Schreibhilfen im Hilfsmittelverzeichnis (02.40.06)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 02.40.06Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Das Wichtigste zuerst
Für Schreibhilfen ist die Krankenkasse zuständig. Die Position fällt unter § 33 SGB V und gehört damit ausdrücklich nicht zur monatlichen Pflegebox.
Die Kennung 02.40.06 steht für Schreibhilfen. Diese Seite beschreibt, was in dieser Position zusammengefasst ist und was nicht.
Einordnung im Verzeichnis
Die Nummer 02.40.06 liest sich von links nach rechts: 02 ist die Produktgruppe, 40 der Anwendungsort, 06 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 02 Adaptionshilfen. Hinter der Nummerierung steht das Ziel, jedes Produkt eindeutig auffindbar zu machen. Welche Firma es herstellt oder liefert, spielt für die Einordnung keine Rolle.
Produktarten in dieser Position
| 02.40.06.0 | Schreibgriffe bzw. Schreibgriffverdickungen für Schreibgeräte |
|---|---|
| 02.40.06.1 | Befestigungen bzw. Spangen für Schreibgeräte |
| 02.40.06.2 | Schreibhilfen zur Führung eines Schreibgerätes |
| 02.40.06.3 | Kopfschreibhilfen |
| 02.40.06.4 | Fußschreibhilfen |
| 02.40.06.5 | Blas-Saug-Mundstäbe |
| 02.40.06.6 | Führungsschablonen für Tastaturen |
Was neben Schreibhilfen im Verzeichnis steht
Eine Position des Hilfsmittelverzeichnisses versteht man am schnellsten über ihre Nachbarn. Auf derselben Ebene stehen hier:
02.40.01 Anziehhilfen. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
02.40.02 Ess-/Trinkhilfen. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
02.40.03 Rutschfeste Unterlagen. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
02.40.04 Greifhilfen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
02.40.05 Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
02.40.07 Lesehilfen. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
Direkt nachschlagen
- Anziehhilfen (02.40.01)
- Ess-/Trinkhilfen (02.40.02)
- Rutschfeste Unterlagen (02.40.03)
- Greifhilfen (02.40.04)
- Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene (02.40.05)
- Lesehilfen (02.40.07)
Was hier nicht dazugehört
Diese Doppelstruktur ist historisch gewachsen. Für Versicherte bedeutet sie vor allem eines: Vor dem Antrag lohnt der Blick auf die Produktgruppe.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckWichtig ist, dass es sich um einen individuellen Rechtsanspruch handelt und nicht um eine Ermessensleistung. Die Pflegekasse kann also nicht frei entscheiden, ob sie leisten möchte. Sie prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und wenn sie vorliegen, besteht der Anspruch. Das ist der Grund, warum ein begründeter Widerspruch in diesem Bereich häufig Erfolg hat.
Häufig gefragt wird nach Feuchttüchern, Waschlappen und Hautcreme. Diese Produkte erleichtern die Pflege spürbar, sind aber keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können einer Lieferung beiliegen, werden dann aber privat gezahlt. Wer das vorher weiß, erlebt bei der Abrechnung keine Ueberraschung.
Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.
Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten fällt hier nicht an. Das ist ein Unterschied zu vielen Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, bei denen ein Eigenanteil üblich ist. Wer also eine Rechnung erhält, obwohl die Obergrenze eingehalten wurde, sollte nachfragen, wofür sie ausgestellt wurde. In der Regel betrifft sie dann Produkte, die keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet sind.
Die Verbraucherzentralen bieten in vielen Bundesländern eine Beratung zu Pflegeleistungen an. Sie ist unabhängig von Kassen und Anbietern und meist günstig oder kostenfrei. Gerade wenn der Eindruck entsteht, in einem Verkaufsgespräch gelandet zu sein, ist das eine nützliche zweite Stimme.
Nach der Bewilligung passiert aus Sicht des Haushalts wenig Sichtbares. Es kommt ein Bescheid, und danach läuft die Versorgung. Genau diese Unauffälligkeit führt dazu, dass manche Haushalte Monate später nicht mehr wissen, ob sie den Antrag jemals gestellt haben. Der Bescheid gehört deshalb zu den Unterlagen, die man griffbereit aufbewahrt, zusammen mit dem Pflegegradbescheid und dem Gutachten.
Ein struktureller Grund liegt darin, dass niemand für diesen Anspruch zuständig ist, ihn bekannt zu machen. Aerzte beraten zur Behandlung, Pflegedienste zu ihren Leistungen, Kassen antworten auf Fragen, die gestellt werden. Ein Hinweis von selbst kommt selten, und so bleibt ein gesetzlicher Anspruch unbemerkt, der eigentlich zu den unkompliziertesten im gesamten System gehört.
Für die eigene Planung ändert eine mögliche Reform wenig. Nicht abgerufene Monate verfallen ohnehin, unabhängig von jeder Gesetzesänderung. Wer den Anspruch heute hat und nicht nutzt, verliert ihn Monat für Monat, ganz gleich wie die Diskussion ausgeht.
Im Haushalt zeigt sich schnell, dass der Verbrauch anders aussieht als die Erwartung. Handschuhe werden überschätzt, Flächendesinfektion unterschätzt. Wer zwei Wochen lang notiert, was tatsächlich leer wird, trifft die Auswahl im dritten Monat deutlich genauer als im ersten und holt aus derselben Obergrenze spürbar mehr heraus.
Innerhalb der Pflegehilfsmittel gibt es eine zweite Grenze: die zwischen technischen Hilfen und Verbrauchsmaterial. Ein Pflegebett oder ein Hausnotruf wird einmal bewilligt und soll nach dem Gesetz vorrangig leihweise überlassen werden. Verbrauchsmaterial wird benutzt und ist weg, deshalb gibt es dafür eine monatlich wiederkehrende Obergrenze statt einer einmaligen Entscheidung.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
Praxis-Tipp
Wer erst zum Monatsende bestellt, verschenkt nichts, solange die Bestellung im Monat eingeht. Wer aber mehrere Monate wartet, verliert die übersprungenen Monate endgültig.
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.