“.
| Untergruppe | Gerät | Wofür (Kurzform aus dem Verzeichnis) |
|---|---|---|
| 32.04.01 Knie | Kniebewegungsschiene (CPM) | wesentliche Funktionseinschränkung des Kniegelenks, konservativ oder nach Operation |
| 32.09.01 Schulter | Schulterbewegungsschiene (CPM) | wesentliche Funktionseinschränkung des Schultergelenks, konservativ oder nach Operation |
| 32.06.01 Bein, 32.10.01 Arm, 32.29.01 Ganzkörper | Bein-, Arm- und Kombinationstrainer | passive Bewegung bei erheblich bis voll ausgeprägter Schädigung, etwa bei Multipler Sklerose, Querschnitt, Bandscheibenvorfall oder Muskeldystrophie |
| 32.07.01 Hand | Therapieknete in Härtegraden | aktive Übung bei erheblicher Schädigung von Hand und Fingern, etwa nach Verletzung, Operation oder bei Rheuma |
| 32.29.02 Kinder | Rollbretter für Kinder | Krabbelförderung bei Schädigung von Beinen oder Rumpf, etwa bei Cerebralparese oder Spina bifida |
| 32.99.99 Zubehör | Wadenstützen, Pedalplatten, Armlagerungsschalen | nur mit Begründung, warum das Zubehör gebraucht wird |
Wann die Krankenkasse eine Motorschiene zahlt
Für Knie und Schulter nennt das Verzeichnis dieselbe Bedingung: Das Gelenk ist wesentlich funktionell beeinträchtigt, und trotz regelmäßiger physikalischer Therapie, insbesondere Krankengymnastik, und erlernter Eigenübungen lässt sich der alltagsrelevante Bewegungsumfang nur mit der zusätzlichen Motorschiene deutlich verbessern. Die Schiene ersetzt die Krankengymnastik nicht, sie kommt zusätzlich dazu.
Dazu verlangt das Verzeichnis eine ärztliche Prognose: Ohne die Schiene würde eine dauerhafte Bewegungseinschränkung eintreten. Wurde das Gelenk operiert und spricht nichts dagegen, soll die Schiene unmittelbar nach der Operation eingesetzt werden. Eingriffe, die in der Regel nicht zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen führen, sind keine Indikation für CPM.
Die Kasse darf also nicht pauschal nach „Knie-OP“ entscheiden, und Sie können nicht pauschal darauf bauen. Die TK nennt auf ihrer Seite (abgerufen 09.10.2026) als Fälle schwerwiegende Operationen an Schulter und Knie, bei denen das Gelenk ohne ausreichende Bewegung versteifen und verzögert heilen kann. Ob und wann Ihre Kasse zustimmt, entscheidet sie im Einzelfall.
Bewegungstrainer für Arme und Beine: wer sie bekommt
Arm-, Bein- und Kombinationstrainer bewegen die Gliedmaßen passiv über eine motorgetriebene Kurbel, sitzend, im Rollstuhl, liegend oder (Beine) stehend im Haltegestell. Das Verzeichnis richtet sie an Menschen mit erheblich bis voll ausgeprägter Schädigung der neuromuskuloskeletalen Funktionen, etwa durch Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Nervenwurzeln oder der Muskeln. Weil passive Bewegung den Muskeltonus stark steigern kann, müssen die Geräte eine Spasmenschaltung haben: Bei Spastik kehrt das Gerät die Richtung um oder pendelt, statt einfach weiterzufahren.
Bein-, Arm- und Kombinationstrainer sowie Rollbretter gelten laut Verzeichnis als geeignet für den leihweisen Einsatz. Bei Arm- und Kombinationstrainern gilt: Wenn sich das Gerät nicht selbstständig abschalten lässt, etwa weil die Arme fixiert sind, muss eine Betreuungsperson die Therapiephase überwachen. Ob eine Pflegeperson diese Aufgabe übernehmen kann, klären Sie vor der Versorgung.
| Frage | Kassenleistung? | Grundlage |
|---|---|---|
| Motorgetriebener Beintrainer nach Verordnung | ja, bei den genannten Indikationen | Produktart 32.06.01.0 |
| Handelsüblicher Hand- oder Fingertrainer | nein | dient nur der Steigerung vorhandener Muskelkraft |
| Hanteln, Matten, Expander, Fahrradergometer | nein | Fitness- und Trainingsgeräte, keine Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung |
| Therapieknete bei erheblicher Handschädigung | ja, nach Verordnung | Produktart 32.07.01.1 |

Inhalt der Grafik als Text
Schritt 1 und 2: Die Ärztin oder der Arzt verordnet das Gerät und legt Bewegungsumfang, Geschwindigkeit, Pausen und tägliche Behandlungsdauer fest; die Krankenkasse genehmigt, bei manchen Kassen vorab.
Schritt 3 und 4: Ein Vertragspartner liefert und stellt das Gerät nach den ärztlichen Vorgaben ein; während der Anwendung gibt es regelmäßige ärztliche Kontrollen.
Schritt 5: Am Ende der Behandlung wird das Gerät zurückgegeben oder mit Folgeverordnung weiter bereitgestellt. Zuzahlung 10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro.
Der Weg zum Gerät: Verordnung, Genehmigung, Einweisung
Das Verzeichnis sieht für die Motorschiene vor, dass Leistungserbringer die technischen Einstellungen und die Einweisung nach den ärztlichen Behandlungsparametern vornehmen: Bewegungsumfang, Geschwindigkeit, Wiederholungen, Pausen, tägliche Behandlungsdauer und Gesamtdauer. Die Anwendung bedarf regelmäßiger ärztlicher Kontrollen auf Komplikationen und sachgerechte Nutzung.
Eine Erprobung kann zur sachgerechten Anwendung nötig sein. Sie kann in der Regel entfallen, wenn Sie ein fremdkraftbetriebenes Gerät im Krankenhaus oder in der Reha über mehrere Wochen erfolgreich genutzt haben.
- Verordnung mit ParameternLassen Sie das Gerät ärztlich verordnen und die Bewegungsparameter schriftlich festlegen. Geben Sie die Produktart an, zum Beispiel „Kniebewegungsschiene 32.04.01.0“, damit Verordnung und Genehmigung zusammenpassen.
- Genehmigung bei der KasseDie TK bittet auf ihrer Seite, die Verordnung vorab zur Genehmigung einzureichen. Ob das bei Ihrer Kasse ebenso gilt, sagt die Kasse. Das Gesetz lässt Ihnen die Wahl unter den Vertragspartnern der Kasse (§ 33 Abs. 6 SGB V), die Kasse zahlt die vereinbarten Preise (§ 33 Abs. 7).
- Lieferung und EinweisungDer Vertragspartner liefert das Gerät, passt es an Ihre Körpermaße an und stellt die ärztlichen Parameter ein. Die TK nennt als Beispiel: Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach der Kostenzusage, wenn Sie keinen späteren Termin wünschen.
- Anwendung und KontrolleÄndern Sie die Einstellungen nicht selbst: Die Parameter dürfen nur auf Veranlassung der Ärztin oder des Arztes geändert werden. Zu den regelmäßigen Kontrollen gehört, den Befund und eventuelle Komplikationen zu prüfen.
- Ende oder FolgeverordnungIst das Behandlungsziel erreicht, geben Sie das Gerät zurück. Soll die Nutzung weitergehen, braucht es eine neue Verordnung. Reichen Sie sie rechtzeitig vor Ablauf ein, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Zuzahlung, Leihe und Pflegekasse
Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als der Preis (§ 33 Abs. 8, § 61 Satz 1 SGB V). Die Kasse kann Hilfsmittel auch leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V); Motorschienen und Trainer werden von Vertragspartnern häufig auf diesem Weg bereitgestellt. Die TK schreibt auf ihrer Seite, die Zuzahlung falle einmalig an. Wie Ihre Kasse das handhabt, steht in deren Vertrag. Die Preise im Beispiel sind erfunden; maßgeblich sind die Preise der Kasse.
| Abgabepreis (Beispiel) | 10 Prozent | Ihre Zuzahlung |
|---|---|---|
| 30 Euro (kurze Überlassung) | 3,00 Euro | 5,00 Euro (Mindestbetrag) |
| 80 Euro | 8,00 Euro | 8,00 Euro |
| 450 Euro (Gerät) | 45,00 Euro | 10,00 Euro (Höchstbetrag) |
| 4 Euro (Kleinteil) | 0,40 Euro | 4,00 Euro (nie mehr als der Preis) |
- Die Pflegekasse ist nicht zuständig. Bewegungsgeräte sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V; die 42 Euro nach § 40 Abs. 2 SGB XI gelten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, siehe Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel.
- Wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht, wird befreit, siehe Zuzahlungsbefreiung.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip: Der Vertragspartner rechnet mit der Kasse ab, ein vorab selbst gekauftes Gerät wird in der Regel nicht erstattet. Klären Sie die Versorgung deshalb vor dem Kauf.
Die Systematik dahinter
Die Nummer 32 liest sich von links nach rechts: 32 ist die Produktgruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 32 Therapeutische Bewegungsgeräte. Die Systematik dient der eindeutigen Verständigung zwischen Kassen, verordnenden Ärzten und Leistungserbringern. Sie ordnet ein, sie verkauft nicht.
Eine Ebene tiefer
- Knie (32.04)
- Bein (32.06)
- Hand (32.07)
- Schulter (32.09)
- Arm (32.10)
- Ganzkörper (32.29)
- Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze (32.99)
Was hier nicht dazugehört
Diese Doppelstruktur ist historisch gewachsen. Für Versicherte bedeutet sie vor allem eines: Vor dem Antrag lohnt der Blick auf die Produktgruppe.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckHäufige Fragen
Was bringt die Motorschiene?
Sie bewegt das Gelenk passiv und kontrolliert, um den Bewegungsumfang zu erhalten oder zu verbessern; sie ergänzt die Krankengymnastik, ersetzt sie aber nicht. Der Nutzen ist nicht in jedem Fall belegt: Ein Cochrane-Review fand nach totalem Kniegelenkersatz keine klinisch bedeutsame Wirkung der routinemäßigen Anwendung. Das Verzeichnis begrenzt die Kassenleistung deshalb auf wesentliche Funktionseinschränkungen.
Wie oft Motorschiene am Knie anwenden?
Das legt die Ärztin oder der Arzt fest. Bewegungsumfang, Geschwindigkeit, Pausen, tägliche Behandlungsdauer und Gesamtdauer sind laut Verzeichnis ärztliche Behandlungsparameter; eine feste Zahl nennt es nicht. Ändern Sie die Einstellungen nicht selbst, sie dürfen nur auf ärztliche Veranlassung geändert werden.
Wann bekommt man eine Bewegungsschiene?
Wenn ein Knie- oder Schultergelenk wesentlich funktionell beeinträchtigt ist und sich der alltagsrelevante Bewegungsumfang trotz Krankengymnastik und Eigenübungen nur mit der zusätzlichen Schiene deutlich verbessern lässt. Nach einer Operation soll sie unmittelbar eingesetzt werden, wenn nichts dagegen spricht. Eingriffe ohne zu erwartende dauerhafte Einschränkung sind keine Indikation.
Kann der Hausarzt eine Bewegungsschiene verschreiben?
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung im Rahmen eines Behandlungskonzepts mit festgelegten Parametern. Welche Facharztgruppe Ihre Kasse dafür erwartet, nennt das Hilfsmittelverzeichnis nicht. Fragen Sie vor dem Termin bei Ihrer Kasse nach, ob sie die Verordnung vorab genehmigen will.
Wer bezahlt eine Motorschiene: Krankenkasse oder Pflegekasse?
Die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Die Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI nur Pflegehilfsmittel, und die 42 Euro der Pflegebox gelten für Verbrauchsprodukte.
Was kostet eine Motorschiene mit Rezept?
Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als der Preis. Den Rest trägt die Kasse nach dem Vertragspreis. Wer die Belastungsgrenze erreicht, wird befreit.
Zahlt die Krankenkasse einen Bewegungstrainer für Arme und Beine?
Ja, wenn eine erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der Bewegungsfunktionen vorliegt, etwa durch Multiple Sklerose, Querschnitt, Bandscheibenvorfall oder Muskeldystrophie, und das Gerät verordnet wird. Handelsübliche Fitnessgeräte und Hand- oder Fingertrainer sind keine Kassenleistung.
Erstattet die Kasse eine selbst gekaufte Motorschiene?
In der Regel nicht. Es gilt das Sachleistungsprinzip: Ein Vertragspartner liefert und rechnet mit der Kasse ab. Klären Sie die Versorgung vorher mit der Kasse.
Amtliche Quelle
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- § 33 SGB V (Hilfsmittel)
- § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- § 61 SGB V (Zuzahlungen)
- § 62 SGB V (Belastungsgrenze)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktgruppe 32 Therapeutische Bewegungsgeräte (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 32.04.01.0 Fremdkraftbetriebene Kniebewegungsschienen (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 32.09.01.0 Fremdkraftbetriebene Schulterbewegungsschienen (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 32.06.01.0 Fremdkraftbetriebene Beintrainer (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 32.10.01.0 Fremdkraftbetriebene Armtrainer (abgerufen 09.10.2026)
- Techniker Krankenkasse: Bewegungsschienen, Kostenübernahme und Ablauf (abgerufen 09.10.2026)
- Cochrane Deutschland: Wie wirksam ist die Bewegung mit der Motorschiene? Zusammenfassung des Cochrane-Reviews, Krankenpflege 6/2018 (abgerufen 09.10.2026)
- Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel: die Abgrenzung
- Hilfsmittelverzeichnis im Glossar
- Zuzahlung im Glossar
- Zuzahlungsbefreiung im Glossar
- Sachleistungsprinzip im Glossar
- Orthesen (Produktgruppe 23)
- Gehhilfen (Produktgruppe 10)
- Elektrostimulationsgeräte (Produktgruppe 09)
- Pflegeberatung
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.
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Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
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