Matratzen zur intermittierenden Entlastung im Hilfsmittelverzeichnis (11.29.08)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 11.29.08Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Matratzen zur intermittierenden Entlastung wird von der Krankenkasse getragen und nicht von der Pflegekasse. Es zählt nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und wird auf die 42 Euro nicht angerechnet.
Hinter 11.29.08 verbirgt sich Matratzen zur intermittierenden Entlastung. Das Verzeichnis ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Leistungserbringern und Aerzten.
Wo diese Position steht
Die Nummer 11.29.08 liest sich von links nach rechts: 11 ist die Produktgruppe, 29 der Anwendungsort, 08 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus. Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband. Seine Aufgabe ist die eindeutige Zuordnung von Produkten, damit alle Beteiligten dasselbe meinen.
Produktarten in dieser Position
| 11.29.08.0 | Matratzen zur intermittierenden Entlastung, motorisiert, manuell geregelt |
|---|---|
| 11.29.08.1 | Matratzen zur intermittierenden Entlastung mit Luftstrom, motorisiert, manuell geregelt |
| 11.29.08.2 | Matratzen zur intermittierenden Entlastung, motorisiert, automatisch geregelt |
| 11.29.08.3 | Matratzen zur intermittierenden Entlastung mit Luftstrom, motorisiert, automatisch geregelt |
Was neben Matratzen zur intermittierenden Entlastung im Verzeichnis steht
Zur Einordnung hilft der Blick auf die Geschwister-Positionen, also das, was die Systematik hier als gleichrangig führt:
11.29.02 Auflagen mit Luftzellenkomponenten. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
11.29.04 Auflagen zur intermittierenden Entlastung. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
11.29.05 Weichlagerungsmatratzen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
11.29.09 Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination, zur intermittierenden Entlastung. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
11.29.10 Dynamische Liegesysteme zur Seitenlagerung. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
11.29.11 Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
Direkt nachschlagen
- Auflagen mit Luftzellenkomponenten (11.29.02)
- Auflagen zur intermittierenden Entlastung (11.29.04)
- Weichlagerungsmatratzen (11.29.05)
- Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination, zur intermittierenden Entlastung (11.29.09)
- Dynamische Liegesysteme zur Seitenlagerung (11.29.10)
- Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen (11.29.11)
Was hier nicht dazugehört
Wer den Antrag an die falsche Stelle richtet, verliert Zeit, aber nicht den Anspruch. Die Kasse leitet in der Regel weiter; schneller ist es, gleich richtig zu adressieren.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckNeben dem Anspruch selbst regelt das Gesetz den Vorrang der leihweisen Ueberlassung für technische Pflegehilfsmittel. Für Verbrauchsmaterial ergibt das naturgemäß keinen Sinn, weshalb dieser Teil der Vorschrift hier keine Rolle spielt. Wer beide Absätze nebeneinander liest, versteht schnell, warum die Verfahren so unterschiedlich ablaufen.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Wer zwischen zwei Packungsgrößen schwankt, nimmt im Zweifel die größere. Angebrochen wird ohnehin alles, Verbrauchsmaterial verdirbt nicht im Monatsrhythmus, und die Obergrenze beginnt am Monatsersten ohnehin wieder von vorn. Ein Vorrat im Schrank ist in der häuslichen Pflege eher ein Vorteil als ein Problem.
Wird die Obergrenze überschritten, ist der überschießende Teil privat zu zahlen. Die Kasse lehnt nicht die gesamte Lieferung ab, sondern trägt bis zur Grenze. Seriose Anbieter zeigen deshalb während der Zusammenstellung an, wie viel des Monatsbetrags bereits belegt ist. Wer diese Anzeige im Blick behält, hat am Monatsende keine Ueberraschung und muss nichts zurückschicken.
Bei einem ablehnenden Bescheid hilft es, zuerst die Begründung zu lesen und danach zu entscheiden. Sehr oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine Angabe fehlt oder wurde missverstanden. In diesem Fall genügt eine Ergänzung, und es braucht keinen Streit. Erst wenn die Kasse den Anspruch dem Grunde nach ablehnt, wird der Widerspruch zum eigentlichen Mittel, und dann sollte er begründet werden.
Ein Punkt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt, ist die Dauer der Bewilligung. Der Anspruch ist nicht auf einen Monat oder ein Jahr befristet, sondern besteht, solange die Voraussetzungen vorliegen. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft also weiter. Was sich ändern kann, ist die Situation: Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim, endet der Anspruch, und die Kasse ist darüber zu informieren.
Ein weiterer Grund ist die Scheu vor dem Formular. Jede Kasse nennt den Antrag anders, manche stellen ihn online bereit, andere nur als PDF. Wer zwei Nachmittage mit der Suche verbracht hat, legt das Thema weg. Dabei ist der Inhalt überall derselbe, weil der Anspruch bundesgesetzlich geregelt ist und nicht im Ermessen der einzelnen Kasse steht.
Wer die Debatte verfolgt, sollte auf die Unterscheidung zwischen Referentenentwurf, Regierungsentwurf und beschlossenem Gesetz achten. Erst der letzte Schritt ändert geltendes Recht. Bis dahin beschreiben alle Zahlen in der Berichterstattung Absichten, nicht Anspruchsgrundlagen, auch wenn sie in Ueberschriften anders klingen.
Wenn mehrere Personen pflegen, lohnt eine gemeinsame Ablage mit festen Plätzen. Verbrauchsmaterial, das jede Woche woanders liegt, wird doppelt gekauft und trotzdem nicht gefunden. Eine Kiste am Pflegeort mit den drei meistgenutzten Artikeln löst dieses Problem zuverläßiger als jede Optimierung der Bestellmenge.
Nicht alles, was in der Pflege gebraucht wird, ist ein Pflegehilfsmittel. Kosmetische Waschlotionen, Hautcremes und Körperpflegeprodukte gehören zur Grundausstattung eines Haushalts und sind keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können in einer Lieferung enthalten sein, fallen dann aber nicht unter die Kostenübernahme und sind privat zu zahlen.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Häufig übersehen
Vor einem Kassenwechsel lohnt der Blick auf die laufende Bewilligung: Sie endet mit dem Wechsel und ist bei der neuen Pflegekasse neu zu beantragen.
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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.