Pflegegrad 2: Leistungen und Pflegehilfsmittel im Ueberblick
Was bei Pflegegrad 2 zusteht, mit den Beträgen aus dem Gesetz und dem Anspruch auf die monatliche Pflegebox.
- 42 EuroPflegehilfsmittel monatlich
- 347 EuroPflegegeld
- 796 EuroPflegesachleistung
- ab 27 bis unter 47,5 GesamtpunkteBegutachtung
Das Wichtigste zuerst
Mit Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, solange zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Dieser Betrag ist bei allen fünf Pflegegraden gleich.
Pflegegrad 2 bedeutet nach § 15 SGB XI erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Maßgeblich sind die Gesamtpunkte aus der Begutachtung: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte.
Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und Pflegesachleistung dazu. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht unverändert weiter und wird auf diese Leistungen nicht angerechnet.
Wie viel übernommen wird
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Pflegegeld | 347 Euro monatlich (§ 37 SGB XI) |
| Pflegesachleistung | 796 Euro monatlich (§ 36 SGB XI) |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) |
| Gesamtpunkte | ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte |
Die Beträge stammen unverändert aus dem Gesetzestext. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden auf keine der anderen Leistungen angerechnet, sie bestehen daneben.
So läuft der Antrag
Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.
Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.
Pflegebox bei Pflegegrad 2
Der Anspruch ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Zusammenstellen und einmal unterschreiben genügt.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Wichtige Abgrenzung
Praktisch hilft eine einfache Frage: Wird der Gegenstand benutzt und ist danach weg, oder bleibt er? Ist er weg, spricht viel für die Produktgruppe 54 und damit für die Pflegekasse. Bleibt er, ist er entweder ein technisches Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Die endgültige Zuordnung trifft das Verzeichnis.
Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.
Ein häufiges Missverständnis betrifft Schutzmasken für Besucher. Der Anspruch dient der Pflege, nicht dem allgemeinen Infektionsschutz des Haushalts. Ob und in welchem Umfang Schutzausrüstung für weitere Personen erfasst ist, richtet sich nach der Pflegesituation und im Zweifel nach der Einschätzung der Pflegekasse.
Bis auf Weiteres gilt schlicht der heutige Rechtsstand. Wir aktualisieren diese Seiten, sobald sich daran etwas ändert, und weisen das Stand-Datum auf jeder Seite aus. Aeltere Angaben in anderen Quellen erkennt man in der Regel daran, dass sie einen anderen Betrag nennen.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ändert sich am Anspruch nichts, solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet. Die neue Adresse sollte der Pflegekasse trotzdem mitgeteilt werden, weil sie Teil der Bewilligungsgrundlage ist. Das ist eine Formsache, verhindert aber Rückfragen bei der nächsten Abrechnung.
Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger sind eine unterschätzte Quelle. Dort sitzen Menschen, die dieselben Verfahren bereits durchlaufen haben und wissen, wo es hakt. Diese Erfahrung ersetzt keine Rechtsberatung, spart aber oft Wochen an Suche und Ausprobieren.
Anspruch prüfen
Das gilt für deine Situation
Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.
Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.
Häufig übersehen
Aendert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.
Fragen und Antworten
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bekomme ich die Pflegebox bei der Pflegekasse wirklich kostenlos?
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Muss ich den Antrag bei der Pflegekasse jedes Jahr neu stellen?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Verbindliche Stelle
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.