Pflegebox bei der Salus BKK: Anspruch, Inhalt und Ablauf

Was Versicherte der Salus BKK zur monatlichen Pflegebox wissen müssen.

Kurze Antwort

Ja. Wer bei der Salus BKK pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.

Viele Angehörige zahlen Handschuhe und Bettschutz aus eigener Tasche, ohne zu wissen, dass die Pflegekasse der Salus BKK dafür zuständig ist. Diese Uebersicht erklärt den Anspruch und den Antragsweg.

Was enthalten ist

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Vom Antrag bis zur Lieferung

Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.

Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Box nach eigenem Bedarf

Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet dich nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Was die Pflegekasse zahlt

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Uebersicht 2026
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Anspruch abPflegegrad 1
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Geöffnet inbundesweit
Zusatzbeitrag3,29 %

Wichtige Abgrenzung

Eine gute Faustregel ist der Blick auf die ersten beiden Ziffern der Hilfsmittelnummer. Alles, was mit 50 bis 54 beginnt, gehört zur Pflegeversicherung. Alles andere zur Krankenversicherung. Diese eine Information erspart in der Praxis mehr Rückfragen als jede allgemeine Erklärung, weil sie sich an jedem konkreten Produkt überprüfen lässt.

Ausdrücklich nicht erfasst sind Leistungen für die Pflegeperson selbst, etwa Kurse oder Entlastungsangebote. Dafür gibt es eigene Regelungen im Elften Buch. Sie bestehen neben diesem Anspruch und werden nicht auf die Monatsobergrenze angerechnet.

Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.

Häufig wird der Anspruch erst entdeckt, wenn die Pflegesituation sich verschärft und jemand von außen dazukommt. Dann heißt es oft, das hätte man doch früher wissen müssen. Rückwirkend lässt sich daran nichts ändern, aber ab dem Monat der Antragstellung läuft die Versorgung, und der laufende Aufwand im Haushalt sinkt spürbar.

Zwischen Antrag und erster Lieferung liegen zwei Entscheidungen, die oft vermischt werden. Zuerst entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch dem Grunde nach. Erst danach geht es um die konkrete Zusammenstellung, und die ist keine Frage des Bescheids, sondern des tatsächlichen Bedarfs. Wer diese beiden Schritte auseinanderhält, versteht auch, warum sich die Produktauswahl später jederzeit ändern lässt, ohne dass ein neuer Antrag nötig wäre.

Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten fällt hier nicht an. Das ist ein Unterschied zu vielen Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, bei denen ein Eigenanteil üblich ist. Wer also eine Rechnung erhält, obwohl die Obergrenze eingehalten wurde, sollte nachfragen, wofür sie ausgestellt wurde. In der Regel betrifft sie dann Produkte, die keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet sind.

Auffällig ist, wie kurz die entscheidende Passage im Vergleich zu ihrer praktischen Bedeutung ist. Zwei Sätze im Gesetz regeln eine Leistung, die Millionen Haushalte betrifft. Alles, was darüber hinaus im Umlauf ist, sind Auslegungen, Verwaltungspraxis und Erfahrungswerte, aber nicht der Gesetzestext selbst.

Wer an einer Stelle nicht weiterkommt, hat mehrere kostenfreie Anlaufstellen. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlicher Anspruch; die Pflegekasse benennt auf Wunsch eine feste Ansprechperson. Daneben gibt es Pflegestützpunkte, die von Kassen und Ländern gemeinsam getragen werden. Beide beraten unabhängig davon, ob gerade ein Antrag läuft, und beide kosten nichts. Das ist der schnellste Weg zu einer Auskunft, auf die man sich verlassen kann.

Ein Hinweis vorab

Wer erst zum Monatsende bestellt, verschenkt nichts, solange die Bestellung im Monat eingeht. Wer aber mehrere Monate wartet, verliert die übersprungenen Monate endgültig.

Was oft gefragt wird

Bekomme ich die Pflegebox bei der Salus BKK wirklich kostenlos?
Du zahlst nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Uebertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein ärztliches Rezept nötig. Maßgeblich ist der Pflegegrad und die häusliche Pflege.
Muss ich den Antrag bei der Salus BKK jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Weiter zur Kasse

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.