Pflegegrad 3: Leistungen und Pflegehilfsmittel im Ueberblick
Was bei Pflegegrad 3 zusteht, mit den Beträgen aus dem Gesetz und dem Anspruch auf die monatliche Pflegebox.
- 42 EuroPflegehilfsmittel monatlich
- 599 EuroPflegegeld
- 1497 EuroPflegesachleistung
- ab 47,5 bis unter 70 GesamtpunkteBegutachtung
Das Wichtigste zuerst
Mit Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, solange zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Dieser Betrag ist bei allen fünf Pflegegraden gleich.
Pflegegrad 3 bedeutet nach § 15 SGB XI schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Maßgeblich sind die Gesamtpunkte aus der Begutachtung: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte.
Mit steigendem Pflegegrad steigt der Verbrauch an Handschuhen, Bettschutz und Desinfektion oft deutlich. Die Obergrenze für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steigt dagegen nicht mit.
Der Betrag und seine Grenzen
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Pflegegeld | 599 Euro monatlich (§ 37 SGB XI) |
| Pflegesachleistung | 1497 Euro monatlich (§ 36 SGB XI) |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) |
| Gesamtpunkte | ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte |
Die Beträge stammen unverändert aus dem Gesetzestext. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden auf keine der anderen Leistungen angerechnet, sie bestehen daneben.
Der Weg zum Antrag
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.
Pflegebox bei Pflegegrad 3
Der Anspruch ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Zusammenstellen und einmal unterschreiben genügt.
Pflegebox zusammenstellenDer gesetzliche Rahmen liegt bei 42 Euro im Monat. Ueber die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse, nicht der Anbieter.
Wichtige Abgrenzung
Praktisch hilft eine einfache Frage: Wird der Gegenstand benutzt und ist danach weg, oder bleibt er? Ist er weg, spricht viel für die Produktgruppe 54 und damit für die Pflegekasse. Bleibt er, ist er entweder ein technisches Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Die endgültige Zuordnung trifft das Verzeichnis.
Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Bis dahin bleibt die Lage eindeutig: Der Anspruch besteht, er beträgt bis zu 42 Euro im Monat, er beginnt bei Pflegegrad 1 und er setzt häusliche Pflege voraus. Alles Weitere ist Zukunftsmusik und gehört nicht in eine Entscheidung, die heute getroffen wird.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.
Die Pflegekasse selbst ist häufiger hilfreich, als ihr Ruf vermuten lässt. Sie hat kein Interesse an unvollständigen Anträgen, weil die Nacharbeit auch ihre Zeit kostet. Eine konkrete Frage bekommt dort in der Regel eine konkrete Antwort, deutlich schneller als die Suche in allgemeinen Ratgebern.
Anspruch prüfen
Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI
Sobald der Pflegegrad ausgewählt ist, steht hier die Einschätzung.
Orientierung ohne Gewähr: Sonderfälle wie eine laufende Kurzzeitpflege sind nicht berücksichtigt. Es entscheidet die Pflegekasse.
Aus der Praxis
Wer erst zum Monatsende bestellt, verschenkt nichts, solange die Bestellung im Monat eingeht. Wer aber mehrere Monate wartet, verliert die übersprungenen Monate endgültig.
Was oft gefragt wird
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Aendert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Amtliche Quelle
Andere Pflegegrade
- Pflegegrad 1: Leistungen und Pflegehilfsmittel
- Pflegegrad 2: Leistungen und Pflegehilfsmittel
- Pflegegrad 4: Leistungen und Pflegehilfsmittel
- Pflegegrad 5: Leistungen und Pflegehilfsmittel
Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.