Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der SKD BKK

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der SKD BKK. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Direkt beantwortet

Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der SKD BKK. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.

Zwischen dem gesetzlichen Anspruch und dem Paket vor der Tür liegen bei der SKD BKK ein Antrag und eine Zusage. Diese Seite beschreibt, was dazwischen passiert.

Wer hat Anspruch?

Rechtlich stützt sich alles auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Verlangt werden ein Pflegegrad von mindestens 1 und die Versorgung in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Die Person des Pflegenden ist dabei ohne Bedeutung.

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Was die Pflegekasse zahlt

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Eckdaten 2026
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Geöffnet inBaden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein
Anspruch abPflegegrad 1

In der Praxis scheitert es selten am Willen und fast immer an der Information. Angehörige, die gerade in die Pflege hineingeraten, haben eine lange Liste an Dingen, die dringender wirken: Pflegegrad, Medikamente, Termine, Arbeitszeit. Ein Anspruch über 42 Euro im Monat rutscht dabei nach hinten, obwohl er im Jahr mehrere hundert Euro ausmacht und mit einem einzigen Antrag dauerhaft gesichert ist.

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bewusst schlank gehalten. Es gibt keine Liste zuläßiger Produkte im Gesetzestext, sondern nur den Verweis auf die Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses. Dadurch kann der GKV-Spitzenverband neue Produktarten aufnehmen, ohne dass jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste. Für Versicherte bedeutet das, dass die aktuelle Liste immer im Verzeichnis steht, nicht im Gesetzbuch.

Die Kasse im Ueberblick

Mit 2,98 % liegt die Kasse nahe am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Geöffnet ist die SKD BKK nach der amtlichen Liste in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Der Weg zum Antrag

Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.

Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.

Box nach eigenem Bedarf

Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet dich nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Was enthalten ist

Was in die monatliche Zusammenstellung darf, ergibt sich aus der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Wo die Grenze verläuft

Die Grenze zwischen den Sozialgesetzbüchern ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, welche Stelle prüft, welche Voraussetzungen gelten und ob eine Zuzahlung anfällt. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird. Bei Hilfsmitteln nach § 33 SGB V kann das anders sein.

Keine Rolle spielt der Preis eines einzelnen Produkts. Es gibt keine Obergrenze je Artikel, sondern nur die Monatsgrenze insgesamt. Wer ein teureres Produkt bevorzugt, kann es wählen, hat dann aber entsprechend weniger Spielraum für die übrigen Positionen im selben Monat.

Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.

Aus der Praxis

Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.

Anspruch in einer Minute prüfen

Dein Anspruch im Ueberblick

Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.

Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.

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Was oft gefragt wird

Zählt die Pflege durch Angehörige?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Uebertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der SKD BKK?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt dir auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Pflegekasse, die bei der SKD BKK angesiedelt ist. Weder wir noch ein Lieferant treffen diese Entscheidung.

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.