BKK Diakonie Pflegekasse: zwölf Anträge, Kontakt und Pflegehilfsmittel
Die BKK Diakonie sitzt in Bielefeld und führt eine eigene Pflegekasse. Auf ihrer Pflegeseite stellt sie zwölf Anträge bereit, vom Erstantrag bis zum Hausnotruf. Hier steht, welcher Antrag wofür taugt, wer die Kasse wählen kann und was sie zu Pflegehilfsmitteln schreibt.
- Quellen geprüft:
- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 8 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
Steckbrief: BKK Diakonie
- Anspruch
- ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
- Kassenart
- Betriebskrankenkasse (BKK)
- Wählbarkeit
- regional geöffnet
- Geöffnet in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
- Zusatzbeitrag
- 3,80 %
- Internetseite
- bkk-diakonie.de
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die BKK Diakonie in 14 Bundesländern geöffnet, nicht aber im Saarland und in Thüringen; der Zusatzbeitrag beträgt 3,80 %.
- Pflegeanträge können Sie digital ausfüllen; per Post oder E-Mail braucht der Antrag eine Originalunterschrift, über die Online-Geschäftsstelle nicht (bkk-diakonie.de, abgerufen am 09.10.2026).
- Für Pflegeverbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektion stehen laut Kasse 42 Euro im Monat bereit; es gibt einen eigenen „Antrag Pflegehilfsmittel“.
- Die Hauptverwaltung in Bielefeld ist unter 0521 329876-120 erreichbar, montags bis donnerstags 9 bis 16 Uhr, freitags 9 bis 13:30 Uhr.
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
- Wer die BKK Diakonie wählen kann und wo sie erreichbar ist
- Die zwölf Pflegeanträge der BKK Diakonie
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro und was ärztlich verordnet wird
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis 50 Euro im Monat
- Wer hat Anspruch?
- Wie viel übernommen wird
- Was über die Kasse bekannt ist
- Der Weg zum Antrag
- Der Inhalt im Überblick
- Anspruch in einer Minute prüfen
- Andere Kassen im Vergleich
- Was oft gefragt wird
Wer die BKK Diakonie wählen kann und wo sie erreichbar ist
Die BKK Diakonie ist eine Betriebskrankenkasse mit Hauptverwaltung im Königsweg 8 in 33617 Bielefeld. Laut Krankenkassenliste können sich Versicherte aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dort versichern. Der Zusatzbeitrag liegt bei 3,80 % und gehört zur Krankenversicherung. Die Pflegeleistungen sind im SGB XI für alle Kassen gleich geregelt, siehe Pflegegrade und Leistungen.
Die Kontaktseite nennt Telefon 0521 329876-120 und Fax 0521 329876-190, geöffnet ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13:30 Uhr. Die Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg ist seit dem 31.03.2025 geschlossen; Anliegen laufen dort online oder über Bielefeld.
Die zwölf Pflegeanträge der BKK Diakonie
Auf der Seite „Pflegeversicherung“ bietet die Kasse zwölf Anträge für die Pflege. Wer einen Pflegegrad erstmals beantragt oder erhöhen lassen will, nutzt den Antrag „Pflegeeinstufung Erstantrag und Höherstufung“. Jeder Antrag per Post oder E-Mail braucht eine Originalunterschrift. Wer ihn über die Online-Geschäftsstelle einreicht, braucht keine persönliche Unterschrift. Den Ablauf nach dem Antrag beschreibt Pflegegrad beantragen.
| Antrag der BKK Diakonie | Wann sinnvoll |
|---|---|
| Pflegeeinstufung Erstantrag und Höherstufung | Pflegegrad erstmals beantragen oder erhöhen |
| Pflegeeinstufung bei Wohnsitz im Ausland | Wohnsitz außerhalb Deutschlands |
| Umstellung der ambulanten Pflegeleistungen | Wechsel zwischen Geld-, Sach- und Kombinationsleistung |
| Umstellung auf stationäre Pflege | Umzug ins Pflegeheim |
| Verhinderungspflege | Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt |
| Kurzzeitpflege | zeitweise vollstationäre Pflege |
| Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit | Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Zuschuss zum Umbau |
| Tages- oder Nachtpflege | teilstationäre Pflege |
| Pflegehilfsmittel | Verbrauchsartikel, siehe unten |
| Hausnotruf | Zuschuss zum Notrufgerät |
| Wohngruppenzuschlag | ambulant betreute Wohngruppe |
Pflegehilfsmittel: 42 Euro und was ärztlich verordnet wird
Die Leistungsübersicht der Kasse nennt für Pflegeverbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel 42 Euro pro Monat bei jedem Pflegegrad. Dafür gibt es den „Antrag Pflegehilfsmittel“ auf der Pflegeseite. Was erstattungsfähig ist, erklärt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Davon trennt die Kasse die Hilfsmittel der Krankenversicherung, etwa Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen. Sie brauchen eine ärztliche Verordnung und werden über Vertragspartner geliefert; die Kasse verweist auf die Übersicht „hello Hilfsmittel“. Die Zuzahlung beträgt 10 % je Hilfsmittel, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ein Beispiel: Kostet ein Rollator 120 Euro, wären 10 % gleich 12 Euro, die Zuzahlung bleibt bei 10 Euro. Bei Verbrauchsprodukten wie Inkontinenzartikeln sind es 10 % je Packung, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation. Wer Hilfsmittel mit Strom nutzt, kann Energiekosten per Formular erstattet bekommen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis 50 Euro im Monat
Eine Besonderheit der Kassenseite ist der Abschnitt zu digitalen Pflegeanwendungen. Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngruppen leben (§ 40a SGB XI). Die Kasse übernimmt nach eigener Angabe für die Anwendung und notwendige Unterstützung insgesamt bis zu 50 Euro im Monat. Voraussetzung ist, dass die Anwendung im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte steht.
Die erste Bewilligung ist auf höchstens sechs Monate befristet; danach folgt bei erreichtem Zweck eine unbefristete. Die Kosten erstatten Sie gegen Nachweis wie Rechnung oder Screenshot. Der Hinweis der Kasse, es gebe noch keine zugelassene Anwendung, stammt erkennbar aus 2024; den aktuellen Stand prüfen Sie im DiPA-Verzeichnis.
Wer hat Anspruch?
Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach genügen ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 und die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Wer diese Versorgung übernimmt, lassen Gesetz und Pflegekasse offen.
Die Bewilligung erfolgt schriftlich. Wird abgelehnt, steht der Widerspruch offen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.
Wie viel übernommen wird
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.
| Zusatzbeitrag | 3,80 % |
|---|---|
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Geöffnet in | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
Was über die Kasse bekannt ist
Mit 3,80 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Geöffnet ist die BKK Diakonie nach der amtlichen Liste in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Der Weg zum Antrag
Das Verfahren läuft in drei Schritten ab: Antrag einreichen, Bescheid erhalten, Versorgung starten. Die Kasse braucht dafür die Versichertennummer, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Den Pflegegrad hat sie bereits in der Akte.
Sie können den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlen Sie nichts, weil die Pflegekasse trägt.
Ohne Papierkram zur Pflegebox
Sie wählen die Produkte und unterschreiben einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen Ihnen keine Kosten bis 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Der Inhalt im Überblick
Welche Produkte in Frage kommen, legt die Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses fest. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Überblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Anspruch in einer Minute prüfen
Pflegebox-Check · 3 Angaben
Einschätzung zum Anspruch
Wählen Sie oben den Pflegegrad, dann erscheint hier das Ergebnis.
Das ist eine Einordnung nach der gesetzlichen Regel, keine Bewilligung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse.
Andere Kassen im Vergleich
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK EUREGIO
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK evm
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK exklusiv
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Faber-Castell & Partner
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK firmus
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Freudenberg
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Groz-Beckert
Was oft gefragt wird
Wie hoch ist der Beitragssatz der BKK Diakonie?
Der Zusatzbeitrag liegt nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands bei 3,80 %. Er gehört zur Krankenversicherung; die Pflegeleistungen legt das SGB XI für alle Kassen gleich fest.
Wo sitzt die BKK Diakonie und wie erreiche ich sie?
Die Hauptverwaltung sitzt im Königsweg 8 in 33617 Bielefeld, Telefon 0521 329876-120, montags bis donnerstags 9 bis 16 Uhr, freitags 9 bis 13:30 Uhr. Die Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg ist seit 31.03.2025 geschlossen.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad bei der BKK Diakonie?
Mit dem Antrag „Pflegeeinstufung Erstantrag und Höherstufung“ von der Pflegeseite. Per Post oder E-Mail mit Originalunterschrift, über die Online-Geschäftsstelle ohne persönliche Unterschrift.
Wer kann in die BKK Diakonie?
Nach der Krankenkassenliste ist sie in 14 Bundesländern geöffnet, nicht im Saarland und nicht in Thüringen.
Wie viel zahlt die BKK Diakonie für Pflegehilfsmittel?
Für Pflegeverbrauchsmittel nennt die Kasse 42 Euro im Monat bei jedem Pflegegrad. Für ärztlich verordnete Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel.
Zahlt die BKK Diakonie digitale Pflegeanwendungen?
Ja, bis zu 50 Euro im Monat für Anwendungen aus dem DiPA-Verzeichnis, bei Pflegegrad 1 bis 5 und häuslicher Versorgung. Die erste Bewilligung ist auf sechs Monate befristet.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Amtliche Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
- Internetseite der BKK Diakonie
- § 46 SGB XI (Pflegekassen)
- § 40a SGB XI (Digitale Pflegeanwendungen)
- BKK Diakonie: Pflegeversicherung und Anträge (abgerufen 09.10.2026)
- BKK Diakonie: Pflegeleistungen (abgerufen 09.10.2026)
- BKK Diakonie: Hilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
- BKK Diakonie: Kontakt und Öffnungszeiten (abgerufen 09.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Pflegegrad beantragen: Ablauf und Unterlagen
- Höherstufung: Pflegegrad erhöhen
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel-Antrag abgelehnt: was tun
Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien