Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Faber-Castell & Partner
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- Stand: 09/2026
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 6 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
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Bei der BKK Faber-Castell & Partner gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.
Steckbrief: BKK Faber-Castell & Partner
- Anspruch
- ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
- Kassenart
- Betriebskrankenkasse (BKK)
- Wählbarkeit
- regional geöffnet
- Geöffnet in
- Bayern
- Zusatzbeitrag
- 2,48 %
- Internetseite
- bkk-faber-castell.de
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Zuschuss und kein Bonusprogramm, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Für Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner gilt er unter denselben Bedingungen wie überall.
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
Anspruch auf einen Blick
Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steht in § 40 Abs. 2 SGB XI. Er setzt einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 voraus und verlangt, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Wer pflegt, spielt keine Rolle.
Die Bewilligung erfolgt schriftlich. Wird abgelehnt, steht der Widerspruch offen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.
Der Betrag und seine Grenzen
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
|---|---|
| Zusatzbeitrag | 2,48 % |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Geöffnet in | Bayern |
Auffällig ist, wie oft der Anspruch bei Pflegegrad 1 übersehen wird. Dort gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, und daraus schließen viele Haushalte, es stehe ihnen überhaupt nichts zu. Das ist der teuerste Fehlschluss in diesem Bereich, denn ausgerechnet der Anspruch auf Verbrauchsmaterial ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.
Wichtig ist, dass es sich um einen individuellen Rechtsanspruch handelt und nicht um eine Ermessensleistung. Die Pflegekasse kann also nicht frei entscheiden, ob sie leisten möchte. Sie prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und wenn sie vorliegen, besteht der Anspruch. Das ist der Grund, warum ein begründeter Widerspruch in diesem Bereich häufig Erfolg hat.
Was über die Kasse bekannt ist
Der Zusatzbeitrag von 2,48 % gehört zu den niedrigeren Werten; der Durchschnitt liegt bei 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Geöffnet ist die BKK Faber-Castell & Partner nach der amtlichen Liste in: Bayern. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
So läuft der Antrag
Der Weg ist bei allen Pflegekassen derselbe: Antrag auf Kostenübernahme stellen, Bescheid abwarten, danach läuft die monatliche Versorgung. Benötigt werden in der Regel Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, der Name der Pflegeperson, die Adresse, an der gepflegt wird, und eine Unterschrift.
Sie können den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlen Sie nichts, weil die Pflegekasse trägt.
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Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Diese Produkte zählen dazu
Grundlage für die Zusammenstellung sind die Produktarten, die das Hilfsmittelverzeichnis unter 54 führt. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Überblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wo die Grenze verläuft
Eine häufige Verwechslung betrifft Inkontinenzmaterial. Vorlagen und Pants wirken wie Verbrauchsmaterial und sind es im Alltag auch, rechtlich sind sie aber Hilfsmittel der Krankenversicherung. Sie zählen deshalb nicht zu den 42 Euro und werden auch nicht darauf angerechnet. Wer beides braucht, stellt zwei getrennte Anträge an zwei verschiedene Stellen.
Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.
Ein oft unterschätzter Punkt ist der Zeitpunkt der Bestellung. Wer am Monatsende bestellt, bekommt die Lieferung häufig erst im Folgemonat, obwohl der Anspruch des laufenden Monats genutzt wurde. Das ist unproblematisch, sorgt aber für Verwirrung, wenn man Lieferungen und Monate gleichsetzt. Maßgeblich ist die Bestellung, nicht der Posteingang.
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Einschätzung zum Anspruch
Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.
Grundlage ist der Gesetzestext, nicht Ihr konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.
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Häufige Fragen
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kosmetische Waschlotion ist keine Produktart der Gruppe 54. Sie kann mitgeliefert werden, fällt dann aber nicht unter die Kostenübernahme.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Pflegekasse, die bei der BKK Faber-Castell & Partner angesiedelt ist. Weder wir noch ein Lieferant treffen diese Entscheidung.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der BKK Faber-Castell & Partner?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt Ihnen auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Ändert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Der gesetzliche Anspruch bleibt gleich, er ist bundesweit identisch. Der Antrag ist bei der neuen Pflegekasse neu zu stellen.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Offizielle Quelle
Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.
Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien