Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Koenig & Bauer BKK
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Koenig & Bauer BKK. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 3,18 %Zusatzbeitrag
- betriebsbezogenwählbar
Das Wichtigste zuerst
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der Koenig & Bauer BKK übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Zuschuss und kein Bonusprogramm, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Für Versicherte der Koenig & Bauer BKK gilt er unter denselben Bedingungen wie überall.
Wann der Anspruch besteht
Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: mindestens Pflegegrad 1 und Pflege zu Hause. Ob Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Dienst die Pflege übernehmen, ist für den Anspruch unerheblich.
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
Der Betrag und seine Grenzen
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Zusatzbeitrag | 3,18 % |
| Geöffnet in | betriebsbezogen (nur für Mitarbeitende wählbar) |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.
Änderungen des Betrags erfolgen durch Gesetzesänderung, nicht durch Verwaltungsentscheidung. Deshalb gilt der jeweils aktuelle Betrag bundesweit ab einem festen Stichtag für alle Kassen gleichzeitig. Es gibt keine Uebergangsfristen zwischen einzelnen Kassen und keine regionalen Unterschiede.
Daten zur Kasse
Der Zusatzbeitrag von 3,18 % liegt im Bereich des Durchschnitts von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Die Koenig & Bauer BKK ist nach der amtlichen Liste betriebsbezogen geöffnet und damit nicht frei wählbar. Am gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel ändert das nichts: Er gilt für alle Versicherten gleich.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Vom Antrag bis zur Lieferung
Zwischen Pflegegrad und erster Lieferung steht ein Antrag. Er nennt die pflegebedürftige Person mit Versichertennummer, die Pflegeperson und die Adresse der Pflege und trägt eine Unterschrift. Alles Weitere ergibt sich für die Kasse aus den Unterlagen, die sie schon hat.
Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.
Anspruch monatlich nutzen
Der Betrag entsteht jeden Monat neu und verfällt am Monatsende. Zusammenstellen, unterschreiben, und die Lieferung läuft.
Pflegebox zusammenstellenInnerhalb der Obergrenze von 42 Euro zahlst du nichts. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, entscheidet deine Pflegekasse.
Diese Produkte zählen dazu
Grundlage für die Zusammenstellung sind die Produktarten, die das Hilfsmittelverzeichnis unter 54 führt. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Überblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Was hier nicht dazugehört
Sprachlich liegen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nah beieinander, rechtlich trennen sie zwei Sozialgesetzbücher. Das merkt man spätestens, wenn ein Antrag zurückkommt mit dem Hinweis, die Stelle sei nicht zuständig. Aergerlich ist daran vor allem der Zeitverlust, denn inhaltlich ändert sich nichts: Der Anspruch besteht, nur eben gegenüber einer anderen Stelle.
Ausdrücklich nicht erfasst sind Leistungen für die Pflegeperson selbst, etwa Kurse oder Entlastungsangebote. Dafür gibt es eigene Regelungen im Elften Buch. Sie bestehen neben diesem Anspruch und werden nicht auf die Monatsobergrenze angerechnet.
Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.
Gut zu wissen
Es lohnt sich, den tatsächlichen Verbrauch zwei Wochen lang mitzuschreiben. Die meisten Zusammenstellungen enthalten zu viele Handschuhe und zu wenig Flächendesinfektion.
Anspruch in einer Minute prüfen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.
Der Check ordnet ein, er entscheidet nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft deine Pflegekasse per Bescheid.
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Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Ist die Koenig & Bauer BKK für mich überhaupt zuständig?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bekomme ich die Pflegebox bei der Koenig & Bauer BKK wirklich kostenlos?
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Amtliche Quelle
Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.