Was ist ein Pflegestützpunkt? Definition und Aufgaben
Ein Pflegestützpunkt ist eine Anlaufstelle vor Ort, die zu Pflegeleistungen berät und Hilfen koordiniert. Er ist in § 7c SGB XI geregelt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde das bestimmt (§ 7c Abs. 1 SGB XI). Ob es in Ihrer Region einen gibt, hängt also vom Bundesland ab.
- Aufgaben sind Auskunft und Beratung einschließlich der Pflegeberatung nach § 7a, die Koordinierung der Hilfsangebote vor Ort und deren Vernetzung (§ 7c Abs. 2 SGB XI).
- Pflegeberatung ist der Anspruch, der Pflegestützpunkt ein möglicher Ort dafür. Anträge entscheidet weiterhin die Pflegekasse.
- Stützpunkte in Brandenburg und Mannheim bezeichnen ihre Beratung als kostenfrei.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
Definition und Rechtsgrundlage
Das Gesetz verpflichtet die Pflegekassen und Krankenkassen, Pflegestützpunkte „zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten“ einzurichten, wenn die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt (§ 7c Abs. 1 SGB XI). Die Einrichtung muss dann innerhalb von sechs Monaten nach der Bestimmung erfolgen. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt Pflegestützpunkte entsprechend als Stellen, die auf Initiative eines Bundeslandes oder einer Kommune eingerichtet werden.
Träger sind die beteiligten Kosten- und Leistungsträger (§ 7c Abs. 2 SGB XI). Das sind neben den Kassen je nach Land auch Kommunen und Träger der Altenhilfe oder Sozialhilfe, die eine Beteiligung auf Grundlage von Landesrecht verlangen können (§ 7c Abs. 1a). Ein Stützpunkt kann auch bei einer zugelassenen Pflegeeinrichtung angesiedelt sein (§ 7c Abs. 4). Die Organisation ist deshalb von Land zu Land verschieden. Rheinland-Pfalz nennt 135 Pflegestützpunkte, Brandenburg Stützpunkte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Was ein Pflegestützpunkt macht
Das Gesetz nennt drei Aufgaben. Das Bundesgesundheitsministerium ergänzt, was das praktisch bedeutet: Dort gibt es Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen, und die Pflegeberater der Pflegekassen sind im Stützpunkt tätig.
| Aufgabe | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Auskunft und Beratung | zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten, einschließlich Pflegeberatung | § 7c Abs. 2 Nr. 1 SGB XI |
| Koordinierung | der pflegerischen, medizinischen und sozialen Hilfen vor Ort, auch Hilfe bei der Inanspruchnahme der Leistungen | § 7c Abs. 2 Nr. 2 SGB XI |
| Vernetzung | der Versorgungs- und Betreuungsangebote untereinander | § 7c Abs. 2 Nr. 3 SGB XI |
| Wohnungsanpassung | Information über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse beim altengerechten Umbau | BMG-Begriffe A bis Z; siehe wohnumfeldverbessernde Maßnahme |
Pflegestützpunkt, Pflegeberatung und Beratung der Pflegekasse
Die drei Begriffe werden oft vermischt. Sie bezeichnen aber Verschiedenes: einen Ort, einen Anspruch und eine Pflicht der Kasse.
| Begriff | Was es ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflegestützpunkt | die Anlaufstelle vor Ort, getragen von Kassen und weiteren Stellen | § 7c SGB XI |
| Pflegeberatung | Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen, mit Erfassung des Hilfebedarfs und individuellem Versorgungsplan | § 7a SGB XI |
| Beratungsangebot der Pflegekasse | nach dem ersten Antrag ein Beratungstermin oder ein Beratungsgutschein, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang; auf Wunsch zu Hause | § 7b SGB XI |
Bedeutung für die häusliche Pflege
Wer zu Hause pflegt, hat meist viele Fragen auf einmal: Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Umbau. Der Stützpunkt ist dafür gedacht, diese Fragen an einer Stelle zu klären und die Hilfen aufeinander abzustimmen. Eine Beratung ersetzt keine Antragstellung und liefert keine Pflegehilfsmittel. Für die monatlichen Verbrauchsprodukte nach § 40 Abs. 2 SGB XI (bis 42 Euro) lesen Sie den Ratgeber Pflegebox beantragen.
Den Stützpunkt in Ihrer Nähe finden Sie in drei Schritten.
- Pflegekasse fragenDie Pflegekasse nennt auf Anfrage die zuständige Beratungsstelle oder einen Pflegeberater (§ 7a Abs. 1 SGB XI).
- Datenbank und Landesportale nutzenDas Bundesgesundheitsministerium verweist auf die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP), in der alle gelisteten Stützpunkte stehen. Länder wie Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bieten eigene Stützpunktsuchen.
- Termin vereinbarenStützpunkte in Brandenburg beraten laut eigener Angabe vor Ort, zu Hause oder teils per Video. Einzelheiten und Termine legt jeder Stützpunkt selbst fest.
Häufige Fragen
Was ist ein Pflegestützpunkt einfach erklärt?
Ein Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle in Wohnortnähe. Pflege- und Krankenkassen richten ihn ein, wenn das Land es bestimmt (§ 7c Abs. 1 SGB XI). Er informiert zu Pflegeleistungen, koordiniert Hilfen vor Ort und vernetzt die Angebote.
Was macht ein Pflegeberater im Pflegestützpunkt?
Pflegeberater erfassen den Hilfebedarf, erstellen einen individuellen Versorgungsplan, wirken darauf hin, dass die nötigen Maßnahmen genehmigt werden, und passen den Plan bei veränderter Lage an (§ 7a Abs. 1 SGB XI). Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Pflegeberater der Pflegekassen als Teil der Stützpunkte.
Gibt es in jedem Bundesland Pflegestützpunkte?
Das Gesetz bindet die Einrichtung an eine Bestimmung der obersten Landesbehörde (§ 7c Abs. 1 SGB XI). Die Dichte ist deshalb verschieden: Rheinland-Pfalz nennt 135 Stützpunkte, Brandenburg Stützpunkte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?
Die Stützpunkte in Brandenburg und Mannheim bezeichnen ihre Beratung als kostenfrei. Eine bundesweite Gebührenregelung im Gesetz haben wir nicht gefunden. Fragen Sie bei Ihrem Stützpunkt nach.
Muss ich zum Pflegestützpunkt, um Leistungen zu bekommen?
Nein. Über Anträge auf Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse entscheidet die Pflegekasse (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Der Stützpunkt hilft bei der Auswahl der Leistungen und bei Anträgen.
Verwandte Begriffe
Offizielle Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- § 7c SGB XI (Pflegestützpunkte)
- § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
- § 7b SGB XI (Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine)
- BMG: Pflegestützpunkte (Begriffe A bis Z)
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-Pfalz: Pflegestützpunkte
- Pflegestützpunkte im Land Brandenburg
- Stadt Mannheim: Pflegestützpunkt
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.