Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK evm
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BKK evm. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 2,50 %Zusatzbeitrag
- betriebsbezogenwählbar
In einem Satz
Ja. Wer bei der BKK evm pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.
Viele Angehörige zahlen Handschuhe und Bettschutz aus eigener Tasche, ohne zu wissen, dass die Pflegekasse der BKK evm dafür zuständig ist. Diese Uebersicht erklärt den Anspruch und den Antragsweg.
Wer hat Anspruch?
Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach genügen ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 und die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Wer diese Versorgung übernimmt, lassen Gesetz und Pflegekasse offen.
Die Bewilligung erfolgt schriftlich. Wird abgelehnt, steht der Widerspruch offen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.
Was die Pflegekasse zahlt
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Zusatzbeitrag | 2,50 % |
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Geöffnet in | betriebsbezogen (nur für Mitarbeitende wählbar) |
Ein weiterer Grund ist die Scheu vor dem Formular. Jede Kasse nennt den Antrag anders, manche stellen ihn online bereit, andere nur als PDF. Wer zwei Nachmittage mit der Suche verbracht hat, legt das Thema weg. Dabei ist der Inhalt überall derselbe, weil der Anspruch bundesgesetzlich geregelt ist und nicht im Ermessen der einzelnen Kasse steht.
Wichtig ist, dass es sich um einen individuellen Rechtsanspruch handelt und nicht um eine Ermessensleistung. Die Pflegekasse kann also nicht frei entscheiden, ob sie leisten möchte. Sie prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und wenn sie vorliegen, besteht der Anspruch. Das ist der Grund, warum ein begründeter Widerspruch in diesem Bereich häufig Erfolg hat.
Die Kasse im Überblick
Der Zusatzbeitrag von 2,50 % liegt unter dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Die BKK evm ist nach der amtlichen Liste betriebsbezogen geöffnet und damit nicht frei wählbar. Am gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel ändert das nichts: Er gilt für alle Versicherten gleich.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Vom Antrag bis zur Lieferung
Praktisch geht es um ein einziges Formular. Darauf stehen die Daten der pflegebedürftigen Person, wer sie pflegt, wo gepflegt wird, und darunter eine Unterschrift. Mehr verlangt die Pflegekasse in der Regel nicht, weil ihr der Pflegegrad bereits vorliegt.
Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Diese Produkte zählen dazu
Welche Produkte in Frage kommen, legt die Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses fest. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Überblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wo die Grenze verläuft
Verwirrend ist, dass beide Bereiche im Haushalt nebeneinander auftreten. Am selben Bett stehen ein Pflegebett aus der einen Welt, Inkontinenzmaterial aus der anderen und Bettschutzeinlagen aus der dritten. Für die Pflege ist das eine Einheit, für die Abrechnung sind es drei getrennte Vorgänge mit drei verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Nicht erfasst ist außerdem alles, was der Person dauerhaft verbleibt und nicht verbraucht wird. Eine waschbare Schutzschürze ist hier ein Grenzfall, der im Verzeichnis geklärt ist. Bei anderen Produkten gilt: Was nach Gebrauch noch da ist, gehört in der Regel nicht in die monatliche Zusammenstellung.
Wiederverwendbare Varianten lohnen sich bei manchen Positionen. Eine waschbare Schutzschürze belastet die Obergrenze nur einmal und hält danach über Monate. Bei Handschuhen und Desinfektion funktioniert das nicht, dort bleibt der Nachschub monatlich. Die Mischung aus beidem nutzt den Betrag in der Regel am besten aus.
Gut zu wissen
Ändert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.
Anspruch in einer Minute prüfen
Einschätzung zum Anspruch
Sobald der Pflegegrad ausgewählt ist, steht hier die Einschätzung.
Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.
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Was oft gefragt wird
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der BKK evm?
Ändert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Muss ich den Antrag bei der BKK evm jedes Jahr neu stellen?
Amtliche Quelle
Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.