Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK_DürkoppAdler

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BKK_DürkoppAdler. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Kurze Antwort

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der BKK_DürkoppAdler übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.

Für Versicherte der BKK_DürkoppAdler gilt derselbe gesetzliche Anspruch wie bundesweit. Unterschiede entstehen nicht beim Betrag, sondern beim Weg dorthin. Diese Seite trennt beides sauber.

Wer hat Anspruch?

Rechtlich stützt sich alles auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Verlangt werden ein Pflegegrad von mindestens 1 und die Versorgung in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Die Person des Pflegenden ist dabei ohne Bedeutung.

Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.

Der Betrag und seine Grenzen

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Auf einen Blick (2026)
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Kassenartkeine Angabe in der Quelle
Zusatzbeitrag3,88 %
Anspruch abPflegegrad 1
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.

Der Betrag von 42 Euro gilt seit dem 1. Januar 2025. Er ist keine feste Größe, sondern wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Wer ältere Ratgeber liest, findet deshalb noch andere Zahlen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, nicht die Zusammenfassung eines Anbieters.

Was über die Kasse bekannt ist

Mit 3,88 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Geöffnet ist die BKK_DürkoppAdler nach der amtlichen Liste in: Nordrhein-Westfalen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.

Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.

So läuft der Antrag

Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.

Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Box nach eigenem Bedarf

Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet dich nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Der Inhalt im Überblick

Der Kreis der möglichen Produkte ergibt sich aus Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Wo die Grenze verläuft

Sprachlich liegen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nah beieinander, rechtlich trennen sie zwei Sozialgesetzbücher. Das merkt man spätestens, wenn ein Antrag zurückkommt mit dem Hinweis, die Stelle sei nicht zuständig. Aergerlich ist daran vor allem der Zeitverlust, denn inhaltlich ändert sich nichts: Der Anspruch besteht, nur eben gegenüber einer anderen Stelle.

Auch Einweg-Bettwäsche und Einmalwaschlappen sind nicht automatisch erfasst. Ob ein solches Produkt einer Produktart der Gruppe 54 zugeordnet ist, lässt sich nur am Verzeichnis prüfen. Die Bezeichnung des Herstellers sagt darüber nichts aus, weil sie frei gewählt werden kann.

Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.

Häufig übersehen

Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.

Anspruch in einer Minute prüfen

Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI

Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.

Das Ergebnis ist eine Orientierung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und keine Zusage. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.

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Was oft gefragt wird

Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Uebertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der BKK_DürkoppAdler?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt dir auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.
Bekomme ich die Pflegebox bei der BKK_DürkoppAdler wirklich kostenlos?
Du zahlst nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.

Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.