Pflegegrad 1: Leistungen und Pflegehilfsmittel im Ueberblick
Was bei Pflegegrad 1 zusteht, mit den Beträgen aus dem Gesetz und dem Anspruch auf die monatliche Pflegebox.
- 42 EuroPflegehilfsmittel monatlich
- kein AnspruchPflegegeld
- kein AnspruchPflegesachleistung
- ab 12,5 bis unter 27 GesamtpunkteBegutachtung
Kurze Antwort
Mit Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, solange zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Dieser Betrag ist bei allen fünf Pflegegraden gleich.
Pflegegrad 1 bedeutet nach § 15 SGB XI geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Maßgeblich sind die Gesamtpunkte aus der Begutachtung: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte.
Pflegegrad 1 ist der Einstieg. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es hier noch nicht, den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dagegen schon. Das ist der Grund, warum gerade bei Pflegegrad 1 am häufigsten Geld liegen bleibt.
Der Betrag und seine Grenzen
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Pflegegeld | bei Pflegegrad 1 nicht vorgesehen |
| Pflegesachleistung | bei Pflegegrad 1 nicht vorgesehen |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) |
| Gesamtpunkte | ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte |
Die Beträge stammen unverändert aus dem Gesetzestext. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden auf keine der anderen Leistungen angerechnet, sie bestehen daneben.
Vom Antrag bis zur Lieferung
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
Es gibt zwei Wege: selbst bei der Pflegekasse beantragen oder die Abwicklung abgeben. Beim zweiten Weg wählst du die Produkte, unterschreibst einmal und musst dich um nichts weiter kümmern.
Pflegebox bei Pflegegrad 1
Der Anspruch ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Zusammenstellen und einmal unterschreiben genügt.
Pflegebox zusammenstellenDer gesetzliche Rahmen liegt bei 42 Euro im Monat. Ueber die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse, nicht der Anbieter.
Wichtige Abgrenzung
Praktisch hilft eine einfache Frage: Wird der Gegenstand benutzt und ist danach weg, oder bleibt er? Ist er weg, spricht viel für die Produktgruppe 54 und damit für die Pflegekasse. Bleibt er, ist er entweder ein technisches Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Die endgültige Zuordnung trifft das Verzeichnis.
Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.
Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch vollständig, weil die Einrichtung das Material im Rahmen ihrer Versorgung stellt. Das ist kein Ermessen der Kasse, sondern folgt aus der Systematik. Bei Tagespflege bleibt der Anspruch dagegen bestehen, weil die Person weiterhin zu Hause lebt.
Auffällig ist, wie unterschiedlich über dasselbe Vorhaben berichtet wird. Die einen sprechen von Streichung, die anderen von Bündelung. Beides beschreibt denselben Entwurfsstand aus verschiedenen Blickwinkeln. Wer sich eine eigene Meinung bilden will, liest am besten den Entwurfstext statt der Zusammenfassungen.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.
Für rechtliche Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht ist anwaltliche Hilfe der richtige Weg. Das Widerspruchsverfahren bei der Pflegekasse selbst ist dagegen kostenfrei und formlos möglich; dafür braucht es keinen Anwalt. Wer unsicher ist, ob ein Verfahren Aussicht hat, klärt das am besten zuerst mit der unabhängigen Beratung, bevor Kosten entstehen.
Anspruch prüfen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.
Der Check ordnet ein, er entscheidet nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft deine Pflegekasse per Bescheid.
Ein Hinweis vorab
Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.
Was oft gefragt wird
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Offizielle Quelle
Andere Pflegegrade
- Pflegegrad 2: Leistungen und Pflegehilfsmittel
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.