Pflegeberatung: kostenfrei, unabhängig und gesetzlich zugesichert

Nach § 7a SGB XI besteht Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Sie kostet nichts und ist der schnellste Weg zu einer verbindlichen Auskunft, auch bei Fragen zu Pflegehilfsmitteln.

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Nach § 7a SGB XI besteht Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Sie kostet nichts und ist der schnellste Weg zu einer verbindlichen Auskunft, auch bei Fragen zu Pflegehilfsmitteln.

Worauf der Anspruch beruht

§ 7a SGB XI gibt Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Die Pflegekasse benennt auf Wunsch eine feste Ansprechperson.

Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig davon, ob gerade ein Antrag läuft.

Daneben gibt es Pflegestützpunkte, die von Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Ländern getragen werden. Ihre Verteilung ist je Bundesland unterschiedlich.

Wobei sie konkret hilft

Bei der Einordnung, welche Leistungen im konkreten Fall in Frage kommen. Das ist besonders hilfreich, weil Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel nebeneinander bestehen und unterschiedlich beantragt werden.

Bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Wer vorher aufschreibt, wobei tatsächlich Hilfe nötig ist, geht besser vorbereitet in den Termin.

Bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid. Die Beratung ordnet ein, ob und mit welcher Begründung ein Widerspruch Sinn ergibt.

Was sie nicht ist

Sie ist keine Verkaufsberatung. Wer berät, verkauft nichts, und wer verkauft, berät nicht im Sinne von § 7a SGB XI.

Sie ersetzt auch keine Rechtsberatung. Bei einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist anwaltliche Hilfe der richtige Weg.

Wir selbst sind ebenfalls keine Pflegeberatung. Diese Seite ordnet ein und verweist auf die Stellen, die verbindlich Auskunft geben.

Einordnung und Abgrenzung

Wer sich die Systematik einmal ansieht, erkennt die Logik dahinter. Das Verzeichnis ordnet nach Zweck und Anwendungsort, nicht nach Preis oder Hersteller. Deshalb steht eine einfache Bettschutzeinlage in einer anderen Gruppe als ein Pflegebett, obwohl beide im selben Zimmer stehen und beide der Pflege dienen.

Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.

In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.

Zur Zukunft der Regelung kursieren derzeit viele Meldungen. Im Gespräch ist, den eigenständigen Anspruch in ein gemeinsames Entlastungsbudget zu überführen. Das ist bislang ein Entwurfsstand. Solange nichts beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt die bestehende Regelung unverändert weiter.

Belege sollten so aufbewahrt werden, dass sie zuordenbar bleiben. Ein Kassenbon verblasst, ein Foto davon nicht. Wer den Weg über die Kostenerstattung wählt, legt sich am besten einen Ordner oder einen Ordner im Telefon an und fotografiert jeden Beleg am Tag des Kaufs. Das klingt übertrieben, erspart aber die Diskussion darüber, ob ein unleserlicher Bon noch anerkannt wird.

Manche Kassen bieten den Antrag inzwischen vollständig digital an, andere verlangen weiterhin eine Unterschrift auf Papier. Beides ist zuläßig. Wer es eilig hat, fragt am besten direkt nach dem schnellsten Weg, statt das Formular zu suchen. Ein Anruf klärt diese Frage in der Regel in wenigen Minuten.

Wer an einer Stelle nicht weiterkommt, hat mehrere kostenfreie Anlaufstellen. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlicher Anspruch; die Pflegekasse benennt auf Wunsch eine feste Ansprechperson. Daneben gibt es Pflegestützpunkte, die von Kassen und Ländern gemeinsam getragen werden. Beide beraten unabhängig davon, ob gerade ein Antrag läuft, und beide kosten nichts. Das ist der schnellste Weg zu einer Auskunft, auf die man sich verlassen kann.

Aus der Praxis

Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.

Den Anspruch einlösen

Vier Schritte, eine Unterschrift. Danach kommt die Lieferung monatlich, abgerechnet direkt mit deiner Pflegekasse.

Pflegebox zusammenstellen

Innerhalb der Obergrenze von 42 Euro zahlst du nichts. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, entscheidet deine Pflegekasse.

Häufige Fragen

Was kostet Pflegeberatung?
Nichts. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 7a SGB XI.
Wo finde ich einen Pflegestützpunkt?
Die Pflegekasse nennt den zuständigen Stützpunkt. Die Verteilung ist je Bundesland unterschiedlich.
Berät die Pflegekasse neutral?
Die Beratung nach § 7a SGB XI ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine zweite Meinung möchte, nutzt zusätzlich einen Pflegestützpunkt.

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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.