Ess-/Trinkhilfen im Hilfsmittelverzeichnis (02.40.02)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 02.40.02Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Kurze Antwort
Ess-/Trinkhilfen ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Es ist nicht Teil der 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Die Kennung 02.40.02 steht für Ess-/Trinkhilfen. Diese Seite beschreibt, was in dieser Position zusammengefasst ist und was nicht.
Einordnung im Verzeichnis
Die Nummer 02.40.02 liest sich von links nach rechts: 02 ist die Produktgruppe, 40 der Anwendungsort, 02 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 02 Adaptionshilfen. Hinter der Nummerierung steht das Ziel, jedes Produkt eindeutig auffindbar zu machen. Welche Firma es herstellt oder liefert, spielt für die Einordnung keine Rolle.
Produktarten in dieser Position
| 02.40.02.0 | Griffverdickungen für Essbesteck |
|---|---|
| 02.40.02.1 | Griffverlängerungen für Essbesteck |
| 02.40.02.2 | Halter für Essbesteck |
| 02.40.02.3 | Halterungen/Handspangen für Trinkgefäße/-becher |
| 02.40.02.4 | Tellerranderhöhungen, aufsteckbar |
| 02.40.02.5 | Essapparate |
| 02.40.02.6 | Saug- und Trinkhilfen mit Flüssigkeitsreservoir |
| 02.40.02.7 | Nicht besetzt |
| 02.40.02.8 | Esshilfen bei eingeschränkter Handfunktion sowie Ohnhändigkeit |
| 02.40.02.9 | Essbesteck bei Tremor |
Was neben Ess-/Trinkhilfen im Verzeichnis steht
Die Nachbarschaft im Verzeichnis zeigt, wie eng oder weit eine Position gefasst ist. Hier stehen daneben:
02.40.01 Anziehhilfen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
02.40.03 Rutschfeste Unterlagen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
02.40.04 Greifhilfen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
02.40.05 Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
02.40.06 Schreibhilfen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
02.40.07 Lesehilfen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
Direkt nachschlagen
- Anziehhilfen (02.40.01)
- Rutschfeste Unterlagen (02.40.03)
- Greifhilfen (02.40.04)
- Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene (02.40.05)
- Schreibhilfen (02.40.06)
- Lesehilfen (02.40.07)
Was hier nicht dazugehört
Dass beide Bereiche gemeinsam geführt werden, sorgt regelmäßig für Verwechslungen. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Verzeichnis, sondern aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDas Verfahren richtet sich nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch, das die Verwaltungsverfahren der Sozialversicherung regelt. Daraus ergeben sich die Pflicht zur schriftlichen Entscheidung, die Begründungspflicht und die Rechtsbehelfsbelehrung. Wer einen Bescheid ohne diese Bestandteile erhält, sollte nachfragen, denn ohne Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Wer Angehörige mit Demenz pflegt, hat einen anderen Verbrauch als jemand, der nach einer Operation unterstützt. Im ersten Fall fällt mehr Schutzausrüstung und Bettschutz an, im zweiten eher Desinfektion. Eine Standardbox trifft beide Situationen nur zufällig, eine eigene Zusammenstellung trifft sie fast immer besser.
Wird die Obergrenze überschritten, ist der überschießende Teil privat zu zahlen. Die Kasse lehnt nicht die gesamte Lieferung ab, sondern trägt bis zur Grenze. Seriose Anbieter zeigen deshalb während der Zusammenstellung an, wie viel des Monatsbetrags bereits belegt ist. Wer diese Anzeige im Blick behält, hat am Monatsende keine Ueberraschung und muss nichts zurückschicken.
Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.
Ein Punkt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt, ist die Dauer der Bewilligung. Der Anspruch ist nicht auf einen Monat oder ein Jahr befristet, sondern besteht, solange die Voraussetzungen vorliegen. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft also weiter. Was sich ändern kann, ist die Situation: Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim, endet der Anspruch, und die Kasse ist darüber zu informieren.
Ein weiterer Grund ist die Scheu vor dem Formular. Jede Kasse nennt den Antrag anders, manche stellen ihn online bereit, andere nur als PDF. Wer zwei Nachmittage mit der Suche verbracht hat, legt das Thema weg. Dabei ist der Inhalt überall derselbe, weil der Anspruch bundesgesetzlich geregelt ist und nicht im Ermessen der einzelnen Kasse steht.
Eine laufende Bewilligung endet nicht automatisch, wenn sich die Rechtslage ändert. Wie eine Umstellung im Einzelfall aussähe, liesse sich erst nach einer Verabschiedung beantworten. Die Pflegekasse ist die Stelle, die dazu im Zweifel verbindlich Auskunft gibt.
Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.
Nicht alles, was in der Pflege gebraucht wird, ist ein Pflegehilfsmittel. Kosmetische Waschlotionen, Hautcremes und Körperpflegeprodukte gehören zur Grundausstattung eines Haushalts und sind keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können in einer Lieferung enthalten sein, fallen dann aber nicht unter die Kostenübernahme und sind privat zu zahlen.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Ein Hinweis vorab
Wer einen ambulanten Pflegedienst hat, sollte die Zusammenstellung mit ihm abstimmen. Der Dienst weiß am besten, was tatsächlich weggeht.
Amtliche Quelle
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.