NN Komplettliegesystem bewegungsunterstützend Druckimpulsen im Hilfsmittelverzeichnis (11.29.14)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 11.29.14Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Das Wichtigste zuerst
Diese Kategorie gehört zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Anträge zu NN Komplettliegesystem bewegungsunterstützend Druckimpulsen richten sich an die Krankenkasse; die Pflegebox nach § 40 SGB XI ist ein anderer Anspruch.
Hinter 11.29.14 verbirgt sich NN Komplettliegesystem bewegungsunterstützend Druckimpulsen. Das Verzeichnis ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Leistungserbringern und Aerzten.
Wo diese Position steht
Die Nummer 11.29.14 liest sich von links nach rechts: 11 ist die Produktgruppe, 29 der Anwendungsort, 14 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus. Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband. Seine Aufgabe ist die eindeutige Zuordnung von Produkten, damit alle Beteiligten dasselbe meinen.
Produktarten in dieser Position
| 11.29.14.0 | NN Peristaltisch gesteuertes Komplettliegesystem |
|---|
Was neben NN Komplettliegesystem bewegungsunterstützend Druckimpulsen im Verzeichnis steht
Wer im Verzeichnis blättert, trifft rund um diese Position auf folgende Einträge derselben Ebene:
11.29.08 Matratzen zur intermittierenden Entlastung. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
11.29.09 Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination, zur intermittierenden Entlastung. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
11.29.10 Dynamische Liegesysteme zur Seitenlagerung. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
11.29.11 Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
11.29.12 Weichlagerungsmatratzen mit verschiebbaren Füllungen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
11.29.13 Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination zur Weichlagerung. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
Direkt nachschlagen
- Matratzen zur intermittierenden Entlastung (11.29.08)
- Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination, zur intermittierenden Entlastung (11.29.09)
- Dynamische Liegesysteme zur Seitenlagerung (11.29.10)
- Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen (11.29.11)
- Weichlagerungsmatratzen mit verschiebbaren Füllungen (11.29.12)
- Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination zur Weichlagerung (11.29.13)
Wichtige Abgrenzung
Wer den Antrag an die falsche Stelle richtet, verliert Zeit, aber nicht den Anspruch. Die Kasse leitet in der Regel weiter; schneller ist es, gleich richtig zu adressieren.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckNeben dem Anspruch selbst regelt das Gesetz den Vorrang der leihweisen Ueberlassung für technische Pflegehilfsmittel. Für Verbrauchsmaterial ergibt das naturgemäß keinen Sinn, weshalb dieser Teil der Vorschrift hier keine Rolle spielt. Wer beide Absätze nebeneinander liest, versteht schnell, warum die Verfahren so unterschiedlich ablaufen.
Häufig gefragt wird nach Feuchttüchern, Waschlappen und Hautcreme. Diese Produkte erleichtern die Pflege spürbar, sind aber keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können einer Lieferung beiliegen, werden dann aber privat gezahlt. Wer das vorher weiß, erlebt bei der Abrechnung keine Ueberraschung.
Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.
Eine Quittung über null Euro ist kein Fehler. Bei der Direktabrechnung erhalten Versicherte oft einen Lieferschein ohne Rechnungsbetrag, weil die Kasse zahlt. Dieses Dokument sollte trotzdem aufbewahrt werden, weil daraus hervorgeht, was in welchem Monat geliefert wurde.
Für die Vorbereitung eines Widerspruchs ist das Pflegegutachten die wichtigste Unterlage. Versicherte können es bei der Pflegekasse anfordern. Darin steht, wie die Punkte in den einzelnen Modulen vergeben wurden, und daraus ergibt sich, an welcher Stelle eine andere Einschätzung begründbar wäre. Ein Widerspruch, der auf konkrete Module eingeht, hat deutlich mehr Substanz als ein pauschaler Einspruch gegen den Bescheid.
Wird der Antrag abgelehnt, endet damit nicht der Anspruch, sondern nur dieses Verfahren. Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich, etwa wenn sich die Pflegesituation geändert hat oder eine fehlende Angabe nachgereicht werden kann. Der Widerspruch ist der schnellere Weg, der neue Antrag der einfachere.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Reihenfolge: Viele glauben, man müsse erst alles andere geklärt haben, bevor man sich um Verbrauchsmaterial kümmert. Tatsächlich ist es umgekehrt einer der schnellsten Punkte. Der Pflegegrad liegt der Kasse bereits vor, und der Antrag braucht nur wenige Angaben. Wer damit beginnt, hat früh ein Erfolgserlebnis in einem Verfahren, das sonst viel Geduld verlangt.
Zur Zukunft der Regelung kursieren derzeit viele Meldungen. Im Gespräch ist, den eigenständigen Anspruch in ein gemeinsames Entlastungsbudget zu überführen. Das ist bislang ein Entwurfsstand. Solange nichts beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt die bestehende Regelung unverändert weiter.
Bei Desinfektionsmitteln lohnt der Blick auf die Einwirkzeit. Ein Mittel, das lange braucht, wird im Alltag häufig zu früh abgewischt und wirkt dann nicht wie vorgesehen. Kürzere Einwirkzeiten sind im Haushalt praktikabler, auch wenn die Flasche dasselbe kostet. Das steht auf der Packung und lässt sich vor der Auswahl prüfen.
Wer sich die Systematik einmal ansieht, erkennt die Logik dahinter. Das Verzeichnis ordnet nach Zweck und Anwendungsort, nicht nach Preis oder Hersteller. Deshalb steht eine einfache Bettschutzeinlage in einer anderen Gruppe als ein Pflegebett, obwohl beide im selben Zimmer stehen und beide der Pflege dienen.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
Häufig übersehen
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.