Desinfektionsmittel über die BIG direkt gesund: was übernommen wird

Hände- und Flächendesinfektion für Versicherte der BIG direkt gesund.

Direkt beantwortet

Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der BIG direkt gesund. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.

Bei der BIG direkt gesund entscheidet die angeschlossene Pflegekasse über Pflegehilfsmittel. Der Betrag ist gesetzlich gedeckelt, der Ablauf nicht. Genau darum geht es hier.

Der Inhalt im Überblick

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.

Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.

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Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Was die Pflegekasse zahlt

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Eckdaten 2026
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Anspruch abPflegegrad 1
Geöffnet inbundesweit
Kassenartkeine Angabe in der Quelle

Wichtige Abgrenzung

Auch innerhalb der Pflegeversicherung gibt es Abstufungen, die leicht übersehen werden. Die Produktgruppen 50 bis 52 enthalten Pflegehilfsmittel, die nicht verbraucht werden und deshalb nicht unter die Monatsobergrenze fallen. Nur die Gruppe 54 ist die Gruppe, um die es bei der monatlichen Zusammenstellung geht.

Keine Rolle spielt der Preis eines einzelnen Produkts. Es gibt keine Obergrenze je Artikel, sondern nur die Monatsgrenze insgesamt. Wer ein teureres Produkt bevorzugt, kann es wählen, hat dann aber entsprechend weniger Spielraum für die übrigen Positionen im selben Monat.

Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.

Auffällig ist, wie oft der Anspruch bei Pflegegrad 1 übersehen wird. Dort gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, und daraus schließen viele Haushalte, es stehe ihnen überhaupt nichts zu. Das ist der teuerste Fehlschluss in diesem Bereich, denn ausgerechnet der Anspruch auf Verbrauchsmaterial ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.

Der häufigste vermeidbare Fehler im Antrag ist die Vermischung mehrerer Leistungen. Wer im selben Schreiben Inkontinenzmaterial, einen Badewannenlift und Verbrauchsmaterial beantragt, sorgt dafür, dass drei verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zuständig sind. Getrennte Anträge sind hier schneller, auch wenn es zunächst nach mehr Aufwand aussieht. Jeder Antrag geht dann direkt an die Stelle, die ihn auch entscheiden kann.

Aus Sicht der Kasse handelt es sich um eine laufende Leistung, nicht um eine einmalige Bewilligung. Deshalb gibt es keinen neuen Bescheid für jeden Monat und keine erneute Prüfung bei jeder Lieferung. Erst wenn sich etwas Grundlegendes ändert, etwa der Pflegeort, wird der Fall erneut betrachtet. Diese Konstruktion macht den Anspruch im Alltag unauffällig, aber auch leicht zu vergessen.

Verfahrensrechtlich ist der Antrag ein Verwaltungsverfahren wie jedes andere. Es endet mit einem Bescheid, gegen den der Widerspruch offensteht, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids und sollte dort nachgelesen werden.

Die Pflegekasse selbst ist häufiger hilfreich, als ihr Ruf vermuten lässt. Sie hat kein Interesse an unvollständigen Anträgen, weil die Nacharbeit auch ihre Zeit kostet. Eine konkrete Frage bekommt dort in der Regel eine konkrete Antwort, deutlich schneller als die Suche in allgemeinen Ratgebern.

Praxis-Tipp

Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.

Was oft gefragt wird

Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Der Widerspruch sollte begründet werden.
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Ist die BIG direkt gesund für mich überhaupt zuständig?
Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der du versichert bist. Wer bei der BIG direkt gesund krankenversichert ist, ist dort auch pflegeversichert.

Weiter zur Kasse

Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.