Greifhilfen im Hilfsmittelverzeichnis (02.40.04)

Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.

In einem Satz

Greifhilfen ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Es ist nicht Teil der 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Hinter 02.40.04 verbirgt sich Greifhilfen. Das Verzeichnis ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Leistungserbringern und Aerzten.

Einordnung im Verzeichnis

Die Nummer 02.40.04 liest sich von links nach rechts: 02 ist die Produktgruppe, 40 der Anwendungsort, 04 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.

Die Produktgruppe lautet 02 Adaptionshilfen. Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband. Seine Aufgabe ist die eindeutige Zuordnung von Produkten, damit alle Beteiligten dasselbe meinen.

Produktarten in dieser Position

Produktarten unter 02.40.04
02.40.04.0Universalgriffe
02.40.04.1Greifzangen/Helfende Hand
02.40.04.2Greifhilfen für Wasserhahn
02.40.04.3Türgriffverlängerungen
02.40.04.4Pneumatische Greifhilfen
02.40.04.5Fenstergriffverlängerungen/ Fensteröffner
02.40.04.6Mechanische Greifhilfen
02.40.04.7(geplante Produktart: Elektrische Greifhilfen)

Was neben Greifhilfen im Verzeichnis steht

Das Verzeichnis ordnet nach Zweck, nicht nach Preis oder Hersteller. Direkt neben Greifhilfen finden sich deshalb:

02.40.01 Anziehhilfen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.

02.40.02 Ess-/Trinkhilfen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.

02.40.03 Rutschfeste Unterlagen. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.

02.40.05 Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.

02.40.06 Schreibhilfen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.

02.40.07 Lesehilfen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.

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Was hier nicht dazugehört

Dass beide Bereiche gemeinsam geführt werden, sorgt regelmäßig für Verwechslungen. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Verzeichnis, sondern aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch.

Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.

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Verfahrensrechtlich ist der Antrag ein Verwaltungsverfahren wie jedes andere. Es endet mit einem Bescheid, gegen den der Widerspruch offensteht, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids und sollte dort nachgelesen werden.

Auch Einweg-Bettwäsche und Einmalwaschlappen sind nicht automatisch erfasst. Ob ein solches Produkt einer Produktart der Gruppe 54 zugeordnet ist, lässt sich nur am Verzeichnis prüfen. Die Bezeichnung des Herstellers sagt darüber nichts aus, weil sie frei gewählt werden kann.

Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.

Eine Quittung über null Euro ist kein Fehler. Bei der Direktabrechnung erhalten Versicherte oft einen Lieferschein ohne Rechnungsbetrag, weil die Kasse zahlt. Dieses Dokument sollte trotzdem aufbewahrt werden, weil daraus hervorgeht, was in welchem Monat geliefert wurde.

Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.

Wird der Antrag abgelehnt, endet damit nicht der Anspruch, sondern nur dieses Verfahren. Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich, etwa wenn sich die Pflegesituation geändert hat oder eine fehlende Angabe nachgereicht werden kann. Der Widerspruch ist der schnellere Weg, der neue Antrag der einfachere.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Reihenfolge: Viele glauben, man müsse erst alles andere geklärt haben, bevor man sich um Verbrauchsmaterial kümmert. Tatsächlich ist es umgekehrt einer der schnellsten Punkte. Der Pflegegrad liegt der Kasse bereits vor, und der Antrag braucht nur wenige Angaben. Wer damit beginnt, hat früh ein Erfolgserlebnis in einem Verfahren, das sonst viel Geduld verlangt.

Für die eigene Planung ändert eine mögliche Reform wenig. Nicht abgerufene Monate verfallen ohnehin, unabhängig von jeder Gesetzesänderung. Wer den Anspruch heute hat und nicht nutzt, verliert ihn Monat für Monat, ganz gleich wie die Diskussion ausgeht.

In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.

Wer sich die Systematik einmal ansieht, erkennt die Logik dahinter. Das Verzeichnis ordnet nach Zweck und Anwendungsort, nicht nach Preis oder Hersteller. Deshalb steht eine einfache Bettschutzeinlage in einer anderen Gruppe als ein Pflegebett, obwohl beide im selben Zimmer stehen und beide der Pflege dienen.

Keine Rolle spielt der Preis eines einzelnen Produkts. Es gibt keine Obergrenze je Artikel, sondern nur die Monatsgrenze insgesamt. Wer ein teureres Produkt bevorzugt, kann es wählen, hat dann aber entsprechend weniger Spielraum für die übrigen Positionen im selben Monat.

Häufig übersehen

Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.