Wischdesinfektion: Was sie ist und wie Sie sie richtig machen
Wischdesinfektion bedeutet, eine Fläche mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Tuch abzuwischen. Das Mittel wird dabei gleichmäßig verteilt, und Erreger werden zusätzlich mechanisch entfernt. Die KRINKO am Robert Koch-Institut behandelt es als Normalverfahren.
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Das Wichtigste in Kürze
- Beim Wischen wird die Fläche benetzt und zugleich werden Erreger mechanisch abgenommen. Je weniger Mittel aufgetragen wird, desto größer ist das Risiko unbenetzter Stellen (KRINKO, 2026).
- Sprühen ist laut KRINKO nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn sich eine Fläche nicht abwischen lässt.
- Ein benutztes Tuch darf nicht erneut in die Desinfektionslösung getaucht werden. Vorgetränkte Einwegtücher sind deshalb im Haushalt meist die einfachere Form.
- Desinfektionsmittel gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: Die Pflegekasse übernimmt sie bis 42 Euro im Monat zusammen mit anderen Verbrauchsprodukten (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
Definition und Einordnung
Wischdesinfektion ist die gängigste Form der Flächendesinfektion: Das Desinfektionsmittel wird mit einem getränkten Tuch aufgetragen. Der Oberbegriff, die Frage, wann Desinfektion sinnvoll ist, und die Wirkspektren stehen im Glossar Flächendesinfektion. Für die Hände gilt die Händedesinfektion, den Begriff Desinfektion allgemein erklärt das Glossar Desinfektionsmittel.
Warum Wischen und nicht Sprühen? Beim Wischen wirkt das Mittel chemisch und das Tuch nimmt Erreger zusätzlich mechanisch auf. Beim Sprühen entsteht Nebel, der eingeatmet werden kann. Die KRINKO lässt das Sprühen nur in begründeten Ausnahmefällen zu, zum Beispiel wenn eine Fläche nicht abgewischt werden kann.
Welche Tücher: Fertigtuch, Lösung oder Mehrweg
Für die Wischdesinfektion gibt es drei Wege. Die KRINKO nennt für jeden Vor- und Nachteile.
| Form | So funktioniert es | Vor- und Nachteile | Im Haushalt |
|---|---|---|---|
| Vorgetränkte Einwegtücher | Gebrauchsfertige Tücher in Packung oder Spender | Sofort einsetzbar; mehr Verpackungsmüll, höhere Kosten, begrenzte Haltbarkeit (bis zu drei Monate nach dem Öffnen), Risiko zu wenig Flüssigkeit | Deckel schließen, sonst trocknen Tücher aus und verlieren die Wirkung |
| Einwegtuch mit Gebrauchslösung | Konzentrat wird verdünnt, Tuch damit getränkt | Günstiger in Transport und Lagerung; Risiko einer falsch angesetzten Lösung | Lösung abgedeckt halten, am selben Arbeitstag verbrauchen, sofern der Hersteller nichts anderes sagt |
| Mehrwegtücher | Waschbare Tücher | Müssen validiert chemo-thermisch oder thermisch aufbereitet und trocken gelagert werden | Das lässt sich zu Hause kaum sicherstellen (Einschätzung der Redaktion) |
Ablauf: Wischdesinfektion in vier Schritten
Die Reihenfolge folgt den Hinweisen der KRINKO zu Flächendesinfektion und Arbeitsschutz. Für Ihr Produkt gilt immer die Packungsangabe.
- VorbereitenSchutzhandschuhe tragen, wenn Haut mit Mittel oder getränkten Tüchern in Berührung kommen kann. Bei großflächiger Anwendung lüften. Bei alkoholhaltigen Mitteln keine Flamme und keine Zündquelle in der Nähe.
- ReinigenSichtbaren Schmutz, Blut, Sekrete und Ausscheidungen zuerst mechanisch entfernen. Erst dann desinfizieren.
- Gleichmäßig wischenDie Fläche vollständig benetzen. Ein benutztes Tuch nicht erneut in die Lösung tauchen, sondern ein frisches Tuch nehmen.
- Einwirkzeit beachtenPackungsangabe einhalten. Bei geringer Verschmutzung und ausreichend gewischter Fläche kann sie nach dem Antrocknen genutzt werden, bei höherem Risiko erst nach der Einwirkzeit (KRINKO).
Typische Fehler
Die meisten Probleme entstehen bei Menge, Tuch und Aufbewahrung.
| Fehler | Warum es ein Problem ist | Besser |
|---|---|---|
| Zu wenig Mittel | Stellen bleiben unbenetzt | Fläche vollständig feucht wischen |
| Tuch erneut eintauchen | Lösung wird mit Keimen belastet; die KRINKO erlaubt es nicht | Frisches Tuch oder Fertigtuch |
| Spender oder Packung offen lassen | Tücher trocknen aus und verlieren die Wirkung | Deckel nach jeder Entnahme schließen |
| Konzentrat nach Gefühl ansetzen | Falsche Konzentration, die Wirkung ist nicht sicher | Dosierung nach Packung oder Fertigtücher |
| Sprühen statt Wischen | Sprühnebel wird eingeatmet | Mittel auf das Tuch geben, nicht in die Luft |
Bedeutung für die Pflegebox
Desinfektionsmittel gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Im Hilfsmittelverzeichnis stehen sie als Produktart 54.99.02.0 Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse übernimmt sie bis 42 Euro im Monat zusammen mit allen anderen Verbrauchsprodukten (§ 40 Abs. 2 SGB XI); Haushaltsreiniger zählen nicht dazu.
Für die Wischdesinfektion passen im Katalog der Pflegebox die Flächendesinfektionstücher, außerdem Flächendesinfektion mit Alkohol und ohne Alkohol als Lösung. Wie Sie die Pflegebox beantragen, erklärt der Ratgeber Pflegebox beantragen.
Häufige Fragen
Was ist Wischdesinfektion?
Das Abwischen einer Fläche mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Tuch. Das Mittel wird gleichmäßig aufgetragen und Erreger werden zusätzlich mechanisch entfernt. Es ist nach der KRINKO das Normalverfahren der Flächendesinfektion.
Wie desinfiziere ich Flächen richtig?
Erst sichtbaren Schmutz entfernen, dann die Fläche mit einem getränkten, frischen Tuch vollständig benetzen und die Einwirkzeit laut Packung beachten. Dabei Schutzhandschuhe tragen und bei Alkohol Zündquellen meiden.
Wischen oder sprühen: Was ist besser?
Wischen. Beim Sprühen wird das Mittel eingeatmet. Die KRINKO lässt es nur in begründeten Ausnahmefällen zu, etwa bei Flächen, die sich nicht abwischen lassen.
Wie lange muss die Einwirkzeit sein?
So lange, wie der Hersteller auf der Packung angibt. Bei geringer Verschmutzung und ausreichend gewischter Fläche kann sie nach dem Antrocknen benutzt werden, bei höherem Risiko sollte die Einwirkzeit abgewartet werden (KRINKO).
Darf ich ein Wischtuch mehrfach in die Lösung tauchen?
Nein. Das erneute Eintauchen benutzter Tücher belastet die Lösung mit Keimen und ist nach der KRINKO nicht zulässig. Mehrwegtücher müssen validiert aufbereitet werden, Einwegtücher sind für den einmaligen Gebrauch gedacht.
Zahlt die Pflegekasse Desinfektionsmittel für die Wischdesinfektion?
Ja, als zum Verbrauch bestimmtes Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat zusammen mit allen anderen Verbrauchsprodukten (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Verwandte Begriffe
Amtliche Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, modulare Fassung, Bundesgesundheitsblatt 2026;69(9):1068-1120 (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 54.99.02.0 Desinfektionsmittel
- Glossar: Flächendesinfektion
- Glossar: Desinfektionsmittel
- Glossar: Händedesinfektion
- Pflegebox: Flächendesinfektionstücher
- Pflegebox: Flächendesinfektion mit Alkohol
- Hilfsmittelverzeichnis: Sonstige Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (54.99.02)
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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.