Epithesen im Hilfsmittelverzeichnis (35)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 35Hilfsmittelnummer
- Ebene 1Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Für Epithesen ist die Krankenkasse zuständig. Die Position fällt unter § 33 SGB V und gehört damit ausdrücklich nicht zur monatlichen Pflegebox.
Epithesen trägt im Hilfsmittelverzeichnis die Nummer 35. Diese Seite erklärt, was hinter der Systematik steckt und wer die Kosten trägt.
Einordnung im Verzeichnis
Die Nummer 35 liest sich von links nach rechts: 35 ist die Produktgruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 35 Epithesen. Die Systematik dient der eindeutigen Verständigung zwischen Kassen, verordnenden Aerzten und Leistungserbringern. Sie ordnet ein, sie verkauft nicht.
Eine Ebene tiefer
- Kopf (35.17)
- Äußeres Ohr (35.19)
- Auge/Sehorgan (35.21)
- Geschlechtsorgane (35.27)
- Nase (35.42)
- Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze (35.99)
Was neben Epithesen im Verzeichnis steht
Auf derselben Gliederungsebene wie Epithesen führt das Verzeichnis unter anderem:
21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
22 Mobilitätshilfen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
23 Orthesen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
24 Beinprothesen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
25 Sehhilfen. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
26 Sitzhilfen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.
Direkt nachschlagen
- Messgeräte für Körperzustände/-funktionen (21)
- Mobilitätshilfen (22)
- Orthesen (23)
- Beinprothesen (24)
- Sehhilfen (25)
- Sitzhilfen (26)
Was hier nicht dazugehört
Dass beide Bereiche gemeinsam geführt werden, sorgt regelmäßig für Verwechslungen. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Verzeichnis, sondern aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckAenderungen des Betrags erfolgen durch Gesetzesänderung, nicht durch Verwaltungsentscheidung. Deshalb gilt der jeweils aktuelle Betrag bundesweit ab einem festen Stichtag für alle Kassen gleichzeitig. Es gibt keine Uebergangsfristen zwischen einzelnen Kassen und keine regionalen Unterschiede.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.
Nicht jeder Leistungserbringer führt jede Produktart. Wer ein bestimmtes Produkt braucht, sollte vorher prüfen, ob es im Sortiment ist, statt es später zu vermissen. Das ist kein rechtliches, sondern ein praktisches Kriterium, wirkt sich aber unmittelbar darauf aus, ob die Obergrenze sinnvoll genutzt werden kann.
Bei einem ablehnenden Bescheid hilft es, zuerst die Begründung zu lesen und danach zu entscheiden. Sehr oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine Angabe fehlt oder wurde missverstanden. In diesem Fall genügt eine Ergänzung, und es braucht keinen Streit. Erst wenn die Kasse den Anspruch dem Grunde nach ablehnt, wird der Widerspruch zum eigentlichen Mittel, und dann sollte er begründet werden.
Manche Kassen bieten den Antrag inzwischen vollständig digital an, andere verlangen weiterhin eine Unterschrift auf Papier. Beides ist zuläßig. Wer es eilig hat, fragt am besten direkt nach dem schnellsten Weg, statt das Formular zu suchen. Ein Anruf klärt diese Frage in der Regel in wenigen Minuten.
Hinzu kommt, dass der Begriff selbst im Weg steht. Wer nach Pflegehilfsmitteln sucht, landet zwischen Pflegebetten, Rollatoren und Hausnotruf. Dass daneben eine eigene, kleine und völlig anders geregelte Kategorie existiert, die jeden Monat neu entsteht, erschließt sich aus dem Wort nicht. Erst der Zusatz zum Verbrauch macht den Unterschied sichtbar.
Für die eigene Planung ändert eine mögliche Reform wenig. Nicht abgerufene Monate verfallen ohnehin, unabhängig von jeder Gesetzesänderung. Wer den Anspruch heute hat und nicht nutzt, verliert ihn Monat für Monat, ganz gleich wie die Diskussion ausgeht.
Im Haushalt zeigt sich schnell, dass der Verbrauch anders aussieht als die Erwartung. Handschuhe werden überschätzt, Flächendesinfektion unterschätzt. Wer zwei Wochen lang notiert, was tatsächlich leer wird, trifft die Auswahl im dritten Monat deutlich genauer als im ersten und holt aus derselben Obergrenze spürbar mehr heraus.
Eine häufige Verwechslung betrifft Inkontinenzmaterial. Vorlagen und Pants wirken wie Verbrauchsmaterial und sind es im Alltag auch, rechtlich sind sie aber Hilfsmittel der Krankenversicherung. Sie zählen deshalb nicht zu den 42 Euro und werden auch nicht darauf angerechnet. Wer beides braucht, stellt zwei getrennte Anträge an zwei verschiedene Stellen.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Aus der Praxis
Die Hilfsmittelnummer aus dem Verzeichnis ist bei Rückfragen an die Pflegekasse hilfreich. Sie macht aus einer Produktbeschreibung eine eindeutige Position.
Amtliche Quelle
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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.