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BKK VerbundPlus Pflegekasse: Anträge, Video-Beratung und Kontakt

Die BKK VerbundPlus ist bundesweit wählbar und hat ihre zentrale Postanschrift in Biberach. Ihre Pflegekasse bietet einen eigenen Formularsatz zum Download, Pflegeberatung per Videochat und ein Pflegeteam unter eigener Telefonnummer. Diese Seite zeigt, wie Sie das nutzen und was bei den Beträgen gilt.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 8 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

Steckbrief: BKK VerbundPlus

Anspruch
ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
Kassenart
Betriebskrankenkasse (BKK)
Wählbarkeit
bundesweit geöffnet
Zusatzbeitrag
3,89 %
Internetseite
bkk-verbundplus.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die Pflegekasse der BKK VerbundPlus, wenn Sie dort krankenversichert sind (§ 46 SGB XI). Die Kasse ist bundesweit wählbar; der Zusatzbeitrag beträgt 3,89 %.
  • Zentrale Postanschrift laut Kasse: BKK VerbundPlus, Zeppelinring 13, 88400 Biberach. Die kostenfreie Servicenummer 0800 2 234 987 ist laut Kasse rund um die Uhr erreichbar (bkk-verbundplus.de, abgerufen am 09.10.2026).
  • Das Pflegeteam erreichen Sie unter 07351 1824-770 oder pflege@bkkvp.de (Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr).
  • PDF-Formulare liegen für Erstantrag, Höherstufung, Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Pflege, Umstellung sowie eine Vollmacht bereit.
  • Pflegeberatung lässt sich per Videochat buchen; ein Beratungsgutschein ist als PDF verfügbar.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
  1. Sitz, Zuständigkeit und Kontaktwege
  2. Formulare und Pflegeberatung per Video
  3. Beträge und Tagespflege als Zusatz zum Pflegegeld
  4. Pflegehilfsmittel und Reform-Entwurf 2027
  5. Wer hat Anspruch?
  6. Der Betrag und seine Grenzen
  7. Was über die Kasse bekannt ist
  8. Der Weg zum Antrag
  9. Was enthalten ist
  10. Anspruch in einer Minute prüfen
  11. Andere Kassen im Vergleich
  12. Häufige Fragen
  13. Mehr zum Thema

Sitz, Zuständigkeit und Kontaktwege

Wer sich fragt, wo die BKK VerbundPlus ihren Sitz hat: Als zentrale Postanschrift nennt die Kasse Zeppelinring 13 in 88400 Biberach; dort liegt auch die Geschäftsstelle mit der Servicenummer. Die Pflegeseite führt zusätzlich eine Besucheradresse in Karlsruhe (Kaiserstraße 201–203), und fünf Regionalservices in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen bieten persönliche Beratung. Die Kasse ist laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands bundesweit wählbar; ihre Pflegekasse folgt der Krankenkasse nach § 46 SGB XI.

Für allgemeine Fragen gilt die Servicenummer 0800 2 234 987 (kostenfrei aus dem Inland, rund um die Uhr; persönliche Servicezeiten Mo–Do 7:30–17 Uhr, Fr 7:30–16 Uhr). Das Gesundheitstelefon für medizinische Fragen ist ein anderer Dienst. Für Pflege gilt das Pflegeteam: 07351 1824-770, pflege@bkkvp.de, Telefonzeiten Mo–Do 8–16 Uhr und Fr 8–14 Uhr. Eine Pflegezusatzversicherung bietet die Kasse über einen Kooperationspartner an; sie ist von der gesetzlichen Pflegeversicherung getrennt.

Formulare und Pflegeberatung per Video

Die Pflegeseite verlinkt einen Formularsatz zum Download: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung mit Selbstauskunft, Antrag auf Erhöhung der Pflegeleistung, Verhinderungspflege (Stand 01/2026), Kurzzeitpflege (01/2026), teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, vollstationäre Pflege, Behindertenzuschuss, Umstellung auf Pflegeleistungen und eine Vollmacht. Hinzu kommen der Gutschein für Pflegeberatung und der Zugang zu kostenlosen Online-Pflegekursen.

Die Beratung kann per Videochat laufen: Wunschtermin auswählen, Daten eingeben, Formular absenden; danach folgt eine Bestätigung mit Kalendereinladung. Technisch genügen laut Kasse PC, Notebook, Tablet oder Handy mit Kamera und Mikrofon, empfohlen sind Chrome bzw. Safari und eine Bandbreite ab 6 MBit/s. Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen muss die Pflegekasse laut § 7b SGB XI entweder einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen; der PDF-Gutschein der Kasse gehört in diesen Zusammenhang. Was die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI umfasst, steht im Ratgeber Pflegeberatung.

Beträge und Tagespflege als Zusatz zum Pflegegeld

Die BKK VerbundPlus verweist bei den Leistungshöhen auf Informationsseiten Dritter; die Beträge selbst stehen im SGB XI. Tages- und Nachtpflege lässt sich neben Pflegegeld oder Pflegesachleistung nutzen (§ 41 SGB XI).

Höchstbeträge je Monat nach §§ 37, 41 SGB XI, Stand 09.10.2026; Summe = eigene Rechnung, wenn Pflegegeld und Tagespflege voll genutzt werden
PflegegradPflegegeldTagespflegeBeides zusammen
Pflegegrad 2347 €721 €1.068 €
Pflegegrad 3599 €1.357 €1.956 €
Pflegegrad 4800 €1.685 €2.485 €
Pflegegrad 5990 €2.085 €3.075 €

Pflegehilfsmittel und Reform-Entwurf 2027

Zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln nennt die geöffnete Pflegeseite keinen eigenen Betrag. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI bestehen bis zu 42 Euro im Monat; den Weg dahin beschreibt der Ratgeber Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Wer hat Anspruch?

Maßgeblich ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Er knüpft den Anspruch an zwei Punkte: einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 und häusliche Pflege. Wer die Pflege konkret leistet, wird im Gesetz nicht eingegrenzt.

Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.

Der Betrag und seine Grenzen

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Eckdaten 2026
Anspruch abPflegegrad 1
KassenartBetriebskrankenkasse (BKK)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Geöffnet inbundesweit
Zusatzbeitrag3,89 %

Was über die Kasse bekannt ist

Mit 3,89 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die BKK VerbundPlus bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Der Weg zum Antrag

Der Ablauf ist überall gleich, weil er aus dem Bundesgesetz folgt: Kostenübernahme beantragen, Entscheidung abwarten, danach monatlich beliefert werden. Anzugeben sind Versichertendaten, Pflegeperson, Pflegeort und die Unterschrift der berechtigten Person.

Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.

Box nach eigenem Bedarf

Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet Sie nichts.

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Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Was enthalten ist

Welche Artikel zählen, steht in der Produktgruppe 54 des Verzeichnisses nach § 139 SGB V. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Anspruch in einer Minute prüfen

Pflegebox-Check · 3 Angaben

Das gilt für Ihre Situation

Wählen Sie oben den Pflegegrad, dann erscheint hier das Ergebnis.

Grundlage ist der Gesetzestext, nicht Ihr konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.

Andere Kassen im Vergleich

Häufige Fragen

Wo hat die BKK VerbundPlus ihren Hauptsitz?

Als zentrale Postanschrift nennt die Kasse BKK VerbundPlus, Zeppelinring 13, 88400 Biberach. Die Pflegeseite nennt zusätzlich eine Besucheradresse in Karlsruhe, Kaiserstraße 201–203.

Wie kann ich die Pflegekasse der BKK VerbundPlus kontaktieren?

Das Pflegeteam erreichen Sie unter 07351 1824-770 oder pflege@bkkvp.de; die kostenfreie Servicenummer lautet 0800 2 234 987. Pflegeberatung lässt sich auch per Videochat buchen.

Welche Anträge für Pflege gibt es bei der BKK VerbundPlus?

PDF-Formulare für Pflegeleistungen, Höherstufung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Pflege, Behindertenzuschuss und Umstellung sowie eine Vollmacht.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der BKK VerbundPlus?

Laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands 3,89 %. Er betrifft die Krankenversicherung, nicht die Pflegeleistungen.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld?

Die Tagespflege wird neben dem Pflegegeld gezahlt (§ 41 SGB XI), bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro zusätzlich zu 599 Euro Pflegegeld.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Offizielle Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der BKK VerbundPlus
  4. § 46 SGB XI (Pflegekassen)
  5. § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
  6. § 7b SGB XI (Beratungsangebot und Beratungsgutscheine)
  7. § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
  8. § 37 SGB XI (Pflegegeld)
  9. § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege)
  10. § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag)
  11. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
  12. BKK VerbundPlus: Pflegeleistungen (abgerufen 09.10.2026)
  13. BKK VerbundPlus: Kontakt (abgerufen 09.10.2026)
  14. BKK VerbundPlus: Videoberatung (abgerufen 09.10.2026)

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien