Pflegegrad 3: Leistungen und Pflegehilfsmittel im Ueberblick

Was bei Pflegegrad 3 zusteht, mit den Beträgen aus dem Gesetz und dem Anspruch auf die monatliche Pflegebox.

Das Wichtigste zuerst

Mit Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, solange zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Dieser Betrag ist bei allen fünf Pflegegraden gleich.

Pflegegrad 3 bedeutet nach § 15 SGB XI schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Maßgeblich sind die Gesamtpunkte aus der Begutachtung: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte.

Mit steigendem Pflegegrad steigt der Verbrauch an Handschuhen, Bettschutz und Desinfektion oft deutlich. Die Obergrenze für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steigt dagegen nicht mit.

Der Betrag und seine Grenzen

Leistungen bei Pflegegrad 3 (2026)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Pflegegeld599 Euro monatlich (§ 37 SGB XI)
Pflegesachleistung1497 Euro monatlich (§ 36 SGB XI)
Entlastungsbetragbis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI)
Gesamtpunkteab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte

Die Beträge stammen unverändert aus dem Gesetzestext. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden auf keine der anderen Leistungen angerechnet, sie bestehen daneben.

Der Weg zum Antrag

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Pflegebox bei Pflegegrad 3

Der Anspruch ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Zusammenstellen und einmal unterschreiben genügt.

Pflegebox zusammenstellen

Der gesetzliche Rahmen liegt bei 42 Euro im Monat. Ueber die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse, nicht der Anbieter.

Wichtige Abgrenzung

Praktisch hilft eine einfache Frage: Wird der Gegenstand benutzt und ist danach weg, oder bleibt er? Ist er weg, spricht viel für die Produktgruppe 54 und damit für die Pflegekasse. Bleibt er, ist er entweder ein technisches Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Die endgültige Zuordnung trifft das Verzeichnis.

Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.

Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.

Bis dahin bleibt die Lage eindeutig: Der Anspruch besteht, er beträgt bis zu 42 Euro im Monat, er beginnt bei Pflegegrad 1 und er setzt häusliche Pflege voraus. Alles Weitere ist Zukunftsmusik und gehört nicht in eine Entscheidung, die heute getroffen wird.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.

Die Pflegekasse selbst ist häufiger hilfreich, als ihr Ruf vermuten lässt. Sie hat kein Interesse an unvollständigen Anträgen, weil die Nacharbeit auch ihre Zeit kostet. Eine konkrete Frage bekommt dort in der Regel eine konkrete Antwort, deutlich schneller als die Suche in allgemeinen Ratgebern.

Anspruch prüfen

Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI

Sobald der Pflegegrad ausgewählt ist, steht hier die Einschätzung.

Orientierung ohne Gewähr: Sonderfälle wie eine laufende Kurzzeitpflege sind nicht berücksichtigt. Es entscheidet die Pflegekasse.

Aus der Praxis

Wer erst zum Monatsende bestellt, verschenkt nichts, solange die Bestellung im Monat eingeht. Wer aber mehrere Monate wartet, verliert die übersprungenen Monate endgültig.

Was oft gefragt wird

Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.
Aendert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Der gesetzliche Anspruch bleibt gleich, er ist bundesweit identisch. Der Antrag ist bei der neuen Pflegekasse neu zu stellen.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Andere Pflegegrade

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.