Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der IKK gesund plus
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der IKK gesund plus. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 3,39 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
Direkt beantwortet
Ja. Wer bei der IKK gesund plus pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.
Bei der IKK gesund plus entscheidet die angeschlossene Pflegekasse über Pflegehilfsmittel. Der Betrag ist gesetzlich gedeckelt, der Ablauf nicht. Genau darum geht es hier.
Wann der Anspruch besteht
Die Vorschrift dahinter ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie verlangt Pflegegrad 1 oder höher sowie Pflege in der Häuslichkeit. Angehörige, Bekannte und Pflegedienste sind gleichermaßen möglich, das Gesetz unterscheidet hier nicht.
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Zusatzbeitrag | 3,39 % |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Geöffnet in | bundesweit |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
In Familien, in denen mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, fällt der Punkt oft zwischen die Zuständigkeiten. Jeder nimmt an, jemand anderes habe sich darum gekümmert. Es hilft, eine Person zu benennen, die das Thema übernimmt, und den Bescheid an einem Ort abzulegen, den alle kennen. Das klingt banal, verhindert aber genau diesen Leerlauf.
Weil es sich um Bundesrecht handelt, ist der Anspruch bei jeder Pflegekasse gleich. Unterschiede zwischen den Kassen betreffen den Zusatzbeitrag, den Service und die Formulare, nicht den Betrag und nicht die Voraussetzungen. Wer mit einem höheren Betrag wirbt, meint etwas anderes oder irrt.
Was über die Kasse bekannt ist
Der Zusatzbeitrag von 3,39 % liegt über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die IKK gesund plus bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Innungskrankenkasse (IKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Vom Antrag bis zur Lieferung
Weil der Anspruch bundesrechtlich geregelt ist, unterscheidet sich das Verfahren zwischen den Kassen kaum. Gestellt wird ein Antrag auf Kostenübernahme; er braucht die Versichertendaten, die Pflegeperson, den Ort der Pflege und eine Unterschrift. Danach entscheidet die Kasse schriftlich.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.
Box nach eigenem Bedarf
Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet dich nichts.
Pflegebox zusammenstellenAbgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Der Inhalt im Ueberblick
Was in die monatliche Zusammenstellung darf, ergibt sich aus der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Diese Seiten gehen für die IKK gesund plus ins Detail:
- Pflegebox bei der IKK gesund plus: Anspruch, Inhalt und Ablauf
- Pflegehilfsmittel bei der IKK gesund plus beantragen: so läuft es
- Bettschutzeinlagen über die IKK gesund plus: Anspruch und Abrechnung
- Einmalhandschuhe über die IKK gesund plus abrechnen
- Desinfektionsmittel über die IKK gesund plus: was übernommen wird
- Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die IKK gesund plus
Wichtige Abgrenzung
Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.
Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch vollständig, weil die Einrichtung das Material im Rahmen ihrer Versorgung stellt. Das ist kein Ermessen der Kasse, sondern folgt aus der Systematik. Bei Tagespflege bleibt der Anspruch dagegen bestehen, weil die Person weiterhin zu Hause lebt.
Wer zwischen zwei Packungsgrößen schwankt, nimmt im Zweifel die größere. Angebrochen wird ohnehin alles, Verbrauchsmaterial verdirbt nicht im Monatsrhythmus, und die Obergrenze beginnt am Monatsersten ohnehin wieder von vorn. Ein Vorrat im Schrank ist in der häuslichen Pflege eher ein Vorteil als ein Problem.
Aus der Praxis
Wer einen ambulanten Pflegedienst hat, sollte die Zusammenstellung mit ihm abstimmen. Der Dienst weiß am besten, was tatsächlich weggeht.
Anspruch in einer Minute prüfen
Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI
Bitte zuerst den Pflegegrad wählen; das Ergebnis erscheint hier.
Das Ergebnis ist eine Orientierung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und keine Zusage. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.
Weitere Kassen
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK WERRA-MEISSNER
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK WIRTSCHAFT UND FINANZEN
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK_DürkoppAdler
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Was oft gefragt wird
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der IKK gesund plus?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Amtliche Quelle
Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.
Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.