Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen im Hilfsmittelverzeichnis (11.29.11)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 11.29.11Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Direkt beantwortet
Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen läuft über die gesetzliche Krankenversicherung, nicht über die Pflegeversicherung. Mit der Obergrenze von 42 Euro für Verbrauchsmaterial hat diese Position nichts zu tun.
Die Kennung 11.29.11 steht für Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen. Diese Seite beschreibt, was in dieser Position zusammengefasst ist und was nicht.
Wo diese Position steht
Die Nummer 11.29.11 liest sich von links nach rechts: 11 ist die Produktgruppe, 29 der Anwendungsort, 11 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus. Die Systematik dient der eindeutigen Verständigung zwischen Kassen, verordnenden Aerzten und Leistungserbringern. Sie ordnet ein, sie verkauft nicht.
Produktarten in dieser Position
| 11.29.11.0 | Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen |
|---|---|
| 11.29.11.1 | Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen, motorisiert, automatisch geregelt |
Was neben Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen im Verzeichnis steht
Die Nachbarschaft im Verzeichnis zeigt, wie eng oder weit eine Position gefasst ist. Hier stehen daneben:
11.29.01 Weichlagerungsauflagen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
11.29.02 Auflagen mit Luftzellenkomponenten. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
11.29.04 Auflagen zur intermittierenden Entlastung. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
11.29.05 Weichlagerungsmatratzen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
11.29.08 Matratzen zur intermittierenden Entlastung. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
11.29.09 Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination, zur intermittierenden Entlastung. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
Direkt nachschlagen
- Weichlagerungsauflagen (11.29.01)
- Auflagen mit Luftzellenkomponenten (11.29.02)
- Auflagen zur intermittierenden Entlastung (11.29.04)
- Weichlagerungsmatratzen (11.29.05)
- Matratzen zur intermittierenden Entlastung (11.29.08)
- Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination, zur intermittierenden Entlastung (11.29.09)
Wo die Grenze verläuft
Hilfsmittel nach § 33 SGB V und Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI stehen im selben Verzeichnis, haben aber verschiedene Kostenträger. Das ist der häufigste Grund dafür, dass ein Antrag bei der falschen Stelle landet.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDer Betrag ist als Obergrenze formuliert, nicht als Regelbetrag. Wer weniger braucht, bekommt weniger, und niemand muss die Grenze ausschöpfen. Umgekehrt gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung der Differenz, wenn weniger verbraucht wird. Diese Konstruktion erklärt zugleich, warum sich der Betrag nicht ansparen lässt.
Eine Grauzone bilden Produkte, die es in mehreren Ausführungen gibt. Eine saugende Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch ist erfasst, dieselbe Einlage als waschbare Variante ist eine andere Position. Wer unsicher ist, findet die Antwort an der Hilfsmittelnummer, nicht an der Produktbeschreibung des Anbieters.
Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.
Wer in einem Monat mehr braucht als die Obergrenze hergibt, kann den Rest privat dazukaufen. Das ist zuläßig und ändert nichts am Anspruch für den Folgemonat. Sinnvoll ist es, die Kasse darüber nicht im Unklaren zu lassen, damit die Abrechnung sauber getrennt bleibt.
Angehörige unterschätzen häufig, wie viel eine gute Dokumentation bewirkt. Wer über zwei Wochen notiert, wobei tatsächlich Hilfe nötig war und wie lange sie gedauert hat, hat bei jeder Begutachtung und bei jeder Rückfrage etwas Konkretes in der Hand. Das ersetzt keine Beratung, macht aber jedes Gespräch mit Kasse oder Gutachterdienst präziser und kürzer.
Die Bearbeitung läuft bei den meisten Kassen ohne Rückfrage, wenn der Antrag vollständig ist. Kommt doch eine Nachfrage, betrifft sie fast immer den Pflegeort oder die Pflegeperson. Wer diese beiden Angaben von vornherein eindeutig formuliert, erspart sich die Schleife.
Auffällig ist auch, dass der Anspruch bei Menschen mit hohem Pflegegrad seltener übersehen wird als bei niedrigem. Das liegt nicht an den Regeln, sondern am Kontakt zum System: Wer einen Pflegedienst hat, wird eher darauf hingewiesen. Wer allein von Angehörigen versorgt wird, hat diesen Kanal nicht, und genau dort wäre die Entlastung am direktesten spürbar.
Wer Ueberschriften liest, nach denen die 42 Euro gestrichen würden, sollte zwischen Gesetzentwurf und geltendem Recht unterscheiden. Ein Entwurf beschreibt eine Absicht, kein Ergebnis. Wir nennen zu Entwürfen bewusst keine Beträge und keine Termine, solange beides nicht feststeht.
Wer Angehörige mit Demenz pflegt, hat einen anderen Verbrauch als jemand, der nach einer Operation unterstützt. Im ersten Fall fällt mehr Schutzausrüstung und Bettschutz an, im zweiten eher Desinfektion. Eine Standardbox trifft beide Situationen nur zufällig, eine eigene Zusammenstellung trifft sie fast immer besser.
Praktisch hilft eine einfache Frage: Wird der Gegenstand benutzt und ist danach weg, oder bleibt er? Ist er weg, spricht viel für die Produktgruppe 54 und damit für die Pflegekasse. Bleibt er, ist er entweder ein technisches Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Die endgültige Zuordnung trifft das Verzeichnis.
Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.
Häufig übersehen
Wer erst zum Monatsende bestellt, verschenkt nichts, solange die Bestellung im Monat eingeht. Wer aber mehrere Monate wartet, verliert die übersprungenen Monate endgültig.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.