Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK VDN
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BKK VDN. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 3,19 %Zusatzbeitrag
- regionalwählbar
Direkt beantwortet
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der BKK VDN. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der BKK VDN stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.
Wann der Anspruch besteht
Alles beruht auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Anspruch entsteht mit Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Auf die Person, die pflegt, kommt es dabei ausdrücklich nicht an.
Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
Der Betrag und seine Grenzen
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
|---|---|
| Zusatzbeitrag | 3,19 % |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Reihenfolge: Viele glauben, man müsse erst alles andere geklärt haben, bevor man sich um Verbrauchsmaterial kümmert. Tatsächlich ist es umgekehrt einer der schnellsten Punkte. Der Pflegegrad liegt der Kasse bereits vor, und der Antrag braucht nur wenige Angaben. Wer damit beginnt, hat früh ein Erfolgserlebnis in einem Verfahren, das sonst viel Geduld verlangt.
Wichtig ist, dass es sich um einen individuellen Rechtsanspruch handelt und nicht um eine Ermessensleistung. Die Pflegekasse kann also nicht frei entscheiden, ob sie leisten möchte. Sie prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und wenn sie vorliegen, besteht der Anspruch. Das ist der Grund, warum ein begründeter Widerspruch in diesem Bereich häufig Erfolg hat.
Die Kasse im Ueberblick
Der Zusatzbeitrag von 3,19 % liegt im Bereich des Durchschnitts von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Geöffnet ist die BKK VDN nach der amtlichen Liste in: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Vom Antrag bis zur Lieferung
Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
Box nach eigenem Bedarf
Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet dich nichts.
Pflegebox zusammenstellenAbgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Was enthalten ist
Den Rahmen für die Zusammenstellung steckt die Produktgruppe 54 des amtlichen Hilfsmittelverzeichnisses ab. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Ueberblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wo die Grenze verläuft
Praktisch hilft eine einfache Frage: Wird der Gegenstand benutzt und ist danach weg, oder bleibt er? Ist er weg, spricht viel für die Produktgruppe 54 und damit für die Pflegekasse. Bleibt er, ist er entweder ein technisches Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Die endgültige Zuordnung trifft das Verzeichnis.
Auch Dienstleistungen gehören nicht dazu. Betreuungsstunden, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht über die Obergrenze für Verbrauchsmaterial. Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander, lassen sich aber nicht gegeneinander verrechnen.
Der Bedarf ist selten über das Jahr konstant. Nach einem Krankenhausaufenthalt steigt er, in ruhigen Phasen fällt er. Weil die Zusammenstellung in der Regel monatlich anpassbar ist, lohnt sich ein kurzer Blick vor jeder Lieferung mehr als eine einmal festgelegte Standardbox, die dann Monat für Monat unverändert ankommt.
Gut zu wissen
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
Anspruch in einer Minute prüfen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.
Orientierung ohne Gewähr: Sonderfälle wie eine laufende Kurzzeitpflege sind nicht berücksichtigt. Es entscheidet die Pflegekasse.
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Was oft gefragt wird
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der BKK VDN?
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Verbindliche Stelle
Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.