Pflegegrad 4: Leistungen und Pflegehilfsmittel im Ueberblick

Was bei Pflegegrad 4 zusteht, mit den Beträgen aus dem Gesetz und dem Anspruch auf die monatliche Pflegebox.

In einem Satz

Mit Pflegegrad 4 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, solange zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Dieser Betrag ist bei allen fünf Pflegegraden gleich.

Pflegegrad 4 bedeutet nach § 15 SGB XI schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Maßgeblich sind die Gesamtpunkte aus der Begutachtung: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte.

Bei Pflegegrad 4 ist der Bedarf an Verbrauchsmaterial in der Regel dauerhaft hoch. Die monatliche Obergrenze bleibt trotzdem gleich, deshalb lohnt es sich, die Box gezielt zusammenzustellen.

Wie viel übernommen wird

Leistungen bei Pflegegrad 4 (2026)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Pflegegeld800 Euro monatlich (§ 37 SGB XI)
Pflegesachleistung1859 Euro monatlich (§ 36 SGB XI)
Entlastungsbetragbis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI)
Gesamtpunkteab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte

Die Beträge stammen unverändert aus dem Gesetzestext. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden auf keine der anderen Leistungen angerechnet, sie bestehen daneben.

Vom Antrag bis zur Lieferung

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Pflegebox bei Pflegegrad 4

Der Anspruch ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Zusammenstellen und einmal unterschreiben genügt.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Wo die Grenze verläuft

Praktisch hilft eine einfache Frage: Wird der Gegenstand benutzt und ist danach weg, oder bleibt er? Ist er weg, spricht viel für die Produktgruppe 54 und damit für die Pflegekasse. Bleibt er, ist er entweder ein technisches Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Die endgültige Zuordnung trifft das Verzeichnis.

Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.

Nicht dazu gehört Verbandmaterial für die Wundversorgung. Das fällt in die Behandlungspflege und läuft über die ärztliche Verordnung und die Krankenkasse. Wer nach einer Operation beides braucht, hat also zwei getrennte Wege, die parallel laufen und sich nicht ersetzen.

Für die eigene Planung ändert eine mögliche Reform wenig. Nicht abgerufene Monate verfallen ohnehin, unabhängig von jeder Gesetzesänderung. Wer den Anspruch heute hat und nicht nutzt, verliert ihn Monat für Monat, ganz gleich wie die Diskussion ausgeht.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.

Auch Sozialdienste in Krankenhäusern sind eine gute Anlaufstelle, besonders beim Uebergang von der Klinik nach Hause. Sie kennen die Abläufe und können den Antrag oft direkt anstossen, bevor die Situation zu Hause unübersichtlich wird. Dieser Zeitpunkt wird häufig verpasst.

Anspruch prüfen

Dein Anspruch im Ueberblick

Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.

Das ist eine Einordnung nach der gesetzlichen Regel, keine Bewilligung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse.

Praxis-Tipp

Wer einen ambulanten Pflegedienst hat, sollte die Zusammenstellung mit ihm abstimmen. Der Dienst weiß am besten, was tatsächlich weggeht.

Fragen und Antworten

Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Muss ich den Antrag bei der Pflegekasse jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.

Andere Pflegegrade

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.