Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK24
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BKK24. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 4,39 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
Das Wichtigste zuerst
Bei der BKK24 gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Zuschuss und kein Bonusprogramm, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Für Versicherte der BKK24 gilt er unter denselben Bedingungen wie überall.
Anspruch auf einen Blick
Die Vorschrift dahinter ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie verlangt Pflegegrad 1 oder höher sowie Pflege in der Häuslichkeit. Angehörige, Bekannte und Pflegedienste sind gleichermaßen möglich, das Gesetz unterscheidet hier nicht.
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
Wie viel übernommen wird
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Kassenart | Betriebskrankenkasse |
| Geöffnet in | bundesweit |
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
Wer die Zahlen einmal zusammenrechnet, kommt ins Staunen. Ein Haushalt, der Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion selbst kauft, gibt im Jahr schnell einen dreistelligen Betrag aus, der seit Jahren erstattungsfähig gewesen wäre. Das Geld ist nicht zurückzuholen, denn der Anspruch verfällt monatlich. Genau deshalb lohnt es sich, den Antrag nicht auf den nächsten ruhigen Tag zu verschieben.
Neben § 40 SGB XI spielt § 139 SGB V eine Rolle. Danach erstellt der GKV-Spitzenverband ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und führt das Pflegehilfsmittelverzeichnis als Anlage dazu. Erst dadurch ist eindeutig bestimmt, was überhaupt als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt.
Was über die Kasse bekannt ist
Mit 4,39 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die BKK24 bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse. Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
So läuft der Antrag
Der Weg ist bei allen Pflegekassen derselbe: Antrag auf Kostenübernahme stellen, Bescheid abwarten, danach läuft die monatliche Versorgung. Benötigt werden in der Regel Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, der Name der Pflegeperson, die Adresse, an der gepflegt wird, und eine Unterschrift.
Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.
Ohne Papierkram zur Pflegebox
Du wählst die Produkte und unterschreibst einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen dir keine Kosten bis 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellenBis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Der Inhalt im Ueberblick
Welche Produkte in Frage kommen, legt die Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses fest. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Ueberblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wo die Grenze verläuft
Nicht alles, was in der Pflege gebraucht wird, ist ein Pflegehilfsmittel. Kosmetische Waschlotionen, Hautcremes und Körperpflegeprodukte gehören zur Grundausstattung eines Haushalts und sind keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können in einer Lieferung enthalten sein, fallen dann aber nicht unter die Kostenübernahme und sind privat zu zahlen.
Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch vollständig, weil die Einrichtung das Material im Rahmen ihrer Versorgung stellt. Das ist kein Ermessen der Kasse, sondern folgt aus der Systematik. Bei Tagespflege bleibt der Anspruch dagegen bestehen, weil die Person weiterhin zu Hause lebt.
Viele Haushalte bestellen im ersten Monat zu viel und im zweiten zu wenig. Das ist normal und kein Grund zur Sorge, weil sich die Zusammenstellung anpassen lässt. Nach drei Monaten pendelt sich der Bedarf meist ein, und danach läuft die Lieferung ohne weitere Aufmerksamkeit. Genau dieser eingeschwungene Zustand ist das Ziel.
Häufig übersehen
Die Hilfsmittelnummer aus dem Verzeichnis ist bei Rückfragen an die Pflegekasse hilfreich. Sie macht aus einer Produktbeschreibung eine eindeutige Position.
Anspruch in einer Minute prüfen
Ergebnis der Prüfung
Wähle oben den Pflegegrad, dann erscheint hier das Ergebnis.
Das Ergebnis ist eine Orientierung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und keine Zusage. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.
Andere Kassen im Vergleich
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der mhplus Betriebskrankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der novitas bkk
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Pronova BKK
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der R+V Betriebskrankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Salus BKK
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der SECURVITA BKK
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
Häufige Fragen
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Aendert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Muss ich den Antrag bei der BKK24 jedes Jahr neu stellen?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Offizielle Quelle
Wer unsicher ist, fragt am besten direkt bei der zuständigen Stelle nach. Der Anruf dauert weniger lang als die Suche nach der passenden Formulierung im Netz.
Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.