Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK_DürkoppAdler
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BKK_DürkoppAdler. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 3,88 %Zusatzbeitrag
- regionalwählbar
Kurze Antwort
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der BKK_DürkoppAdler übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.
Für Versicherte der BKK_DürkoppAdler gilt derselbe gesetzliche Anspruch wie bundesweit. Unterschiede entstehen nicht beim Betrag, sondern beim Weg dorthin. Diese Seite trennt beides sauber.
Wer hat Anspruch?
Rechtlich stützt sich alles auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Verlangt werden ein Pflegegrad von mindestens 1 und die Versorgung in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Die Person des Pflegenden ist dabei ohne Bedeutung.
Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
Der Betrag und seine Grenzen
Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.
Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
|---|---|
| Kassenart | keine Angabe in der Quelle |
| Zusatzbeitrag | 3,88 % |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.
Der Betrag von 42 Euro gilt seit dem 1. Januar 2025. Er ist keine feste Größe, sondern wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Wer ältere Ratgeber liest, findet deshalb noch andere Zahlen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, nicht die Zusammenfassung eines Anbieters.
Was über die Kasse bekannt ist
Mit 3,88 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Geöffnet ist die BKK_DürkoppAdler nach der amtlichen Liste in: Nordrhein-Westfalen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.
Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.
So läuft der Antrag
Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.
Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.
Box nach eigenem Bedarf
Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet dich nichts.
Pflegebox zusammenstellenAbgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Der Inhalt im Überblick
Der Kreis der möglichen Produkte ergibt sich aus Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Überblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wo die Grenze verläuft
Sprachlich liegen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nah beieinander, rechtlich trennen sie zwei Sozialgesetzbücher. Das merkt man spätestens, wenn ein Antrag zurückkommt mit dem Hinweis, die Stelle sei nicht zuständig. Aergerlich ist daran vor allem der Zeitverlust, denn inhaltlich ändert sich nichts: Der Anspruch besteht, nur eben gegenüber einer anderen Stelle.
Auch Einweg-Bettwäsche und Einmalwaschlappen sind nicht automatisch erfasst. Ob ein solches Produkt einer Produktart der Gruppe 54 zugeordnet ist, lässt sich nur am Verzeichnis prüfen. Die Bezeichnung des Herstellers sagt darüber nichts aus, weil sie frei gewählt werden kann.
Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.
Häufig übersehen
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
Anspruch in einer Minute prüfen
Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI
Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.
Das Ergebnis ist eine Orientierung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und keine Zusage. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.
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Was oft gefragt wird
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der BKK_DürkoppAdler?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bekomme ich die Pflegebox bei der BKK_DürkoppAdler wirklich kostenlos?
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Offizielle Quelle
Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.
Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.