Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Betriebskrankenkasse Mobil
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 3,89 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
Das Wichtigste zuerst
Ja. Wer bei der Betriebskrankenkasse Mobil pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.
Diese Seite fasst zusammen, was Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wissen müssen: Anspruch, Betrag, Antrag und die Stellen, die verbindlich entscheiden.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch folgt aus § 40 Abs. 2 SGB XI und hat genau zwei Voraussetzungen: einen Pflegegrad ab Stufe 1 und die Pflege zu Hause. Eine bestimmte Pflegeperson oder ein Pflegedienst wird nicht vorausgesetzt.
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
Der Betrag und seine Grenzen
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
| Zusatzbeitrag | 3,89 % |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Geöffnet in | bundesweit |
Hinzu kommt, dass der Begriff selbst im Weg steht. Wer nach Pflegehilfsmitteln sucht, landet zwischen Pflegebetten, Rollatoren und Hausnotruf. Dass daneben eine eigene, kleine und völlig anders geregelte Kategorie existiert, die jeden Monat neu entsteht, erschließt sich aus dem Wort nicht. Erst der Zusatz zum Verbrauch macht den Unterschied sichtbar.
Der rechtliche Rahmen ist knapp gehalten. § 40 Abs. 2 SGB XI besteht im Kern aus zwei Sätzen: Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich 42 Euro nicht übersteigen, und die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden. Aus diesen beiden Sätzen ergibt sich fast alles Weitere.
Was über die Kasse bekannt ist
Mit 3,89 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die Betriebskrankenkasse Mobil bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Der Weg zum Antrag
Die Kasse entscheidet auf Antrag und schriftlich. Für den Antrag reichen in aller Regel vier Angaben: Versichertendaten, Pflegeperson, Ort der Pflege, Unterschrift. Danach ist das Thema für den Haushalt erledigt, solange sich an der Situation nichts ändert.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.
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Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion und Schutzausrüstung nach eigenem Bedarf. Bis 42 Euro im Monat ohne Eigenanteil.
Pflegebox zusammenstellenBis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Der Inhalt im Überblick
Welche Artikel zählen, steht in der Produktgruppe 54 des Verzeichnisses nach § 139 SGB V. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Überblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Was hier nicht dazugehört
Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.
Auch Dienstleistungen gehören nicht dazu. Betreuungsstunden, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht über die Obergrenze für Verbrauchsmaterial. Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander, lassen sich aber nicht gegeneinander verrechnen.
Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.
Aus der Praxis
Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.
Anspruch in einer Minute prüfen
Einschätzung zum Anspruch
Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.
Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.
Andere Kassen im Vergleich
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Akzo Nobel Bayern
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Diakonie
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK EUREGIO
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK exklusiv
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Faber-Castell & Partner
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK firmus
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Freudenberg
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Häufige Fragen
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Muss ich den Antrag bei der Betriebskrankenkasse Mobil jedes Jahr neu stellen?
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Offizielle Quelle
Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der nicht gestellte. Der Anspruch entsteht nicht von selbst.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.