Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Salus BKK

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Salus BKK. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

In einem Satz

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der Salus BKK übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.

Bei der Salus BKK entscheidet die angeschlossene Pflegekasse über Pflegehilfsmittel. Der Betrag ist gesetzlich gedeckelt, der Ablauf nicht. Genau darum geht es hier.

Wann der Anspruch besteht

Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach genügen ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 und die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Wer diese Versorgung übernimmt, lassen Gesetz und Pflegekasse offen.

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Stand 2026
Geöffnet inbundesweit
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Uebertrag in den Folgemonatnicht möglich
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Anspruch abPflegegrad 1

Der Anspruch bleibt vor allem deshalb ungenutzt, weil er nicht beworben wird. Pflegegeld kennt fast jeder, weil es auf dem Kontoauszug auftaucht. Verbrauchsmaterial dagegen taucht nirgends auf, solange niemand danach fragt. Wer keinen Pflegedienst hat, der darauf hinweist, erfährt häufig über Jahre nichts davon und kauft Handschuhe und Desinfektion weiter im Drogeriemarkt.

Neben § 40 SGB XI spielt § 139 SGB V eine Rolle. Danach erstellt der GKV-Spitzenverband ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und führt das Pflegehilfsmittelverzeichnis als Anlage dazu. Erst dadurch ist eindeutig bestimmt, was überhaupt als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt.

Die Kasse im Ueberblick

Der Zusatzbeitrag von 3,29 % liegt über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die Salus BKK bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Der Weg zum Antrag

Praktisch geht es um ein einziges Formular. Darauf stehen die Daten der pflegebedürftigen Person, wer sie pflegt, wo gepflegt wird, und darunter eine Unterschrift. Mehr verlangt die Pflegekasse in der Regel nicht, weil ihr der Pflegegrad bereits vorliegt.

Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.

Pflegebox zusammenstellen

Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Diese Produkte zählen dazu

Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die Salus BKK ins Detail:

Wichtige Abgrenzung

Die Zuordnung folgt keiner Preislogik. Ein günstiges Produkt kann über die Krankenkasse laufen und ein teures über die Pflegekasse. Entscheidend ist der Zweck: Dient der Gegenstand der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, greift das Fünfte Buch. Erleichtert er die Pflege oder wird er dabei verbraucht, greift das Elfte.

Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.

Viele Haushalte bestellen im ersten Monat zu viel und im zweiten zu wenig. Das ist normal und kein Grund zur Sorge, weil sich die Zusammenstellung anpassen lässt. Nach drei Monaten pendelt sich der Bedarf meist ein, und danach läuft die Lieferung ohne weitere Aufmerksamkeit. Genau dieser eingeschwungene Zustand ist das Ziel.

Gut zu wissen

Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.

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Dein Anspruch im Ueberblick

Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.

Das ist eine Einordnung nach der gesetzlichen Regel, keine Bewilligung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse.

Weitere Kassen

Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Uebertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.
Aendert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Der gesetzliche Anspruch bleibt gleich, er ist bundesweit identisch. Der Antrag ist bei der neuen Pflegekasse neu zu stellen.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.