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Pflegehilfsmittel bei der DAK-Gesundheit beantragen: so läuft es

Bei der DAK-Gesundheit führt der Antrag über den Hilfsmittellotsen zu einem Vertragslieferanten und nicht über ein Formular der Kasse. Für technische Hilfen im Bad gilt eine ärztliche Verordnung. Diese Seite trennt die Fälle und rechnet die Zuzahlung vor.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 6 Min. Lesezeit

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  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • AntragThema
  • 54Hilfsmittelnummer

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DAK schreibt: Pflegehilfsmittel beantragen Sie mit dem Hilfsmittellotsen, der einen Vertragslieferanten findet; dieser klärt Antrag und Kostenübernahme mit der DAK. Ein gesonderter Antrag an die DAK ist nicht mehr nötig (dak.de, Stand 01.10.2026).
  • Anspruch besteht mit Pflegegrad bei Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen.
  • Für Bade- und Duschhilfen verlangt die DAK eine ärztliche Verordnung; die Zuzahlung zahlen Sie direkt an den Vertragspartner.
  • Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln: zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Mittel. Befreiung ist auf Antrag möglich.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
  1. Der Antragsweg laut DAK
  2. Wann eine Verordnung ins Spiel kommt
  3. Zuzahlung rechnen: Beispiele mit angenommenen Preisen
  4. Bei Umbauten ein anderer Antrag
  5. Was enthalten ist
  6. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  7. Der Weg zum Antrag
  8. Wie viel übernommen wird
  9. Häufige Fragen
  10. Mehr zum Thema
  11. Weiter zur Kasse
  12. Weitere Themen bei der DAK-Gesundheit
  13. Antrag bei anderen Pflegekassen

Der Antragsweg laut DAK

Die DAK beschreibt den Weg selbst in wenigen Sätzen. Aus ihrer Antwort auf die Frage „Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?“ ergibt sich diese Reihenfolge.

  1. Hilfsmittellotsen öffnenAuf dak.de suchen Sie damit einen Vertragslieferanten für Pflegehilfsmittel.
  2. Lieferanten kontaktierenDirekt telefonisch oder per E-Mail; Sie haben die freie Auswahl unter den Vertragspartnern der DAK.
  3. Antrag über den LieferantenEr hält die Antragsformulare bereit, plant die Versorgung mit Ihnen und klärt Antrag und Kostenübernahme direkt mit der DAK-Pflegekasse.
  4. Lieferung und AbrechnungDie Produkte kommen nach Hause, der Vertragspartner rechnet mit der DAK ab.

Wann eine Verordnung ins Spiel kommt

Die DAK-Seite zum Antrag nennt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch keine ärztliche Verordnung. Anders bei Hilfsmitteln der Krankenkasse: Für Bade- und Duschhilfen schreibt die DAK, sie übernehme die Kosten für notwendige und anerkannte Produkte, die ein Arzt oder eine Ärztin verordnet hat. Wer eine Verordnung hat, wählt auch dafür über den Hilfsmittellotsen den Partner.

Die DAK erklärt den Unterschied so: Hilfsmittel bezahlt die Krankenkasse und sie helfen, Behinderungen oder Erkrankungen auszugleichen; Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse und sie erleichtern Pflegebedürftigen und Betreuenden den Alltag. Beides läuft über Vertragspartner, aber mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

Angaben laut dak.de, abgerufen 09.10.2026; Zuzahlung nach § 40 Abs. 3 SGB XI
MerkmalPflegehilfsmittelHilfsmittel, z. B. Badehilfe
TrägerPflegekasse der DAKKrankenkasse der DAK
VoraussetzungPflegegrad, häusliche Pflegeärztliche Verordnung
EinstiegHilfsmittellotse, VertragslieferantHilfsmittellotse mit Verordnung
Zuzahlungtechnische Mittel: 10 %, höchstens 25 Euro; Verbrauchsprodukte bis 42 Euro ohnegesetzliche Zuzahlung, direkt an den Vertragspartner

Zuzahlung rechnen: Beispiele mit angenommenen Preisen

Bei technischen Pflegehilfsmitteln zahlen Versicherte ab 18 Jahren zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Mittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Die Verbrauchsprodukte bis 42 Euro im Monat sind davon ausgenommen. Die Beispiele rechnen mit angenommenen Preisen, nicht mit DAK-Vertragspreisen.

Wer die Zuzahlung nicht leisten kann, findet auf der DAK-Seite „Was zahlt die DAK-Gesundheit für Pflegehilfsmittel?“ den Hinweis, dass die DAK eine Befreiung von der Zuzahlung prüft.

Rechenbeispiele mit angenommenen Preisen; § 40 Abs. 3 SGB XI
Angenommener PreisZehn ProzentIhre Zuzahlung
120 Euro12 Euro12 Euro
250 Euro25 Euro25 Euro
600 Euro60 Euro25 Euro (Höchstgrenze)

Bei Umbauten ein anderer Antrag

Die DAK nennt bei den Bade- und Duschhilfen eine Abgrenzung: Üblich im Sanitärbereich sind Gegenstände wie Handtuchhalter, Brauseköpfe oder festmontierte Badewannengriffe. Sie zählen zu den allgemeinen Gebrauchsgegenständen und fallen in den Eigenverantwortungsbereich. Gegebenenfalls kommt eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse als Wohnraumanpassung in Betracht, mit eigenem Antrag.

Das Gesetz erlaubt dafür Zuschüsse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das ist nicht der Verbrauchs-Betrag von 42 Euro im Monat.

Was enthalten ist

  • Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Er wird einmal gestellt und gilt fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
  • Die Pflegekasse prüft, ob zu Hause gepflegt wird. Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.
  • Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.

Den Antrag können Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

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Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Wie viel übernommen wird

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Stand 2026
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich
Geöffnet inbundesweit

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt man für Pflegehilfsmittel im Monat?

Bei der DAK bis zu 42 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel haben keinen festen Monatsbetrag; dort zahlen Versicherte zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Mittel.

Wie beantrage ich Hilfsmittel bei der DAK?

Mit einer ärztlichen Verordnung. Über den Hilfsmittellotsen wählen Sie einen Vertragspartner, der die Versorgung übernimmt und die Kostenübernahme direkt mit der DAK klärt.

Muss ich Pflegehilfsmittel bei der DAK selbst beantragen?

Nach der DAK-Seite nicht mit einem gesonderten Antrag an die Kasse: Der Vertragslieferant stellt mit seinen Formularen den Antrag und klärt die Kostenübernahme.

Wer hat bei der DAK Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Wer mit einem Pflegegrad als pflegebedürftig eingestuft ist und zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen gepflegt wird.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der DAK-Gesundheit
  4. § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  5. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
  6. DAK-Gesundheit: Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel? (abgerufen 09.10.2026)
  7. DAK-Gesundheit: Habe ich Anspruch auf Pflegehilfsmittel? (abgerufen 09.10.2026)
  8. DAK-Gesundheit: Unterschied Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  9. DAK-Gesundheit: Bade- und Duschhilfen (abgerufen 09.10.2026)

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Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

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