Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich und die Abgrenzung zur Pflegebox
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt bis zu 131 Euro im Monat. Er wird oft mit den 42 Euro für Pflegehilfsmittel verwechselt. Beides sind getrennte Ansprüchen.
Direkt beantwortet
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt bis zu 131 Euro im Monat. Er wird oft mit den 42 Euro für Pflegehilfsmittel verwechselt. Beides sind getrennte Ansprüchen.
Was der Entlastungsbetrag ist
§ 45b SGB XI gibt Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich.
Er ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Verwendet wird er für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste.
Er besteht ab Pflegegrad 1 und ist damit einer der wenigen Ansprüchen, die es auch im niedrigsten Grad gibt.
Der Unterschied zu den 42 Euro
Die 42 Euro nach § 40 Abs. 2 SGB XI sind für Produkte gedacht, die bei der Pflege verbraucht werden: Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion, Schutzausrüstung.
Der Entlastungsbetrag ist für Dienstleistungen gedacht, nicht für Material. Aus ihm lässt sich keine Pflegebox finanzieren, und aus den 42 Euro lässt sich keine Betreuungsstunde bezahlen.
Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander und werden nicht miteinander verrechnet. Wer nur einen davon nutzt, verschenkt den anderen.
Was beim Verfall unterschiedlich ist
Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel verfallen am Ende jedes Kalendermonats und lassen sich nicht ansparen.
Beim Entlastungsbetrag gelten andere Regeln zur Übertragbarkeit nicht genutzter Beträge. Welche im Einzelfall greifen, sagt die Pflegekasse verbindlich.
Wir nennen hier bewusst keine pauschale Frist, weil die Regelungen dazu in der Vergangenheit mehrfach angepasst wurden.
Einordnung und Abgrenzung
Die wichtigste Unterscheidung in diesem Bereich verläuft zwischen Krankenkasse und Pflegekasse. Beide sitzen unter einem Dach, entscheiden aber über verschiedene Dinge. Hilfsmittel wie Rollatoren, Hörgeräte oder Inkontinenzmaterial laufen über die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Pflegehilfsmittel laufen über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI. Ein Antrag an die falsche Stelle verzögert das Verfahren unnötig.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Wer Angehörige mit Demenz pflegt, hat einen anderen Verbrauch als jemand, der nach einer Operation unterstützt. Im ersten Fall fällt mehr Schutzausrüstung und Bettschutz an, im zweiten eher Desinfektion. Eine Standardbox trifft beide Situationen nur zufällig, eine eigene Zusammenstellung trifft sie fast immer besser.
Auffällig ist, wie unterschiedlich über dasselbe Vorhaben berichtet wird. Die einen sprechen von Streichung, die anderen von Bündelung. Beides beschreibt denselben Entwurfsstand aus verschiedenen Blickwinkeln. Wer sich eine eigene Meinung bilden will, liest am besten den Entwurfstext statt der Zusammenfassungen.
Wird die Obergrenze überschritten, ist der überschießende Teil privat zu zahlen. Die Kasse lehnt nicht die gesamte Lieferung ab, sondern trägt bis zur Grenze. Seriose Anbieter zeigen deshalb während der Zusammenstellung an, wie viel des Monatsbetrags bereits belegt ist. Wer diese Anzeige im Blick behält, hat am Monatsende keine Ueberraschung und muss nichts zurückschicken.
Der Antragsweg selbst ist kürzer, als sein Ruf vermuten lässt. Die Pflegekasse kennt den Pflegegrad bereits, weil sie ihn selbst festgestellt hat. Neu sind für sie nur drei Informationen: wer pflegt, wo gepflegt wird und dass Verbrauchsmaterial benötigt wird. Alles Weitere ergibt sich aus der Akte. Deshalb ist ein Antrag, der diese drei Punkte klar benennt, in der Regel vollständig, und Rückfragen entstehen meist nur dort, wo eine dieser Angaben fehlt oder missverständlich formuliert ist.
Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.
Gut zu wissen
Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Häufige Fragen
Kann ich mit dem Entlastungsbetrag eine Pflegebox bezahlen?
Gibt es beides bei Pflegegrad 1?
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.