Pflegegrad 5: Leistungen und Pflegehilfsmittel im Ueberblick

Was bei Pflegegrad 5 zusteht, mit den Beträgen aus dem Gesetz und dem Anspruch auf die monatliche Pflegebox.

In einem Satz

Mit Pflegegrad 5 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, solange zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Dieser Betrag ist bei allen fünf Pflegegraden gleich.

Pflegegrad 5 bedeutet nach § 15 SGB XI schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Maßgeblich sind die Gesamtpunkte aus der Begutachtung: ab 90 bis 100 Gesamtpunkte.

Auch bei Pflegegrad 5 gilt die Obergrenze von 42 Euro im Monat. Sie ist unabhängig vom Pflegegrad und wird nicht erhöht.

Wie viel übernommen wird

Leistungen bei Pflegegrad 5 (2026)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Pflegegeld990 Euro monatlich (§ 37 SGB XI)
Pflegesachleistung2299 Euro monatlich (§ 36 SGB XI)
Entlastungsbetragbis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI)
Gesamtpunkteab 90 bis 100 Gesamtpunkte

Die Beträge stammen unverändert aus dem Gesetzestext. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden auf keine der anderen Leistungen angerechnet, sie bestehen daneben.

Vom Antrag bis zur Lieferung

Die Bewilligung erfolgt schriftlich. Wird abgelehnt, steht der Widerspruch offen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.

Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Pflegebox bei Pflegegrad 5

Der Anspruch ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Zusammenstellen und einmal unterschreiben genügt.

Pflegebox zusammenstellen

Der gesetzliche Rahmen liegt bei 42 Euro im Monat. Ueber die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse, nicht der Anbieter.

Wichtige Abgrenzung

Praktisch hilft eine einfache Frage: Wird der Gegenstand benutzt und ist danach weg, oder bleibt er? Ist er weg, spricht viel für die Produktgruppe 54 und damit für die Pflegekasse. Bleibt er, ist er entweder ein technisches Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Die endgültige Zuordnung trifft das Verzeichnis.

Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.

Keine Rolle spielt, wer pflegt. Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder ein ambulanter Dienst sind gleichermaßen möglich, und der Anspruch ändert sich dadurch nicht. Entscheidend ist allein, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet und ein Pflegegrad anerkannt ist.

Wer die Debatte verfolgt, sollte auf die Unterscheidung zwischen Referentenentwurf, Regierungsentwurf und beschlossenem Gesetz achten. Erst der letzte Schritt ändert geltendes Recht. Bis dahin beschreiben alle Zahlen in der Berichterstattung Absichten, nicht Anspruchsgrundlagen, auch wenn sie in Ueberschriften anders klingen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.

Wer mit der Kasse telefoniert, sollte sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Gesprächspartnerin notieren. Das klingt nach Bürokratie, ist aber bei Rückfragen Gold wert. Mündliche Auskünfte sind nicht bindend, aber eine dokumentierte Auskunft ändert den Ton eines Gesprächs erheblich.

Anspruch prüfen

Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI

Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.

Orientierung ohne Gewähr: Sonderfälle wie eine laufende Kurzzeitpflege sind nicht berücksichtigt. Es entscheidet die Pflegekasse.

Praxis-Tipp

Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.

Was oft gefragt wird

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Pflegekasse?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt dir auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Bekomme ich die Pflegebox bei der Pflegekasse wirklich kostenlos?
Du zahlst nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Der Widerspruch sollte begründet werden.
Muss ich den Antrag bei der Pflegekasse jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.

Andere Pflegegrade

Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.