Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der SKD BKK
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der SKD BKK. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 2,98 %Zusatzbeitrag
- regionalwählbar
Direkt beantwortet
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der SKD BKK. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Zwischen dem gesetzlichen Anspruch und dem Paket vor der Tür liegen bei der SKD BKK ein Antrag und eine Zusage. Diese Seite beschreibt, was dazwischen passiert.
Wer hat Anspruch?
Rechtlich stützt sich alles auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Verlangt werden ein Pflegegrad von mindestens 1 und die Versorgung in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Die Person des Pflegenden ist dabei ohne Bedeutung.
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
Was die Pflegekasse zahlt
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Geöffnet in | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
In der Praxis scheitert es selten am Willen und fast immer an der Information. Angehörige, die gerade in die Pflege hineingeraten, haben eine lange Liste an Dingen, die dringender wirken: Pflegegrad, Medikamente, Termine, Arbeitszeit. Ein Anspruch über 42 Euro im Monat rutscht dabei nach hinten, obwohl er im Jahr mehrere hundert Euro ausmacht und mit einem einzigen Antrag dauerhaft gesichert ist.
Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bewusst schlank gehalten. Es gibt keine Liste zuläßiger Produkte im Gesetzestext, sondern nur den Verweis auf die Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses. Dadurch kann der GKV-Spitzenverband neue Produktarten aufnehmen, ohne dass jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste. Für Versicherte bedeutet das, dass die aktuelle Liste immer im Verzeichnis steht, nicht im Gesetzbuch.
Die Kasse im Ueberblick
Mit 2,98 % liegt die Kasse nahe am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Geöffnet ist die SKD BKK nach der amtlichen Liste in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Der Weg zum Antrag
Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
Box nach eigenem Bedarf
Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet dich nichts.
Pflegebox zusammenstellenAbgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Was enthalten ist
Was in die monatliche Zusammenstellung darf, ergibt sich aus der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Ueberblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wo die Grenze verläuft
Die Grenze zwischen den Sozialgesetzbüchern ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, welche Stelle prüft, welche Voraussetzungen gelten und ob eine Zuzahlung anfällt. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird. Bei Hilfsmitteln nach § 33 SGB V kann das anders sein.
Keine Rolle spielt der Preis eines einzelnen Produkts. Es gibt keine Obergrenze je Artikel, sondern nur die Monatsgrenze insgesamt. Wer ein teureres Produkt bevorzugt, kann es wählen, hat dann aber entsprechend weniger Spielraum für die übrigen Positionen im selben Monat.
Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.
Aus der Praxis
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
Anspruch in einer Minute prüfen
Dein Anspruch im Ueberblick
Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.
Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.
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Was oft gefragt wird
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der SKD BKK?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Verbindliche Stelle
Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.