Pflegehilfsmittel bei der IKK gesund plus beantragen: so läuft es

Der Weg vom Pflegegrad zur monatlichen Lieferung bei der IKK gesund plus.

Kurze Antwort

Versicherte der IKK gesund plus mit mindestens Pflegegrad 1 und häuslicher Versorgung bekommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 42 Euro monatlich.

Diese Seite fasst zusammen, was Versicherte der IKK gesund plus zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wissen müssen: Anspruch, Betrag, Antrag und die Stellen, die verbindlich entscheiden.

Was enthalten ist

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

So läuft der Antrag

Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.

Anspruch monatlich nutzen

Der Betrag entsteht jeden Monat neu und verfällt am Monatsende. Zusammenstellen, unterschreiben, und die Lieferung läuft.

Pflegebox zusammenstellen

Innerhalb der Obergrenze von 42 Euro zahlst du nichts. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, entscheidet deine Pflegekasse.

Der Betrag und seine Grenzen

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Eckdaten 2026
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
KassenartInnungskrankenkasse (IKK)
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Zusatzbeitrag3,39 %
Uebertrag in den Folgemonatnicht möglich

Wo die Grenze verläuft

Die Grenze zwischen den Sozialgesetzbüchern ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, welche Stelle prüft, welche Voraussetzungen gelten und ob eine Zuzahlung anfällt. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird. Bei Hilfsmitteln nach § 33 SGB V kann das anders sein.

Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch vollständig, weil die Einrichtung das Material im Rahmen ihrer Versorgung stellt. Das ist kein Ermessen der Kasse, sondern folgt aus der Systematik. Bei Tagespflege bleibt der Anspruch dagegen bestehen, weil die Person weiterhin zu Hause lebt.

Ein oft übersehener Punkt ist die Aufbewahrung. Verbrauchsmaterial nützt nur, wenn es dort liegt, wo gepflegt wird. Wer alles im Keller lagert, greift im Alltag doch wieder zur eigenen Packung aus dem Drogeriemarkt. Eine kleine Ablage in Reichweite des Betts ändert am Verbrauch mehr als jede Optimierung der Bestellung.

Hinzu kommt, dass der Begriff selbst im Weg steht. Wer nach Pflegehilfsmitteln sucht, landet zwischen Pflegebetten, Rollatoren und Hausnotruf. Dass daneben eine eigene, kleine und völlig anders geregelte Kategorie existiert, die jeden Monat neu entsteht, erschließt sich aus dem Wort nicht. Erst der Zusatz zum Verbrauch macht den Unterschied sichtbar.

Manche Kassen bieten den Antrag inzwischen vollständig digital an, andere verlangen weiterhin eine Unterschrift auf Papier. Beides ist zuläßig. Wer es eilig hat, fragt am besten direkt nach dem schnellsten Weg, statt das Formular zu suchen. Ein Anruf klärt diese Frage in der Regel in wenigen Minuten.

Belege sollten so aufbewahrt werden, dass sie zuordenbar bleiben. Ein Kassenbon verblasst, ein Foto davon nicht. Wer den Weg über die Kostenerstattung wählt, legt sich am besten einen Ordner oder einen Ordner im Telefon an und fotografiert jeden Beleg am Tag des Kaufs. Das klingt übertrieben, erspart aber die Diskussion darüber, ob ein unleserlicher Bon noch anerkannt wird.

Neben § 40 SGB XI spielt § 139 SGB V eine Rolle. Danach erstellt der GKV-Spitzenverband ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und führt das Pflegehilfsmittelverzeichnis als Anlage dazu. Erst dadurch ist eindeutig bestimmt, was überhaupt als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt.

Die Verbraucherzentralen bieten in vielen Bundesländern eine Beratung zu Pflegeleistungen an. Sie ist unabhängig von Kassen und Anbietern und meist günstig oder kostenfrei. Gerade wenn der Eindruck entsteht, in einem Verkaufsgespräch gelandet zu sein, ist das eine nützliche zweite Stimme.

Aus der Praxis

Wer einen ambulanten Pflegedienst hat, sollte die Zusammenstellung mit ihm abstimmen. Der Dienst weiß am besten, was tatsächlich weggeht.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Pflegebox bei der IKK gesund plus wirklich kostenlos?
Du zahlst nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.
Ist die IKK gesund plus für mich überhaupt zuständig?
Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der du versichert bist. Wer bei der IKK gesund plus krankenversichert ist, ist dort auch pflegeversichert.
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein ärztliches Rezept nötig. Maßgeblich ist der Pflegegrad und die häusliche Pflege.

Weiter zur Kasse

Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.