Pflegegrade 1 bis 5: Leistungen und Pflegehilfsmittel
Welche Leistungen es je Pflegegrad gibt und warum die 42 Euro für Pflegehilfsmittel bei jedem Grad gleich hoch sind.
Das Wichtigste zuerst
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beginnt bei Pflegegrad 1 und ist bei allen fünf Graden gleich hoch: bis zu 42 Euro im Monat. Pflegegeld und Pflegesachleistung steigen dagegen mit dem Grad.
Der Pflegegrad ergibt sich aus den Gesamtpunkten der Begutachtung. § 15 SGB XI legt die Schwellen fest. Die folgenden Seiten nennen je Grad die Beträge aus dem Gesetzestext.
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte · Pflegegeld nicht vorgesehen · Pflegehilfsmittel 42 Euro |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte · Pflegegeld 347 Euro · Pflegehilfsmittel 42 Euro |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte · Pflegegeld 599 Euro · Pflegehilfsmittel 42 Euro |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte · Pflegegeld 800 Euro · Pflegehilfsmittel 42 Euro |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 Gesamtpunkte · Pflegegeld 990 Euro · Pflegehilfsmittel 42 Euro |
Dein Anspruch im Ueberblick
Sobald der Pflegegrad ausgewählt ist, steht hier die Einschätzung.
Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.