Lesehilfen im Hilfsmittelverzeichnis (02.40.07)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 02.40.07Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Lesehilfen wird von der Krankenkasse getragen und nicht von der Pflegekasse. Es zählt nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und wird auf die 42 Euro nicht angerechnet.
Im amtlichen Hilfsmittelverzeichnis findet sich Lesehilfen an Position 02.40.07. Diese Seite macht daraus eine Antwort in Alltagssprache.
Einordnung im Verzeichnis
Die Nummer 02.40.07 liest sich von links nach rechts: 02 ist die Produktgruppe, 40 der Anwendungsort, 07 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 02 Adaptionshilfen. Die Systematik dient der eindeutigen Verständigung zwischen Kassen, verordnenden Aerzten und Leistungserbringern. Sie ordnet ein, sie verkauft nicht.
Produktarten in dieser Position
| 02.40.07.0 | Mundstäbe |
|---|---|
| 02.40.07.1 | Umblättergeräte (manuell)/Blattwender |
| 02.40.07.2 | Umblättergeräte, elektrisch |
| 02.40.07.3 | Leseständer |
Was neben Lesehilfen im Verzeichnis steht
Das Verzeichnis ordnet nach Zweck, nicht nach Preis oder Hersteller. Direkt neben Lesehilfen finden sich deshalb:
02.40.02 Ess-/Trinkhilfen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
02.40.03 Rutschfeste Unterlagen. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
02.40.04 Greifhilfen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
02.40.05 Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
02.40.06 Schreibhilfen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
02.40.08 Elektrisch betriebene halb-/vollautomatisierte Speiseroboter. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
Direkt nachschlagen
- Ess-/Trinkhilfen (02.40.02)
- Rutschfeste Unterlagen (02.40.03)
- Greifhilfen (02.40.04)
- Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene (02.40.05)
- Schreibhilfen (02.40.06)
- Elektrisch betriebene halb-/vollautomatisierte Speiseroboter (02.40.08)
Wo die Grenze verläuft
Die Trennung verläuft nicht entlang des Produkts, sondern entlang des Zwecks. Dient es der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, ist die Krankenkasse zuständig.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckWeil es sich um Bundesrecht handelt, ist der Anspruch bei jeder Pflegekasse gleich. Unterschiede zwischen den Kassen betreffen den Zusatzbeitrag, den Service und die Formulare, nicht den Betrag und nicht die Voraussetzungen. Wer mit einem höheren Betrag wirbt, meint etwas anderes oder irrt.
Nicht erfasst ist außerdem alles, was der Person dauerhaft verbleibt und nicht verbraucht wird. Eine waschbare Schutzschürze ist hier ein Grenzfall, der im Verzeichnis geklärt ist. Bei anderen Produkten gilt: Was nach Gebrauch noch da ist, gehört in der Regel nicht in die monatliche Zusammenstellung.
Viele Haushalte bestellen im ersten Monat zu viel und im zweiten zu wenig. Das ist normal und kein Grund zur Sorge, weil sich die Zusammenstellung anpassen lässt. Nach drei Monaten pendelt sich der Bedarf meist ein, und danach läuft die Lieferung ohne weitere Aufmerksamkeit. Genau dieser eingeschwungene Zustand ist das Ziel.
Die Abrechnung zwischen Anbieter und Kasse läuft über das Institutionskennzeichen. Für Versicherte ist das unsichtbar, erklärt aber, warum nicht jeder Händler direkt abrechnen kann. Wer im Supermarkt kauft, hat deshalb nur den Weg über die Kostenerstattung, selbst wenn das Produkt erstattungsfähig wäre.
Ein oft vergessener Ansprechpartner ist der behandelnde Arzt. Er kann zwar nicht über Pflegeleistungen entscheiden, aber er kennt die gesundheitliche Situation und kann sie beschreiben. Gerade bei einer geplanten Höherstufung ist eine ärztliche Einschätzung ein nützlicher Baustein, auch wenn sie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht ersetzt.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.
Wer erst spät auf den Anspruch stößt, stellt oft die Frage nach einer rückwirkenden Zahlung. Die gibt es nicht. Die Leistung beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung. Das ist bitter, aber es ändert nichts daran, dass jeder weitere Monat ohne Antrag genauso verloren geht wie die vergangenen.
Zur Zukunft der Regelung kursieren derzeit viele Meldungen. Im Gespräch ist, den eigenständigen Anspruch in ein gemeinsames Entlastungsbudget zu überführen. Das ist bislang ein Entwurfsstand. Solange nichts beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt die bestehende Regelung unverändert weiter.
Der Bedarf ist selten über das Jahr konstant. Nach einem Krankenhausaufenthalt steigt er, in ruhigen Phasen fällt er. Weil die Zusammenstellung in der Regel monatlich anpassbar ist, lohnt sich ein kurzer Blick vor jeder Lieferung mehr als eine einmal festgelegte Standardbox, die dann Monat für Monat unverändert ankommt.
Die wichtigste Unterscheidung in diesem Bereich verläuft zwischen Krankenkasse und Pflegekasse. Beide sitzen unter einem Dach, entscheiden aber über verschiedene Dinge. Hilfsmittel wie Rollatoren, Hörgeräte oder Inkontinenzmaterial laufen über die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Pflegehilfsmittel laufen über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI. Ein Antrag an die falsche Stelle verzögert das Verfahren unnötig.
Ausdrücklich nicht erfasst sind Leistungen für die Pflegeperson selbst, etwa Kurse oder Entlastungsangebote. Dafür gibt es eigene Regelungen im Elften Buch. Sie bestehen neben diesem Anspruch und werden nicht auf die Monatsobergrenze angerechnet.
Häufig übersehen
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
Verbindliche Stelle
Weiterlesen
Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.