Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK WERRA-MEISSNER

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BKK WERRA-MEISSNER. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Das Wichtigste zuerst

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der BKK WERRA-MEISSNER übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.

Die BKK WERRA-MEISSNER ist eine gesetzliche Krankenkasse und führt damit auch eine Pflegekasse. Ueber diese Pflegekasse läuft der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Was das konkret bedeutet, steht hier.

Wer hat Anspruch?

Maßgeblich ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Er knüpft den Anspruch an zwei Punkte: einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 und häusliche Pflege. Wer die Pflege konkret leistet, wird im Gesetz nicht eingegrenzt.

Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.

Uebersicht 2026
KassenartBetriebskrankenkasse (BKK)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Anspruch abPflegegrad 1
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Uebertrag in den Folgemonatnicht möglich

In Familien, in denen mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, fällt der Punkt oft zwischen die Zuständigkeiten. Jeder nimmt an, jemand anderes habe sich darum gekümmert. Es hilft, eine Person zu benennen, die das Thema übernimmt, und den Bescheid an einem Ort abzulegen, den alle kennen. Das klingt banal, verhindert aber genau diesen Leerlauf.

Der Betrag ist als Obergrenze formuliert, nicht als Regelbetrag. Wer weniger braucht, bekommt weniger, und niemand muss die Grenze ausschöpfen. Umgekehrt gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung der Differenz, wenn weniger verbraucht wird. Diese Konstruktion erklärt zugleich, warum sich der Betrag nicht ansparen lässt.

Was über die Kasse bekannt ist

Der Zusatzbeitrag von 4,35 % gehört zu den höheren Werten; der Durchschnitt liegt bei 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Geöffnet ist die BKK WERRA-MEISSNER nach der amtlichen Liste in: Bayern, Hessen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Der Weg zum Antrag

Praktisch geht es um ein einziges Formular. Darauf stehen die Daten der pflegebedürftigen Person, wer sie pflegt, wo gepflegt wird, und darunter eine Unterschrift. Mehr verlangt die Pflegekasse in der Regel nicht, weil ihr der Pflegegrad bereits vorliegt.

Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Pflegebox zusammenstellen

Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Was enthalten ist

Welche Artikel zählen, steht in der Produktgruppe 54 des Verzeichnisses nach § 139 SGB V. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Was hier nicht dazugehört

Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.

Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.

Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.

Gut zu wissen

Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.

Anspruch in einer Minute prüfen

Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI

Wähle oben den Pflegegrad, dann erscheint hier das Ergebnis.

Orientierung ohne Gewähr: Sonderfälle wie eine laufende Kurzzeitpflege sind nicht berücksichtigt. Es entscheidet die Pflegekasse.

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Häufige Fragen

Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.

Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.